• 17.06.2011, 10:30:31
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Umweltdachverband und Landesumweltanwälte schlagen Alarm: Neuerlicher Anschlag auf Umweltverträglichkeitsprüfung!

- Verkehrsministerium will seine UVP-Bescheide jetzt selbst überprüfen!

Wien (OTS) - - BM Bures will via UVP-G-Novelle neuen
Infrastruktursenat ohne richterliche Kontrolle schaffen
- Sonder-Behörde des Verkehrsministeriums torpediert
Verwaltungsreform und Vereinfachung des Verwaltungsapparates
- UWD und LUA fordern: Unabhängiger Umweltsenat muss als einheitliche
Berufungsinstanz für alle UVP-Verfahren gesetzlich verankert werden

Bis dato gab es in Österreich bei UVP-Verfahren über Autobahnen und
Hochleistungs-Bahnstrecken keine Berufungsmöglichkeit, eine zweite
unabhängige Instanz mit umfassenden Prüfungsrechten war nicht
vorgesehen. Der VwGH hat deshalb vor Kurzem entschieden, dass es
künftig auch punkto Autobahnen und Eisenbahnstrecken eine
Berufungsmöglichkeit an den Umweltsenat geben soll, wie das seit 1995
bereits in allen anderen UVP-Verfahren der Fall ist. In zwei
richtungsweisenden Erkenntnissen hinsichtlich der Angerschluchtbrücke
und des Brenner Basistunnels stellte der VwGH fest, dass der
Umweltsenat diese Funktion übernehmen solle, wies die Beschwerden in
den Anlassfällen zurück und forderte die Verfahrensparteien auf, beim
BMVIT eine Berufung an den Umweltsenat einzubringen. Doch:
"Verkehrsministerin Doris Bures will davon nichts wissen! Sie will
den im Umweltministerium angesiedelten unabhängigen Umweltsenat - die
einzige unabhängige Berufungsbehörde mit unabhängigen RichterInnen -
umgehen. BM Bures will diese Prüfungskompetenz via Novelle des
UVP-Gesetzes und ohne Begutachtungsverfahren einem so genannten
Infrastruktursenat zuschanzen, einer neuen Berufungsbehörde, die in
ihrem eigenen Ministerium angesiedelt sein soll. Bures will sich
damit ein Kontrollgremium zur Überprüfung ihrer eigenen Bescheide im
eigenen Haus schaffen, um UVP-Verfahren für milliardenschwere
Infrastrukturprojekte, die die SteuerzahlerInnen finanzieren müssen,
rasch durchzuwinken. Das ist ein Skandal und eines Rechtsstaates
unwürdig. Geht dieser ungeheure Anschlag auf die
Umweltverträglichkeit durch, was folgt als nächstes? Ein
Energieausbausenat für den Bau von 380 KV-Leitungen und
Großwasserkraftwerken?", sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des
Umweltdachverbandes.

Umweltauswirkungen von Infrastrukturvorhaben müssen von
ExpertInnen geprüft werden
"Der wesentlichste Bestandteil und Aufwand eines UVP-Verfahrens ist
die systematische Prüfung eines Vorhabens hinsichtlich seiner
Auswirkungen auf die Umwelt. Dazu sind umfassende Untersuchungen und
ExpertInnen-Gutachten erforderlich. Der VwGH kann in einem
UVP-Verfahren eine Entscheidung erster Instanz nicht umfassend
überprüfen, insbesondere nicht die Richtigkeit der gutachterlich
festgestellten Umweltauswirkungen. Ein Infrastruktursenat, der weder
unabhängig, noch auf die Umweltauswirkungen fokussiert ist, kann
dieser Aufgabe nicht gerecht werden", erklärt Norbert Hörmayer von
der Wiener Umweltanwaltschaft.

Änderung der Rechtslage europarechtlich geboten
"Faktum ist, dass die österreichische Rechtsordnung in den genannten
Fällen dem übergeordneten EU-Recht widerspricht. Der
Bundesgesetzgeber ist daher aufgefordert, eine wirksame und effektive
Lösung zu finden. Anstatt aber dem vom VwGH aufgezeigten und
sinnvollen Weg über den unabhängigen Umweltsenat zu folgen, arbeitet
das BMVIT hinter verschlossenen Türen im Alleingang an der
Einrichtung eines im eigenen Ministerium angesiedelten
Infrastruktursenats. In Zeiten von Verwaltungsvereinfachungen und
Einsparungen in der öffentlichen Verwaltung eine neue Sonder-Behörde
trotz Vorhandensein einer bereits spezialisierten Berufungsinstanz
einzurichten und diese im selben Ministerium anzusiedeln, welches als
erste Instanz entscheidet, ist gegenüber der von Eisenbahnen und
Bundesstraßen betroffenen Bevölkerung mehr als bedenklich. Im
Zusammenspiel mit der Beschränkung des Zugangs zum VwGH und der
rückwirkenden Zuständigkeit bis ins Jahr 2005 zurück muss nicht nur
von einem Anschlag auf das UVP-Recht gesprochen werden, sondern vor
allem auch von einem Anschlag gegen den Rechtsstaat und die
betroffene Bevölkerung! Gleichzeitig würde mit der Umsetzung dieser
Novelle die von der Bundesregierung geplante Verwaltungsreform zur
Farce", betont Markus Pointinger von der Landesumweltanwaltschaft
Salzburg.

Umweltsenat ist bewährtes Kompetenzzentrum
Nach dem vorliegenden Papier soll der Infrastruktursenat künftig
rückwirkend über alle Eisenbahn- und Bundesstraßenvorhaben urteilen
und dafür zuständig sein. "Der unabhängige Umweltsenat hat mehr als
zehn Jahre Erfahrung in UVP-Verfahren und deren effizienter
Abwicklung. Wir appellieren an die Bundesregierung und insbesondere
an Umweltminister Niki Berlakovich, diesen Plan abzulehnen, dem
aufgezeigten Weg des VwGH zu folgen und in einer Regierungsvorlage
zur Änderung des UVP-Gesetzes den Umweltsenat als einheitliche
Berufungsinstanz für alle UVP-Verfahren - auch für Bundesstraßen und
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken - zu verankern", so Heilingbrunner,
Hörmayer und Pointinger abschließend.

Rückfragehinweis:

Umweltdachverband
   Dr.in Sylvia Steinbauer
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: (++43-1)40113/21
   mailto:[email protected]
   http://www.umweltdachverband.at

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