- 11.08.2011, 10:41:55
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AK-Kärnten: 13.500 Euro Nachzahlung für Leiharbeiter
Leiharbeitskräfte finanziell sehr oft faslch eingestuft
Klagenfurt (OTS) - Eine Nachzahlung von 13.500 Euro hat die
Arbeiterkammer Kärnten für einen 45-jährigen Oberkärntner erkämpft.
Er war als Leiharbeiter jahrelang ausgenutzt worden. "Leider kein
Einzelfall. Leiharbeiter werden sehr oft finanziell falsch eingestuft
und erhalten Zulagen nicht, die ihnen zustehen", betonen die
AK-Juristen und raten: Im Zweifel den Arbeitsvertrag überprüfen
lassen!
In Österreich gibt es rund 80.000 Leiharbeiter, 4.000 davon in
Kärnten, Tendenz steigend. Leiharbeiter werden von so genannten
Verleihfirmen für einen bestimmten Zeitraum an andere Betriebe
überlassen. Der Bauarbeiter Johannes U. aus dem Bezirk Spittal war im
Auftrag seiner "Überlasser-Firma" drei Jahre lang für verschiedene
Baufirmen tätig. Dass mit der Lohnabrechnung etwas nicht stimmt,
diesen Verdacht hatte er schon nach kurzer Zeit. "Es wurde mir immer
mehr versprochen, als ausbezahlt. Aber meine Nachfragen beim
Arbeitgeber blieben erfolglos und der Lohnzettel war für mich kaum zu
entschlüsseln", berichtet der Betroffene, der sich schließlich an die
AK wandte.
AK-Rechtsexpertin Dorothea Perauer machte für den Dienstnehmer
offene Entgeltansprüche für das laufende Dienstverhältnis geltend.
"Herr U. war statt als Fachkraft als Hilfsarbeiter eingestuft. Die
Firma hat Überstunden und Kilometergeld nicht bezahlt. Auch die
Urlaubs- und Schlechtwetterabrechnung war zum Teil falsch", fasst
Perauer die gravierendsten arbeitsrechtlichen Verstöße zusammen.
Erst durch das Einschreiten der AK wurden Lohnnachzahlungen
geleistet. Allerdings hat die Firma Herrn U. zeitgleich mit der
Korrektur der Abrechnung umgehend gekündigt. Die Arbeiterkammer hat
die Geldforderungen ausgedehnt und letztendlich für den Oberkärntner
einen Betrag von rund 13.500 Euro erstritten.
"Fälle wie dieser passieren immer wieder. Unregelmäßigkeiten kommen
beim Personalleasing leider sehr häufig vor", kritisiert der Leiter
der AK-Bezirksstelle Spittal, Andreas Gaggl. "Vor allem falsche Lohn-
und Gehaltseinstufungen zu Lasten der Beschäftigten stehen nahezu auf
der Tagesordnung", betont Gaggl und appelliert an Leiharbeiter, im
Zweifelsfall ihren Arbeitsvertrag und die erste Abrechnung bei der AK
überprüfen zu lassen.
Weiters habe sich bei vielen Betrieben die Praxis eingebürgert,
Leiharbeiter nicht nur zum Abdecken von Produktionsspitzen, sondern
als günstige Dauerarbeitskräfte einzusetzen, kritisiert die
Arbeiterkamm. Daher verlangt die AK eine Gesetzesänderung, die
festlegt, dass die Zahl der Leiharbeitskräfte in einem Betrieb nicht
mehr als zehn Prozent der Stammbelegschaft ausmachen darf und
Leiharbeiter nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten
unbefristet übernommen werden müssen.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Christa Maurer, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:[email protected]
http://kaernten.arbeiterkammer.at
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