• 03.06.2011, 11:20:13
  • /
  • OTS0088 OTW0088

Privatsender bringen Beschwerde gegen "ORF SPORT PLUS" ein: Programmplanung nicht gesetzeskonform

Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat
heute eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF) bei
der KommAustria eingebracht. Gegenstand der Beschwerde ist die
Ausstrahlung von bestimmten Sportinhalten auf ORF SPORT PLUS, die
nach den Bestimmungen des ORF-G nicht im Sport-Spartenprogramm des
ORF ausgestrahlt werden dürfen.

Das ORF-Gesetz macht dem ORF in § 4b klare Vorgaben für das
Sport-Spartenprogramm. So hat sich dieses auf jene Sportbewerbe zu
konzentrieren, "denen üblicherweise in der österreichischen
Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt."

Mit diesen Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass die
negativen Auswirkungen des Sport-Spartenprogramms auf den Wettbewerb
auf ein verhältnismäßiges Ausmaß beschränkt sind. Dennoch hat der ORF
zuletzt mehrfach gegen diese Vorgaben verstoßen:

- ÖFB-Cup:

Am 3.5.2011 wurde eine Halbfinalbegegnung des Österreichischen
Fußball-Cups (ÖFB-Samsung-Cup) live in ORF SPORT PLUS übertragen.
Dies war kein Einzelfall: ORF SPORT PLUS hat am 19.4.2011 bereits ein
Viertelfinalspiel des ÖFB-Samsung-Cups live ausgestrahlt.

- Tennis:

Am 22.4.2011 hat ORF SPORT PLUS das Tennis-Viertelfinalspiel von
Jürgen Melzer gegen David Ferrer des ATP-World-Tour-500-Turniers von
Barcelona live übertragen. Zudem hat ORF SPORT PLUS am 15.4.2011
bereits die Viertelfinalbegegnung zwischen Jürgen Melzer und Roger
Federer beim MASTERS 1000 in Monte Carlo und in weiterer Folge (am
16.4.2011) das Halbfinalspiel von Jürgen Melzer gegen David Ferrer
live gesendet.

- Eishockey:

ORF SPORT PLUS hat die wesentlichen Spiele der IIHF Eishockey A-WM
vom 29.4.2011 bis 15.5.2011 live übertragen, insbesondere die Spiele
der österreichischen Nationalmannschaft.

All diese Sportbewerbe sind nach Ansicht der VÖP als
Premium-Sportbewerbe zu bewerten, denen in der österreichischen
Medienberichterstattung ohnehin breiter Raum zukommt. Daher sollten
diese in einem der Vollprogramme ORF eins oder ORF2, nicht jedoch im
Sport-Spartenprogramm ausgestrahlt werden. Mit den angeführten
Live-Übertragungen auf ORF SPORT PLUS hat der ORF seine gesetzlichen
Grenzen also eindeutig überschritten.

Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, zur Position des VÖP:
"Wir haben dem Stiftungsrat des ORF unsere Bedenken bezüglich ORF
SPORT PLUS bereits vor einigen Wochen in einem Offenen Brief
mitgeteilt. Wir haben damals auf die Problematik der Ausstrahlung von
Premium-Sportbewerben hingewiesen. Zudem haben wir die Ankündigung
des ORF, Rennen der Formel 1 regelmäßig auf ORF SPORT PLUS zu
wiederholen, kritisiert. Die Reaktion des ORF Stiftungsrats hat
jedoch keinerlei Verständnis für unsere berechtigte Kritik erkennen
lassen. Daher war der Weg zur Regulierungsbehörde unumgänglich. Und
wenn der ORF sich hier nicht einsichtig zeigt, wird dies wohl nicht
das letzte Mal gewesen sein." Der Offene Brief des VÖP ist unter
www.voep.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung, Tel. 01 / 51633-3166, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel