- 15.06.2011, 11:04:17
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Bundeskanzler Faymann: Frühe Förderung im Kindergarten ist eine Bildungschance
Die Bundesregierung beschließt zehn Gesetzesvorhaben, darunter Ökostrom- und Klimaschutzgesetz sowie eine Vereinbarung zur weiteren Finanzierung des Gratiskindergartenjahres
Wien (OTS) - "Wir haben uns über insgesamt zehn Gesetzesvorhaben
und eine 15-a Vereinbarung mit den Bundesländern zum Ausbau der
Kinderbetreuung geeinigt", sagte Bundeskanzler Werner Faymann heute,
Mittwoch, beim Pressefoyer nach der Ministerratssitzung im Parlament.
"Beim letzten Kindergartenjahr wird der Bund die Länder weiter
finanziell unterstützen, denn die frühe Förderung im Kindergarten ist
eine große Bildungschance für alle Kinder, besonders für jene mit
Sprachdefiziten", so Faymann. Vizekanzler Michael Spindelegger sprach
von einem wichtigen bildungspolitischen Schritt, für den die
Regierung bis 2013 den Ländern jeweils 70 Millionen pro Jahr zur
Verfügung stellen werde.
Auch das Ökostromgesetz sei nach schwierigen Verhandlungen in der
Regierung beschlossen worden, berichtete der Kanzler. "Es ist ein
wichtiger Baustein auf dem Weg Österreichs in die Energieautarkie",
so der Bundeskanzler. Bis 2015 soll Österreich nicht mehr von
Atomstromimporten abhängig sein, bis 2020 soll der Anteil von
Ökostrom, vor allem aus Wasserkraft, auf 80 Prozent gesteigert
werden. "Schon jetzt halten wir mit einem Anteil von 70 Prozent an
erneuerbaren Energien einen Spitzenplatz in Europa." Bis 2050 soll
Österreich schließlich ganz energieautark sein. "Dafür müssen wir
einerseits auf den weiteren Ausbau alternativer Energieträger setzen,
andererseits aber auch die Energieeffizienz steigern", so Faymann.
"Mit dem Ökostromgesetz stocken wir die jährliche Förderung von neuen
Ökostrom-Anlagen von bisher 21 auf 40 Millionen Euro auf." Ziel sei
es beispielsweise, bis 2020 das Windkraftvolumen von 1.000 Megawatt
(MW) auf 3.000 MW zu verdreifachen und die Solarenergie-Produktion
von 100 MW auf 1.100 MW zu steigern. "Das ist tatsächlich ein
Meilenstein", bekräftigte Vizekanzler Spindelegger. Bei den
Kostenbeiträgen, die den Verbrauchern für Ökostrom verrechnet werden,
wurde eine "Deckelung" für 300.000 einkommensschwache Haushalte in
Österreich von 20 Euro pro Jahr festgelegt. Dies entspricht der
bisherigen Höhe. Insgesamt sinken die Kostenbeiträge der Haushalte
von bislang mehr als 40 Prozent auf rund 35 Prozent
Zu den heute beschlossenen Gesetzen zählen neben dem Ökostromgesetz
das Klimaschutzgesetz, das Preistransparenzgesetz (Verpflichtung zur
Meldung von Spritpreiserhöhungen bei der Behörde E-Control), das
Investmentfondsgesetz (Stärkung des Konsumentenschutzes) und das
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (Maßnahmen gegen Geldwäsche),
weiters Novellen von Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz,
des Gesetzes über die Rechtspersönlichkeiten von religiösen
Bekenntnisgemeinschaften, des Obersten-Sanitätsratsgesetzes sowie des
Kriegsmaterialiengesetzes.
Auf Nachfrage zur Schuldenkrise Griechenlands sagte Bundeskanzler
Faymann beim Pressefoyer im Parlament, dass Österreich die Forderung
nach Beteilung privater Gläubiger unterstütze. Denn es könne nicht
angehen, dass nur der Staat und somit die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler die Krisenbewältigung alleine tragen. "Es wird aber die
Frage sein, ob eine Beteiligung künftig immer ausreichend sein wird.
Wir brauchen in Europa schärfere Finanzmarktregeln und eine
Finanztransaktionssteuer", sagte der Bundeskanzler abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Leo Szemeliker
Pressesprecher des Bundeskanzlers
Tel.: (01) 531 15 - 2090, 0664/282 25 00
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