- 04.07.2011, 15:20:23
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Lebensmittelindustrie freut sich über sinnvolle Nährwertkennzeichnung
"Rotlicht" für die Lebensmittelampel - Lebensmittelindustrie befürchtet trotzdem Wildwuchs nationaler Gütezeichen und Informations-Overkill
Wien (OTS/PWK492) - Brüssel beschließt diese Woche die
Lebensmittelinformationsverordnung. Sie regelt die Anforderungen an
die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu. Positiv sind mehr Klarheit
und Informationstiefe bei der Kennzeichnung. Kritisch steht die
Lebensmittelindustrie überladenen Etiketten gegenüber. Neue Wege der
Verbraucherinformation wie das Internet bleiben nämlich vorerst
ungenützt. Bedauerlich ist auch ein klarer Rückschritt in der
europaweiten Harmonisierung der Lebensmittelinformation:
Einzelstaatliche Alleingänge werden bei Nährwertangaben nun wieder
möglich.
"Es war höchste Zeit, die sinnlose Ampeldebatte zu beenden", sagt
Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der
Lebensmittelindustrie. Eine Bewertung von Produkten mittels roter
oder grüner Punkte als gut oder schlecht ist
ernährungswissenschaftlicher Unfug.
Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr (GDA) auf dem Vormarsch
"Das EU-Parlament ist unserem Appell für eine objektive
Produktinformation gefolgt", freut sich Blass. Die
Lebensmittelindustrie engagiert sich seit mehreren Jahren für eine
klare und objektive Nährwertkenzeichnung auf Basis der Richtwerte für
die tägliche Tageszufuhr ("Guideline Daily Amounts - GDA"). Die
GDA-Angabe informiert auf dem Etikett über die Mengen an Kalorien,
Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Natrium eines Lebensmittels
pro Portion in Gramm und in Prozent der empfohlenen Tageszufuhr:
www.oesterreich-isst-informiert.at. Schon heute sind auf über 80
Prozent aller verpackten Lebensmittel Nährwerte angegeben. Während
sich das EU-Parlament für die Angabe von sieben Nährstoffen
ausgesprochen hat, geben viele Hersteller schon heute freiwillig acht
Nährstoffe an.
Lebensmittelindustrie warnt vor Gefährdung ihrer Exporte
Ein Wermutstropfen ist die Entscheidung des EU-Parlaments zugunsten
von mehr einzelstaatlichen Spielräumen bei der Nährwertangabe
("National Schemes"). "Wir befürchten einen Wildwuchs nationaler
Gütezeichen innerhalb der EU. Österreichische Exportbetriebe wären im
Extremfall mit bis zu 27 unterschiedlichen Kennzeichnungssystemen in
der EU konfrontiert. Das bedeutet einen extremen Mehraufwand für
unsere Erzeuger, die ihre Produktlabels an die jeweiligen Vorgaben
der Exportländer anpassen müssen. Das gefährdet die
Export-Performance der österreichischen Lebensmittelindustrie", warnt
Blass.
Auch die zwingende Schriftgröße für Produktangaben ist eine
Kostenfalle vor allem für österreichische Hersteller. Denn: Der Platz
auf einer Lebensmittelverpackung ist limitiert. Gerade für die
heimische exportorientierte Lebensmittelindustrie sind gesetzliche
Vorgaben für das Packungslayout ein Hindernis im internationalen
Wettbewerb. Für sie sind mehrsprachige Etiketten essentiell und das
erfordert Flexibilität in der Gestaltung von Produktlabels.
Viele Lebensmittelverpackungen wirken jetzt schon mit Informationen
überladen. Fakt ist: Nie hatte der Lebensmittelkonsument mehr
Informationen über die Produkte als heute: "Wir stehen mit dem
jetzigen System kurz vor dem kennzeichnungstechnischen Kollaps. Nur
wenn manche Produktinfos auf alternativen Wegen den Konsumenten
zugänglich gemacht werden können, schaffen wir einen Ausweg aus dem
derzeit gesetzlich geforderten Informations-Overkill!" Denn der
Fachverband befürchtet, dass der Gesetzgeber an den Bedürfnissen der
Verbraucher vorbeiregelt und diese mit der Vielzahl an gesetzlichen
Angaben auf dem Etikett regelrecht überfordert. "Der Anspruch der
Branche ist es seit jeher, die Verbraucher punktgenau zu
informieren", so Katharina Koßdorff, Stellv. Geschäftsführerin des
Fachverbandes. "Daher haben wir laufend an den Gesetzgeber
appelliert, nur jene Informationen zwingend auf dem Etikett
vorzuschreiben, die für die Kaufentscheidung der Konsumenten
wesentlich sind. Andere Produktangaben sollten den Verbrauchern auf
alternativen Wegen - etwa über das Internet - zur Verfügung gestellt
werden dürfen". Leider wird am bisherigen Umfang der Pflichtangaben
nicht gerüttelt - im Gegenteil, es sind künftig noch mehr Angaben
vorgeschrieben.
Praxistest garantiert zuverlässige Information über Herkunft von
Lebensmitteln
Sehr skeptisch sieht die Wirtschaft die verpflichtende
Herkunftskennzeichnung bei bestimmten Lebensmitteln (u.a. bei
frischem Fleisch). Unter anderem weil sie vor "unüberschaubaren
bürokratischen Mehrkosten" warnt. Zumindest wird diese Regelung zuvor
auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Dabei werden auch die Kosten
und der Aufwand für die Lebensmittelerzeuger erhoben. "Der Praxistest
wird zeigen, bei welchen Lebensmitteln die Bereitstellung von
Informationen über ihre Herkunft mit einem vernünftigen Aufwand
überhaupt möglich ist", erklärt Blass. Schon bisher musste die
Herkunft von Lebensmitteln verpflichtend angegeben werden, wenn ohne
diesen Hinweis die Gefahr der Irreführung der Verbraucher bestand.
Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen für Rindfleisch, Honig
oder Bio-Produkte: Ihre Herkunft ist heute schon verbindlich auf dem
Etikett zu deklarieren.
Schon jetzt gilt: "Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drinnen
sein"
Die vom EU-Parlament beschlossene Kennzeichnung sogenannter
"Lebensmittelimitate" bestätigt aus Sicht des Fachverbandes die
geltende Gesetzeslage. "Schon jetzt gilt in Österreich: Wo Käse drauf
steht, muss auch Käse drinnen sein", unterstreicht Blass. Eine
sinnvolle Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage ist die
zwingende Angabe von Allergenen bei Lebensmitteln, die unverpackt an
die Verbraucher abgegeben werden. "Das ist ein wichtiger und
richtiger Schritt im Sinne des Verbraucherschutzes", so Blass. (AC)
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Blass Geschäftsführer des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie T: 01/ 712 21 21-33 E: [email protected] Mag. Katharina Koßdorff Stellv. Geschäftsführerin des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie T: 01/ 712 21 21-14 E: [email protected]
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