- 29.07.2011, 08:23:33
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VGT: Landwirtschaftsministerium versucht Kastenstandverbot zu verzögern
"Kompromiss" dürfe nicht bedeuten, erst ein neues System für die freie Abferkelung zu entwickeln und dann noch 25 Jahre Übergangsfrist zu erlauben!
Wien (OTS) - Das Landwirtschaftsministerium wartete geschlagene 7
Monate nach Veröffentlichung des Vorschlags des
Gesundheitsministeriums, ein Kastenstandverbot in der
Mutterschweinehaltung einzuführen, bis es erstmals letzten Dienstag
reagierte. Nach Ansicht des VGT ist das eine Verschleppungstaktik.
Landwirtschaftsminister Berlakovich solle Rückgrat zeigen und sich
nicht hinter der Schweineindustrie verstecken. Er ist nicht nur der
Agrarindustrie sondern allen BürgerInnen Österreichs gegenüber
verantwortlich, auch der großen Mehrheit, die ein Kastenstandverbot
wünscht.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war auch bei den Verhandlungen
anwesend: "Die VertreterInnen der Schweineindustrie scheinen auf Zeit
zu spielen und ein klares Verbot von Kastenständen verzögern zu
wollen. Übergangsfristen von 25 Jahren, wie das gefordert wurde, sind
völlig illusorisch. Warum sagen wir nicht gleich, wir führen die
Freilandhaltung ein - in 200 Jahren! Nach 25 Jahren ist die Mehrheit
der VerhandlungsteilnehmerInnen längst in Pension oder bereits tot.
Man kann doch nicht Tierschutzgesetze beschließen, die erst für die
nächste oder übernächste Generation gelten. Bei solchen Zeitspannen
gibt es auch keinen Anreiz, bald auf freie Abferkelbuchten
umzustellen. Betriebe, die das tun würden, stünden mit ihren
Neuerungen allein auf weiter Flur - in Konkurrenz mit der
Kastenstandhaltung im eigenen Land. Wenn der Umstieg nicht für alle
gleichzeitig erfolgt, wird es tatsächlich zu einer Auslagerung der
Schweinefleischproduktion ins Ausland kommen!"
Der VGT-Obmann führt weiter aus: "Es ist auch fadenscheinig,
plötzlich eine neu eingeführte Fachstelle erst irgendwelche
Haltungssysteme in ferner Zukunft entwickeln zu lassen, die dann
Gesetz werden würden. In Schweden gibt es seit 23 Jahren freie
Abferkelbuchten, was dort verwendet wird ist also offenbar ein
funktionierendes System. Wir brauchen diese Erfahrungen nur zu
übernehmen, nicht das Rad noch einmal neu zu erfinden."
Der VGT fordert daher: "Die Übergangsfrist für ein eindeutiges
Kastenstandverbot muss deutlich weniger als 10 Jahre betragen!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-9291498, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]
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