• 23.07.2011, 11:39:31
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  • OTS0024 OTW0024

Golovatov: Klarstellung zu "profil"- Bericht

Wien (OTS) - Selbstverständlich ist das Bundesministerium für
Justiz seiner Rolle gemäß in Auslieferungsangelegenheiten
Übermittlungsbehörde und alleiniger Ansprech- und Kontaktpartner mit
ausländischen Behörden. Deswegen ist die zweimalige Fristsetzung in
der Causa Golovatov natürlich über das Justizministerium erfolgt.

Die inhaltliche Entscheidung, aufgrund des - trotz mehrmaligen
Ersuchens an die litauischen Behörden - nicht konkretisierten
Tatverdachts keinen Haftantrag zu stellen, wurde von der
Staatsanwaltschaft Korneuburg in übereinstimmender Rechtsansicht mit
der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz
getroffen.

Rückfragehinweis:
Peter Puller
0676 898912208

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