- 08.07.2011, 09:33:58
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Beratungs- und Logistikunternehmen der Abfallwirtschaft - Champions in Sachen sammeln & entsorgen
.: Liefern Unterstützung rund um effiziente, ökologisch richtige und ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung gebrauchter Verpackungen und Waren
Wien (OTS/PWK514) - Österreich ist ein Vorzeigeland, wenn es um
Abfallentsorgung und -verwertung geht. Herr und Frau Österreicher
finden dank der Beratungs- und Logistikunternehmen der privaten
Abfallwirtschaft für jede Art von Abfall einfach und rasch die
passende und vor allem ökologisch richtige Möglichkeit der
Entsorgung.
Verantwortlich dafür, dass gebrauchte Waren bzw. Verpackungen
ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden, sind oft deren
Hersteller, Importeure oder Händler. Zahlreiche Verordnungen, die mit
dem Abfallwirtschaftsgesetz zusammenhängen, regeln genauestens, wer
was auf welche Art zu entsorgen hat. Dazu kommt noch die
Verpflichtung zur Berechnung der Sammelquoten und Dokumentation des
kompletten Verwertungswegs. Aufgaben, die nicht leicht zu meistern
sind und hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten.
Die Berufsgruppe der Beratungs- und Logistikunternehmen und
Organisationen der Abfallwirtschaft unterstützt die Unternehmen - vom
Importeur bis zum Händler - dabei und übernimmt die mit der
Verordnung verbundenen Aufgaben und Pflichten.
Hauptsächlich geht es um die adäquate Entsorgung folgender
Abfälle:
Verpackungen:
Bereits 1993 trat die erste Verpackungsverordnung in Kraft. Damals
wie heute ist diese dem Verursacherprinzip verbunden und hat das
Ziel, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden, nicht vermeidbare
Verpackungen zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling
zuzuführen. Die Hauptverantwortung tragen diejenigen, die
Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden: Das sind unter
anderem Hersteller von Verpackungen, Importeure von Verpackungen
sowie von verpackten Waren, Abpacker und Abfüller. "Man kann nicht
davon ausgehen, dass eine Supermarktkette für die Verpackung jedes
der von ihr vertriebenen Produkte die Sammlung übernehmen kann",
erklärt Helmut Ogulin, Obmann des Fachverbands Abfall- und
Abwasserwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich. "Hier kommen
Sammel- und Verwertungssysteme zum Einsatz. Sie stellen bundesweit
die Infrastruktur für die Sammlung zur Verfügung, sorgen für eine
Entleerung der Sammelbehälter, führen den Abfall der Entsorgung zu
und übernehmen für ihre Kunden die Dokumentation und nötigen
Meldungen." Vorteil dieser Systeme: Der so genannte "Inverkehrsetzer"
von Verpackungen muss nicht selbst die Infrastruktur zu deren
Sammlung schaffen, sondern ein gemeinsames System wird genutzt.
Darüber hinaus zeichnet das System für die Konsumentenaufklärung
verantwortlich. "Sammelsysteme sind per Bescheid des
Lebensministeriums zur Erfüllung gewisser Sammel- und Recyclingquoten
verpflichtet. Diese liegen bei bestimmten Produkten bei 95 Prozent.
Es ist also auch in unserem Sinne, den Bürger zum nötigen Bewusstsein
für die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungen zu erziehen."
Elektroaltgeräte:
Ähnlich wie bei den Verpackungen verhält es sich bei Elektrogeräten:
Seit 2005 nimmt die Elektroaltgeräte-Verordnung Hersteller und
Händler von Elektro- und Elektronikgeräten in die Pflicht und
schreibt eine kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten
aus privaten Haushalten vor. "Systeme wie etwa die Elektroaltgeräte
Koordinierungsstelle Austria bilden eine Schnittstelle zwischen dem
Lebensministerium bzw. Kommunen und der Wirtschaft bzw. den
Sammel-Systemen", so Ogulin. Die Tätigkeiten und Dienstleistungen
dieser speziellen Koordinierungsstelle sind zahlreich: Neben der
Abholkoordinierung (welcher Sammler und Verwerter holt von welcher
Kommune die eingebrachten Altgeräte ab) zeichnet sie für die
bundesweite Öffentlichkeitsarbeit im Elektroaltgeräte- und
Altbatterienbereich verantwortlich, führt strenge
Sammelstellenkontrollen durch, beauftragt zahlreiche Studien und
Gutachten zum Thema und hilft vor allem beim Meldewesen. Dass die
Tätigkeiten der Koordinierungsstelle erfolgreich sind, belegen die
Sammelquoten in Österreich: Laut EU-Vorgaben müssen derzeit jährlich
pro Kopf vier Kilogramm Elektroaltgeräte gesammelt werden. Im Jahr
2009 wurde in Österreich mit 9,32 kg pro Kopf mehr als die doppelte
Menge gesammelt.
Altfahrzeuge:
Ebenfalls per Verordnung geregelt ist seit Ende 2002 der Umgang mit
Altfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Nutzlast. Auch hier gilt: Wer
Kraftfahrzeuge in Österreich in Verkehr setzt, muss Altfahrzeuge
derselben Marke vom Kunden zurücknehmen. Die Hersteller und
KFZ-Importeure haben jedoch die Möglichkeit sich zu entpflichten,
berichtet Ogulin. "Die ÖCAR bildet das derzeit einzige in Österreich
zugelassene und bundesweit flächendeckende Sammel- und
Verwertungssystem für Altfahrzeuge." Um knappe vier Euro pro Fahrzeug
deckt die ÖCAR sämtliche Verpflichtungen im Zuge der
Altfahrzeuge-Verordnung ab und übernimmt damit auch die Verantwortung
vor dem Gesetz. "Für die Systempartner gewährleistet ÖCAR bundesweit
300 Rücknahmestellen, die Meldung an das Ministerium, die
Sicherstellung der Verwertung in einem Shredder, die Einhaltung
technischer Vorschriften für die Behandlung und Lagerung, die
Erfüllung der Verwertungsquoten und die Berichtspflichten", so
Ogulin.
Erstübernehmer:
Aus der Möglichkeit der Entpflichtung ausgenommen waren bis Ende 2010
die Erstübernehmer von Altfahrzeugen, wie zum Beispiel
Teileverwerter. Für diese galten dieselben gesetzlichen Regelungen
hinsichtlich der Verwertung und Quotenerbringung wie für Händler und
Importeure - jedoch ohne Möglichkeit, diese an Dritte zu übertragen.
Sie haben ihre Fahrzeuge direkt an KFZ-Shredder-Betriebe
weitergegeben und waren ausnahmslos selbst für die Dokumentation und
Erfüllung der Verwertungskette verantwortlich. Seit Beginn des Jahres
sind österreichische KFZ-Shredder bemüht, diesen Erstübernehmern in
Form eines Verwertungssystems auch Rechtssicherheit und
administrative Unterstützung zu bieten. Der Weg, per Bescheid des
Lebensministeriums als Sammel- und Verwertungssystem genehmigt zu
werden, ist ein langer. "Neben einer Vielzahl an Antragsformularen
und Geschäftsunterlagen muss der Werber eine Quoten- und
Kostenkalkulation vorweisen und bereits Verträge mit
Verwertungspartner erbringen können", so Fachverbandsobmann Ogulin.
(JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Abfall- und Abwasserwirtschaft Mag.Christian Zinniel Tel.: 01/52225 92-14 E-Mail: [email protected]
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