- 15.06.2011, 14:34:54
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Ökostromgesetz: Klares Bekenntnis zur Biomasse
Zentrale Forderungen des Biomasse-Verbandes wurden umgesetzt
Wien (OTS) - "Nach langwierigen Verhandlungen haben wir zahlreiche
Verbesserungen im Entwurf zum Ökostromgesetz 2012 für die
Biomasse-Branche durchgesetzt", erklärt Dr. Horst Jauschnegg,
Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes, bezugnehmend
auf das heute im Ministerrat beschlossene Gesetz. "Das wichtigste
ist, dass die Planungssicherheit für die Investoren wieder
gewährleistet ist." Etwa ein Viertel der jährlich vorgesehenen
Fördersumme von nunmehr 40 Millionen Euro ist für den
Biomasse-Bereich (fest und gasförmig) reserviert. Auch die
Ausbauziele bis 2020 wurden klar definiert: 200 MW. Erstmals ist ein
eigenes Kontingent von 3 Millionen Euro für Anlagen mit einer
elektrischen Leistung unter 500 kW vorgesehen. "Dies war eine
zentrale Forderung des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Damit
wird ein Schwerpunkt auf regionale, dezentrale und effizientere
Projekte gelegt", erklärt Jauschnegg. "Das vorliegende Ökostromgesetz
setzt ein klares Signal für den Ausbau der Stromerzeugung aus
Biomasse. Eine weitere wichtige Voraussetzung sind kostendeckende
Einspeisetarife, die nach Inkrafttreten des Ökostromgesetzes zu
verordnen sind."
Mit Wehmut blickt der Vorsitzende auf den nicht berücksichtigten
Vorschlag zur Ressourcen-Mobilisierung. Mit einem Zuschlag von 2
Cent/kWh bei Verwendung von Kurzumtriebsholz und Maisspindeln sollten
neue Rohstoffquellen verstärkt genutzt werden. Diese stehen
insbesondere mit der klassischen stofflichen Holznutzung kaum in
Konkurrenz. Auch bei Biogas könnte der vermehrte Einsatz von
Zwischenfrüchten und Wirtschaftsdüngern die Diskussion um die
Nahrungsmittelkonkurrenz vermindern. "Dieses Thema geben wir noch
nicht auf. In den kommenden Wochen werden wir unsere Vorschläge
diesbezüglich noch einmal kommunizieren", gibt sich Jauschnegg
kämpferisch.
Rückfragehinweis:
DI Antonio Fuljetic,
Tel.: +43 (0)1 533 0797 - 31 oder
mailto:[email protected]
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