• 07.06.2011, 17:38:15
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EU zieht budget- und wirtschaftspolitische Konsequenzen aus Krise Unterschiedliche Meinungen zu Maßnahmenpaket im EU-Unterausschuss

Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss befasste sich heute abermals
mit sechs Gesetzesvorschlägen der EU, genannt "six pack", die
dazu dienen sollen, durch entsprechende Überwachungs- und
Sanktionsmechanismen die Budgets der Mitgliedstaten nach der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sanieren und zu
stabilisieren und die Wirtschaftspolitiken innerhalb der EU
besser zu koordinieren (siehe auch PK-Meldung Nr. 48 vom 18.
Jänner 2011).

Finanzministerin Maria Theresia Fekter sprach in diesem
Zusammenhang von einem "Meilenstein" in wirtschaftspolitischer
und haushaltsrechtlicher Hinsicht, aber auch im Hinblick auf das
Risikomanagement. Damit würde der Stabilitäts- und Wachstumspakt
gestärkt, erläuterte die Ministerin und wies darauf hin, dass die
EU mit ihren Bemühungen, makroökonomische Ungleichgewichte durch
einen Mechanismus auszugleichen, nun völlig neue Wege beschreite.
Es gehe darum, das Risiko zu minimieren, präventiv einzugreifen,
gleichzeitig aber nicht die Wirtschaft zu bremsen, stellte sie
fest.

Welche Indikatoren sollen relevant sein?

Ein gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien scheiterte
daran, dass die SPÖ dafür eintrat, neben budgetpolitischen auch
soziale Indikatoren als zentrale Elemente in die Gestaltung des
Warnmechanismus ("Scoreboard") einfließen zu lassen, während die
ÖVP sich strikt dagegen aussprach. Auch die Finanzministerin
konnte dem Vorschlag des Koalitionspartners SPÖ wenig abgewinnen.
Fekter argumentierte, man solle sich auf die haushalts- und
fiskalpolitischen Angelegenheiten konzentrieren und auf
Stabilitätsindikatoren stützen. Würde man soziale Indikatoren
hineinnehmen, dann stelle sich die Frage, ob man nicht auch
Investitionen, ferner bildungspolitische Faktoren, etc.
berücksichtigen müsse, und das hätte in der Beurteilung
weitreichende Folgen. In diesem Fall müsste man etwa die hohen
Militärinvestitionen in Griechenland heraus rechnen. Unbestritten
seien soziale Fragen von hoher Relevanz, betonte Fekter, sie
stellten aber keinen geeigneten Indikator in Hinblick auf
präventive Warnungen dar, und darum gehe es in erster Linie bei
diesem Gesetzespaket. Die Finanzministerin stellte weiters klar,
dass sie für strenge Sanktionen gegen jene plädieren werde, die
falsche Angaben machen.

Anträge von FPÖ und Grünen abgelehnt

Ein Antrag auf Stellungnahme der FPÖ betreffend die Möglichkeit
der Entlassung aus der europäischen Währungsunion fand ebenso
wenig die erforderliche Mehrheit wie ein Antrag auf
Ausschussfeststellung, in dem die FPÖ die Bundesregierung
auffordert, die zur Diskussion stehenden Gesetzesvorschläge der
EU zu verhindern, da sie zu sehr in nationale Kompetenzen
eingreifen. Die FPÖ vertritt die Auffassung, dass Staaten wie
Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen
Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen,
aus dieser entlassen werden und ihre alte Währung wieder
einzuführen haben.

Auch der Antrag auf Stellungnahme der Grünen blieb in der
Minderheit. Die Grünen verlangen darin eine rasche und ernsthafte
Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens
für Staaten unter Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung
von Euro-Bonds und einer Finanztransaktionssteuer sowie den
Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in
Fragen der Steuerharmonisierung.

Das EU-Maßnahmenpaket

Das Gesetzespaket der EU umfasst fünf Verordnungsentwürfe und
einen Richtlinienentwurf. Die neuen Verordnungen betreffen den
Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung
und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Beschleunigung
und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, die
wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im
Euroraum, die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte sowie Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur
übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum. Bei
der Richtlinie geht es um die Anforderungen an die
haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Damit sollen die
Lücken und Schwächen der bestehenden wirtschaftspolitischen
Steuerung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion, die
in der Phase der Krise deutlich zutage getreten sind, geschlossen
werden.

Die geplanten Maßnahmen der EU bezwecken zunächst eine Reform des
präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
insbesondere durch den Vorschlag einer Ausgabenregel, wonach das
jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben die mittelfristige
Wachstumsrate nicht übersteigen soll. Die bestehende Methode zur
Bestimmung der
mittelfristigen Haushaltsziele und das jährliche
Konvergenzerfordernis von 0,5% des BIP soll beibehalten werden.
Der korrektive Arm des Pakts wird laut Vorschlag erweitert durch
eine stärkere Bedeutung der Entwicklung der Schuldenquoten, durch
eine Operationalisierung des Schuldenkriteriums, durch eine
Zahlenregelung zur Beurteilung der hinreichend schnellen
Annäherung der Schuldenquote an den 60%-Schwellenwert und die
Möglichkeit der Eröffnung eines Verfahrens bei Nichteinhaltung
des Schuldenkriteriums.

Die Änderungen im präventiven und korrektiven Arm des
Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen durch eine Reihe neuer,
abgestufter finanzieller Sanktionen für Mitgliedstaaten des Euro-
Währungsgebiets ergänzt werden. So soll es im präventiven Arm
eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des BIP geben, im
korrektiven Arm eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des
BIP sowie die Umwandlung in eine Strafzahlung im Falle der
Nichtbeachtung der zugrunde liegenden Ratsempfehlung zur
Korrektur des Defizits. Die weitere Missachtung der Vorgaben
würde zu verstärkten Sanktionen im Rahmen der bereits bestehenden
Bestimmungen führen. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat
im präventiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die
verzinsliche Einlage samt Zinsen an den betreffenden Staat
rückerstattet. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im
korrektiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die
unverzinsliche Einlage ebenfalls rückerstattet, während die
angehäuften Zinsen bzw. allfällige Strafzahlungen auf jene Länder
des Euro-Währungsgebiets aufgeteilt werden, die sich nicht in
einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, bzw. in einem
Verfahren exzessiver Ungleichgewichte befinden.

Des weiteren ist vorgesehen, einen Rahmen für die Erkennung und
Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb der EU
zu schaffen und damit das Regelwerk der budgetären Überwachung zu
ergänzen. Dabei ist an eine regelmäßige Bewertung von
Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus,
genannt "Scoreboard", ergänzt durch eine analytische Bewertung
gedacht. Das Scoreboard wird mehrere Indikatoren mit
Warnschwellen umfassen. Regeln, die bei nachteiligen
makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik
hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen, sind ebenfalls geplant.
Ein solches Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht
(Excessive Imbalance Procedure - EIP) soll für alle
Mitgliedstaaten gelten. Bei wiederholter Missachtung der
Ratsempfehlungen zur Beseitigung übermäßiger makroökonomischer
Ungleichgewichte oder bei Nichtvorlage des vorgesehenen
Korrekturmaßnahmenplans soll laut Vorschlag dem betreffenden
Mitgliedstaat eine jährliche Strafzahlung in Höhe von 0,1% des
BIP auferlegt werden. Die Strafzahlung ist so lange zu
entrichten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen
getroffen wurden.

Schließlich zielt der vorliegende Richtlinienentwurf darauf ab,
ein Mindestmaß an Qualität der nationalen haushaltspolitischen
Rahmen und die Übereinstimmung mit dem Rahmen der Wirtschafts-
und Währungsunion als Ergänzung der Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspakts zu gewährleisten. Die Mindestanforderungen sehen
unter anderem eine interne Kontrolle und Rechnungsprüfung der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in den einzelnen EU-Ländern
vor. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsdaten
des Staates zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht
werden. Die Kommission fordert weiters die Staaten auf, die
Haushaltspolitik auf realistische makroökonomische Prognosen zu
stützen, deren Grundlagen transparent sein sollen, und strenge
nationale Haushaltsregeln einzuführen. Von den Mitgliedsländern
wird auch erwartet, die haushaltspolitischen Rahmen mit einer
mehrjährigen finanzpolitischen Planungsperspektive zu gestalten.
Groß geschrieben wird bei den Vorstellungen der EU die
Transparenz der gesamtstaatlichen Finanzen sowie ein umfassender
Deckungsgrad der haushaltspolitischen Rahmen. Die nationalen
Behörden sollen die Transparenz des Haushaltsprozesses
gewährleisten, indem sie detaillierte Informationen zu
außerbudgetären Fonds, Steuerausgaben und
Eventualverbindlichkeiten
bereitstellen.

Wie Finanzministerin Maria Theresia Fekter berichtete, liegen
dazu seitens des europäischen Parlaments mehr als 1000
Abänderungsanträge vor. Die Forderungen des Parlaments gehen
dabei in Richtung der Stärkung der Haushaltsdisziplin, was von
Österreich unterstützt werde. Sie teile auch die Meinung der EU-
Abgeordneten, dass das Umschiffen der Regeln durch geeignete
Maßnahmen verhindert werden muss. Weniger Zustimmung von
österreichischer Seite findet die Forderung des EU-Parlaments
nach mehr Automatismus, da es gelte, die Rechte der nationalen
Parlamente zu wahren und auch dem Rat einen bestimmten
rechtlichen Spielraum zu gewähren, erklärte Fekter. Sie wende
sich auch gegen all jene Vorschläge, die die Verfahren unnötig
verschleppen. Auch was die Forderungen nach wesentlich mehr
Mitbestimmung des Europäischen Parlaments betrifft, verhalte sich
Österreich zurückhaltend, merkte die Ministerin an.

Sozialpolitische Indikatoren: Uneinigkeit zwischen SPÖ und ÖVP

Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrich die Notwendigkeit
einer besser abgestimmten Wirtschaftspolitik in einem gemeinsamen
Währungsraum, dennoch warnte sie davor, übers Ziel
hinauszuschießen. Budgetdisziplin sei kein Selbstzweck, der Staat
brauche auch ausreichend Spielraum für notwendige Investitionen
und zur Absicherung sozialer Gerechtigkeit, sagte Muttonen.
Reales Wachstum und soziale Sicherheit dürften nicht getrennt
gesehen werden, weshalb für sie feststand, dass soziale
Indikatoren ein zentrales Element im Rahmen des "Scoreboards" bei
der Bestimmung der Warnschwellen darstellen müssen. Demgegenüber
vertrat Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) die Auffassung, dass
es hier um budgetrelevante Dinge und um einen Warnmechanismus
gehe. Man sollte daher die Indikatoren an den haushaltpolitischen
Faktoren festmachen und bei den engen Definitionen bleiben. Er
warnte davor, hier die Grenzen aufzumachen, denn man komme dann
sofort auf Investitionen, und die würden das Bild verzerren. Er
wolle auch nicht, dass die Kommission etwa bei dem großen Brocken
Pensionssystem mitredet. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S)
widersprach seinerseits Schüssel und wies daraufhin, dass etwa
Arbeitslosigkeit und die Verteilung der Einkommen wesentliche
Indikatoren für die Stabilität von Budget und Finanzmarkt
darstellen. Daher dürften Sozialindikatoren nicht fehlen, stand
für ihn fest.

Von Abgeordnetem Kai Jan Krainer und Abgeordneter Christine
Muttonen (beide S) wurde unter anderem auch der Vorschlag, des
"Reverse Voting" - Mechanismus (Verfahren umgekehrter Mehrheit)
zur Diskussion gestellt. Beide sprachen sich gegen die Ausweitung
eines solchen Verfahrens aus. Abgeordneter Wolfgang Schüssel
betrachtete dies als ein sinnvolles Instrument, um die
Blockademöglichkeit in der Phase des Warnlichts auszuschließen.
Er trat daher dafür ein, in dieser Frage flexibel zu bleiben.

Euro-Bonds und Umschuldung

Unterschiedliche Auffassungen gab es auch zu den Euro-Bonds, die
seitens der Grünen wieder aufgeworfen wurden. Abgeordneter Van
der Bellen stellte dazu fest, mit der Einführung von Euro-Bonds
würde keine gemeinsame Haftung eingeführt, sondern diese beträfen
eine gemeinsame Anleihe bis zu einer bestimmten Grenze.
Finanzministerin Fekter konnte dem Vorschlag wenig abgewinnen,
denn dadurch würden die eigenen Anleihen verwässert und im
Endeffekt exorbitant teuer, meinte sie. Abgeordneter Kai Jan
Krainer wies darauf hin, dass sich Österreich billiger finanziere
als so manch anderer Nachbarstaat. Abgeordneter Wolfgang Schüssel
wollte keine Doktrin aus dieser Frage machen. Ihm zufolge können
Euro-Bonds etwa bei großen europäischen Projekten Sinn machen.
Jedoch zu glauben, dass man damit Schwache finanzieren könne, sei
falsch.

Auch dem Vorschlag der Grünen nach einem geordneten Ent- bzw.
Umschuldungsverfahren konnten sich die Finanzministerin nicht
anschließen. Österreich habe Griechenland Geld geliehen und sie
werde darauf dringen, dass dieses wieder zurückgezahlt wird. Bei
einer etwaigen Umschuldung würde das Dilemma der Griechen den
österreichischen SteuerzahlerInnen auferlegt, sagte sie.
Griechenland pleitegehen zu lassen, sei ebenso falsch, denn man
würde kein Geld mehr zurückbekommen und müsste aus sozialen
Gründen trotzdem helfen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass
sich Griechenland in einigen Jahren wieder selbst refinanzieren
wird können. Auch Island könne sich inzwischen wieder auf dem
Markt Geld beschaffen und Irland werde vorrausichtlich 2012 dazu
in der Lage sein. Auf ihre Bemerkung, bei einem "hair cut" würde
sich Griechenland zurücklehnen, replizierte Abgeordneter Van der
Bellen, derzeit würden sich die Gläubiger zurücklehnen.

Für Abgeordneten Werner Kogler (G) war es wichtig, die
Beteiligung Privater sicherzustellen. Er hinterfragte daher die
Äußerung von Jean-Claude Juncker nach der freiwilligen
Beteiligung des Privatsektors, worauf Finanzministerin Fekter auf
die bewährte Vorgangsweise im Rahmen der "Vienna Initiative" für
Osteuropa aus dem Jahr 2009 hinwies.

FPÖ und BZÖ gegen EU-Maßnahmenpaket und Griechenland-Hilfe

Seitens der Freiheitlichen wurde das EU-Maßnahmenpaket völlig
abgelehnt. Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah damit die
Kompetenzen nationaler Parlamente beschnitten und warnte davor,
eine neue "bürokratische Hydra" zu schaffen. Den Parlamenten der
Mitgliedstaaten würde dadurch die Kontrolle über die Haushalte
aus der Hand genommen, sagte er und bezichtigte in diesem
Zusammenhang auch das Europäische Parlament, sich zu einer
abgehobenen Vertretung entwickelt zu haben, die zunehmend für
Zentralismus eintrete.

Hübner bezweifelte auch, dass Griechenland eine Gesundung
schaffen werde. Die EU und das österreichische Finanzministerium
würden der österreichischen Bevölkerung die Wahrheit
vorenthalten, so Hübner, das Risiko Österreichs habe sich seit
2010 verdoppelt.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Robert Lugar (B). Der Euro ist
ihm zufolge nie in Gefahr gewesen und hätte daher auch nicht
gerettet werden müssen. Griechenland habe bislang seine
Hausaufgaben nicht gemacht und den Banken sei es gelungen, der
EZB ihre schlechten Papiere "anzudrehen". Damit sei das Problem
von den privatwirtschaftlichen Banken in die EZB verlagert
worden. Die Kommission wisse seit Jahren, dass Griechenland
getrickst hat und habe weggeschaut. Jetzt versuche man auf
europäischer Ebene einen Bundesstaat einzurichten, um ein Land
unterstützen zu können, das keine Berechtigung habe, Mitglied der
Währungsunion zu sein. Griechenland habe die anderen belogen,
daher sollte man es auch pleitegehen lassen, denn die Insolvenz
sei unvermeidbar. In Griechenland selbst würde die einzige
Einnahmequelle, der Tourismus, durch Streiks torpediert. Daher
brauche es ein Umdenken sowohl bei der griechischen Regierung als
auch bei der griechischen Bevölkerung. Lugar zog daher den
Schluss, dass man keine Neuregeln brauche, sondern die
bestehenden Regeln einhalten müsse.

Dieser ablehnenden Haltung gegenüber dem vorliegenden
Maßnahmenpaket konnte sich Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V)
nicht anschließen. Die neue Prozedur gelte nur für Länder, die
sich nicht an die Spielregeln halten, erläuterte er, die Rechte
der nationalen Parlamente würden nicht eingeschränkt. Man müsse
verhindern, dass Länder, die Regeln missachten, nicht andere
Länder in Schwierigkeiten bringen. Deshalb setzte die Kommission
Schritte in Richtung eines präventiven verschärften Verfahrens.

Schüssel hielt es auch nicht für fair zu behaupten, Griechenland
habe keine Anstrengungen gemacht. Auch Finanzministerin Fekter
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Defizit von 16%
auf 9% gedrückt werden konnte. Es sei aber richtig, dass das Land
hinsichtlich der Privatisierung und Steuereintreibung nicht im
Plan liegt.

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) befürwortete zwar ein
gemeinsames Vorgehen, da das Verhalten einiger Mitgliedsstaaten
andere Staaten stark beeinträchtigen könne, er stellte aber klar,
dass das "six pack" nichts zur Lösung des akuten Problems in
Griechenland beiträgt. Man gewinne zwar Zeit, begünstige aber
jene, die sich mit billigen griechischen Anleihen eingedeckt
habe, so wie die Anbieter von Default Credit Swaps.
(Fortsetzung EU-Unterausschuss)

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