- 16.06.2011, 20:19:42
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Österreich beteiligt sich weiter an EULEX im Kosovo Hauptausschuss genehmigt Adaptierung der Niederlassungsverordnung
Wien (PK) - Österreich wird sich weiterhin an der vom Rat der EU
am 4. Februar 2008 beschlossenen Rechtsstaatlichkeitsmission im
Kosovo (EULEX KOSOVO) mit bis zu 25 Polizistinnen und Polizisten,
bis zu 5 Angehörigen des Bundesministeriums für Justiz und bis zu
zwei weiteren Zivilpersonen beteiligen. Von letzteren soll eine
Person über spezielle Fachkenntnisse im Bereich Menschenrechte,
insbesondere Gender, verfügen. Die Verlängerung der Entsendung
wurde nunmehr bis zum 30. Juni 2012 im heutigen Hauptausschuss
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich
genehmigt.
Laut Antrag des Außenministeriums handelt es sich dabei um die
bislang größte zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt sollen
daran bis zu 2.210 Polizei-, Justiz-, Zoll- und
Verwaltungsexpertinnen und -experten sowie zusätzliche 1.233
lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen.
EULEX KOSOVO hat nach einem längeren Übergangsprozess am 9.
Dezember 2008 von UNMIK (United Nations Interim Administration in
Kosovo), zu der Österreich seit Beginn der Mission im Jahr 1999
einen Beitrag leistet, die Aufgaben im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit übernommen. Hauptaufgabe ist die
Unterstützung der kosovarischen Behörden beim Aufbau eines
modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-,
Justiz- und Zollwesens. Darüber hinaus verfügt die Mission über
begrenzte exekutive Zuständigkeiten, zum Beispiel bei der
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der
Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischer Gewalttaten
sowie bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall
von Unruhen.
Auf Anfrage von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) gab
Staatssekretär Wolfgang Waldner bekannt, dass aus dem
Justizbereich derzeit zwei Justizwachebeamte, aber kein Richter
aus Österreich im Kosovo ihren Dienst versehen.
Abgeordneter Johannes Hübner (F) sprach sich gegen eine
Beteiligung Österreichs an der Mission aus, da diese seiner
Meinung nach bald beendet werden sollte, schließlich bestehe die
internationale Präsenz im Kosovo seit 1999. Dies veranlasste den
zweiten Präsidenten des Nationalrats, Fritz Neugebauer (V), auf
die Situation im Kosovo aufmerksam zu machen, die nach der
Reduktion der militärischen Präsenz die verstärkte Unterstützung
auf rechtstaatlichem Gebiet notwendig mache. Auch Abgeordneter
Albert Steinhauser (G) hielt dieses europäische Engagement für
vorbildlich, wie er betonte.
Anpassung der Niederlassungsverordnung an neues Fremdenrecht
Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder mit S-V-Mehrheit
einer Anpassung der Niederlassungsverordnung an das
Fremdenrechtsänderungsgesetz zu. Die Neuerungen sind insbesondere
im Hinblick auf die Schaffung eines kriteriengeleiteten
Zuwanderungssystems, etwa durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot
Karte, und die damit einhergehende neue Systematik der
quotenpflichtigen, bzw. quotenfreien Aufenthaltstitel (siehe auch
PK-Meldungen 377/2011, 415/2011 und 1060/2010) notwendig
geworden. Für die Grünen begründete Abgeordneter Wolfgang Zinggl
deren Ablehnung mit grundsätzlicher Kritik am neuen Fremdenrecht
und an den verbleibenden Quotenregelungen.
In der vorliegenden Verordnung wird demgemäß die Quotenpflicht
für Schlüsselkräfte und deren Familienangehörige gestrichen und
geänderte Bezeichnungen der Aufenthaltstitel durchgeführt. Die
Gesamtzahl der Quoten für das Jahr 2011 sowie die verbleibenden
Teilquoten bleiben davon unberührt. (Schluss)
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