• 11.08.2011, 10:19:14
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ARBÖ: "L17" für Deutsche ein Fremdwort

Österreichischer Zusatz in Lenkerberechtigung in Deutschland seit 1. Juli ungültig

Wien (OTS) - Österreichische Jugendliche, die im Besitz einer
Lenkerberechtigung für Pkw (Klasse B) sind und das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben sind mit der L17-Lenkerberechtigung bis
jetzt gut ausgestiegen. Seit 1. Juli ist das anders, denn Deutschland
erkennt den L17-Zusatz im Führerschein nicht mehr an, warnt der ARBÖ.

Für Jugendliche ist es verboten, bei vorübergehenden Aufenthalten ein
Kraftfahrzeug zu lenken. Einzige Ausnahme: Sollte ein Wohnsitz in
Deutschland gegründet werden, so gilt der L17-Führerschein in einer
Frist von sechs Monaten, solange der Führerschein nicht umgetauscht
wird, informiert der ARBÖ. Wird der Führerschein nach
Wohnsitzgründung umgetauscht, so dürfen Jugendliche im Rahmen des
deutschen Führerscheinprogramms "Begleitendes Fahren" einen Pkw
lenken. Dieses sieht allerdings vor, dass Fahranfänger bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung fahren dürfen.

"Für Jugendliche aus den grenznahen Gebieten Kufstein und Reutte
bedeutet diese Gesetzesänderung einen schweren Eingriff in ihrer
Bewegungsfreiheit. Die Ausbildung, beziehungsweise der Lehrplatz
steht für sie auf dem Spiel", ist Helmuth Werth,
Landesgeschäftsführer des ARBÖ Tirol überzeugt. "Für diese
Altersgruppe bedeutet diese Einschränkung auch eine große zusätzliche
finanzielle Belastung, müssen sie nun auf alternative Verkehrsmittel
(Bahn, Bus etc.) umsteigen, um ihre Ausbildung nicht zu gefährden."

"Die Staatsgrenzen sind heutzutage kaum mehr erkennbar. Ein
Jugendlicher, der aus Gewohnheit über die Grenze fährt, ohne dass er
es merkt, weil es Alltag für ihn ist, läuft ab nun Gefahr auf
deutscher Seite geradezu kriminalisiert zu werden", spricht Thomas
Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich seine Bedenken
aus.

"L17 ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Ein gemessener Rückgang der
Unfallzahlen bei dieser Altersgruppe macht dies deutlich. Es könnte
aufgrund der deutschen Änderung ein Rückgang der L17-Ausbildungen
drohen", stellt Dietmar Doloscheski, MIM, Landesgeschäftsführer des
ARBÖ Salzburg die Gesetzesänderung der Deutschen in Frage.

Der Zusatz L17 ist von jeder EU-Führerscheinrichtlinie ausgenommen,
daher muss man diese Änderung mit Murren und Knurren hinnehmen. Der
ARBÖ pocht dennoch auf eine Ausnahme zwischen Deutschland und
Österreich, denn das Fahrgeschick von Jugendlichen ist nicht davon
abhängig zu machen, ob die Straße mit österreichischen oder deutschen
Steuergeldern finanziert wurde.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Woitsch
Tel.: (++43-1) 891 21-205
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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