• 24.06.2011, 12:37:25
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Kursgewinnbesteuerung - WKÖ-Pichler: VfGH bestätigt Reparaturbedürftigkeit der derzeitigen Regelung

Kreditwirtschaft sieht Kritik an überhasteter Einführung bestätigt -"Terminverschiebung löst aber Probleme rund um Machbarkeit der Einhebung nicht"

Wien (OTS/PWK462) - Die heimische Kreditwirtschaft sieht sich
durch den heutigen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in ihrer
Kritik an der überhasteten Einführung der Kursgewinnbesteuerung in
Österreich bestätigt: "Jetzt werden die Defizite rund um die
überhastete Einführung deutlich", kommentiert Herbert Pichler,
Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der
Wirtschaftskammer Österreich, den heutigen Entscheid des
Verfassungsgerichtshofes zur Kursgewinnbesteuerung.

"Selbst ein von der österreichischen Bundesregierung in Auftrag
gegebenes Gutachten bestätigt, dass für die Umsetzung eines derart
komplexen Projektes von einer Projektdauer zwischen 12 und 18 Monaten
auszugehen ist - sofern alle notwendigen Informationen vorliegen und
die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Das ist aber derzeit
nach wie nicht der Fall", unterstreicht Pichler. "Daher stellt auch
die angedachte Verschiebung des Einführungstermins auf den 1. April
offenkundig keine ausreichende Lösung dar."

Allerdings löst auch die vom VfGH festgestellte
Verfassungswidrigkeit des Einführungstermins viele andere offene
Fragen rund um die technische Machbarkeit der Einhebung bei weitem
noch nicht. Dazu kommt das aus Sicht der Kreditwirtschaft "krasse
Missverhältnis zwischen Einführungs- und Erhebungsaufwand im Ausmaß
von rund 260 Millionen Euro und dem erwarteten Steuerertrag." (JR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung
Dr. Herbert Pichler
Tel.: (++43) 0590 900-3131, F:(++43) 0590 900-272
mailto:[email protected]
http://wko.at/bsbv

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