• 18.08.2011, 11:34:26
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  • OTS0093 OTW0093

OGH bestätigt Schmerzengeld für Mobbing-Opfer wegen seelischer Qualen

Erfolg der Arbeiterkammer Kärnten: 5.900 Euro für Mobbingopfer

Klagenfurt (OTS/AKK) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun
ein von der Arbeiterkammer Kärnten in zwei Instanzen erkämpftes
Urteil auf Schmerzengeld für ein Mobbing-Opfer vollinhaltlich
bestätigt. Damit wird erstmals rechtskräftig festgestellt, dass vom
Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind und
Schmerzengeld in entsprechender Höhe zusteht. Im Fall der
betroffe-nen Arbeitnehmerin sind das 5.900 Euro.

Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz
sprachen der 51-jährigen Angestellten, die monatelang unter den
Schikanen, Verleumdungen und Bedrohungen ihres Chefs gelitten hatte,
Schmerzengeld in der Höhe von 5.900 Euro zu. Jetzt bestätigte der
Oberste Gerichtshof dieses Urteil vollinhaltlich. Er schließt sich
damit der Rechtsmeinung der Arbeiterkammer und der beiden
Erstinstanzen an, wonach auch seelische Qualen als Körperverletzung
zu bewerten und entsprechend zu entschädigen seien.

Der vorliegende Fall sei "geradezu ein Lehrbuchbeispiel für
Mobbing", heißt es im Urteil wörtlich. Dem Arbeitgeber sei außerdem
eine "Verletzung der Fürsorgepflicht" vorzuwerfen und sein Verhalten
käme "einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe". Das
Gericht hält fest, dass die erlittenen Schmerzen der Betroffenen
aus-schließlich auf die Mobbing-Attacken des Arbeitgebers
zurückzuführen sind.

Eine wichtige Grundlage für dieses Urteil des OGH war unter
anderem ein von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenes
neuropsychiatrisches Gutachten. "Der beigezogene Facharzt für
Neurologie und Psychiatrie hat den Zusammenhang zwi-schen der
seelischen Erkrankung der Arbeitnehmerin und den Mobbing-Attacken des
Chefs eindeutig bestätigt", erklärt AK-Juristin Michaela Eigner.

Die Entscheidung des OGH sei für künftige Prozesse in
Mobbingfällen richtungswei-send, bewertet die Arbeiterkammer die
Relevanz des Urteils. "Das durch Mobbing verursachte seelische
Schmerzen nun erstmals als Körperverletzung anerkannt und werden,
soll Betroffene ermutigen, auch gegen Psycho-Attacken am Arbeitsplatz
rechtlich vorzugehen", betont Eigner. Das Urteil sei aber auch ein
Fingerzeig an Arbeitgeber: Mobbing ist kein Kavaliersdelikt!

Wer sich von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt fühlt, soll auf
jeden Fall ein so genanntes Mobbing-Tagebuch führen, rät die AK.
Darin werden einzelne Mobbing-Handlungen oder diskriminierende
Aussagen sowie die Zeugen, die die Geschehnisse beobachtet haben,
festgehalten. "Zusätzlich sollten betroffene Arbeitnehmer auch
ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen", empfiehlt AK-Juristin
Eigner.

AK-Hotline Arbeitsrecht 050 477-1000

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Christa Maurer, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:c.maurer@akktn.at
http://kaernten.arbeiterkammer.at

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