• 28.07.2011, 10:19:51
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Korosec: Verluste von Mindestpensionisten bei Telefongebühren-Befreiung müssen abgefedert werden!

Sonderkündigungsrechte und Kulanzlösungen der Unternehmen dringend erforderlich!

Wien (OTS) - LAbg. Ingrid Korosec, Bundesobmann-Stellvertreterin
des Österreichischen Seniorenbundes und Landesvorsitzende des Wiener
Seniorenbundes weist angesichts einer regelrechten Beschwerdeflut der
Betroffenen auf eine weitere Auswirkung der Budgetgesetze von 2010
ausgerechnet auf "Mindestpensionisten" (Ausgleichszulagenbezieher)
hin:

"Per 1. Juli wurden die Zuzahlungen des Ministeriums zu
Telefongrundgebührenbefreiungen und zu den Gesprächskostenzuschüssen
gekürzt. Dadurch müssen nun ausgerechnet Menschen mit niedrigsten
Einkommen bis zu 6,- Euro pro Monat zuzahlen. Grundsätzlich ist es ja
richtig, diese Zuzahlungen der Steuerzahler an die Unternehmen zu
kürzen, weil Telefonkosten in allen Bereichen nachweislich gesunken
sind. Aber: Man hätte die Betroffenen aktiv informieren müssen, man
hätte die Unternehmen ersuchen müssen, hier neue Pakete auszuarbeiten
und man hätte den Betroffenen auch ein Sonderkündigungsrecht
einräumen müssen. Weil dies alles nicht geschehen ist, stehen diese
Menschen nun - ausgerechnet in Zeiten einer ohnehin sehr hohen
Inflation - vor für sie wirklich unfinanzierbaren Forderungen!"

Korosec fordert daher konkret von der Infrastrukturministerin ein:
"Nachdem man 6 Monate verabsäumt hat, mit den Betroffenen zu
kommunizieren, ersuche ich nun dringend, ein Gespräch mit den
Telefonanbietern zu suchen, wie man ein neues Paket für die
Betroffenen schnüren kann, dass eben mit den neuen staatlichen
Zuschüssen das Auslangen findet. Den Betroffenen ist dann ein
Sonderkündigungsrecht einzuräumen, damit sie auf die neuen - für sie
finanzierbaren Pakete umsteigen können. Ich ersuche hier auch die
Betroffenen Unternehmen um Kulanzregelungen, damit die ohnehin schwer
belasteten Betroffenen mit ihren Sorgen nicht alleine gelassen
werden!"

Zu den Hintergründen:

Wer über ein sehr geringes Einkommen verfügt (Haushaltseinkommen
888,61 netto bei einer, 1.332,31 netto bei zwei Personen), kann von
den Telefongrundgebühren befreit werden und kann einen Zuschuss zu
den Gesprächskosten erhalten. Für jede betroffene Person überweist
das Infrastrukturministerium dem jeweiligen Telefonanbieter einen
fixen Betrag. Dieser Betrag wurde nun per 1. Juli 2011 um bis zu 6,-
Euro pro Person und Monat gekürzt, was für die Betroffenen bedeutet:
Sie erhielten in den letzten Tagen die für sie völlig überraschende
Aufforderungen, diese bis zu 6,- Euro pro Monat nun einzuzahlen.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund, Susanne Kofler, 0650-581-78-82; [email protected]; www.seniorenbund.at

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