• 19.05.2011, 14:50:51
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Die breite Arbeitspalette der Volksanwaltschaft Bericht der Volksanwaltschaft 2010 (2)

Wien (PK) - Der Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2010 macht
einmal mehr deutlich, in wie vielen Bereichen Handlungsbedarf
besteht, sei es in Form von Gesetzen oder durch
verwaltungstechnische Maßnahmen. Die Anregungen der
VolksanwältInnen reichen von den Kinderrechten und den
Bedürfnissen von behinderten Menschen über eine geforderte
Pflegereform und unzumutbaren Belastungen in den Krankenhäusern
bis hin zur Sachwalterschaft und zum Fremdenrecht. Auch die
Handhabung der Raumordnung und Flächenwidmung birgt immer wieder
Konfliktpotential.

"Offene Baustellen" in den Bereichen Kinderrechte und -gesundheit

Volksanwalt Peter Kostelka hält die zentrale Garantie der UN-
Kinderrechtskonvention für in Österreich noch immer nicht
verwirklicht. Das liege vor allem daran, dass es keine
systematische Herangehensweise gebe, um Kinderrechte zu einer
politischen Priorität zu machen. Die Etablierung verbindlicher,
bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für eine moderne
Jugendwohlfahrt halte man für unverzichtbar und längst
überfällig, heißt es im Bericht.

Im 2009 durch die OECD veröffentlichten Ranking zur Kinder- und
Jugendgesundheit rangiere Österreich auf Platz 27 von 30. Was
Selbstmordrate, Alkohol- und Nikotinmissbrauch anbelange, liege
Österreichs Jugend sogar im Spitzenfeld - Befunde, die Kostelka
zufolge auf offene Baustellen im Bereich der Kindergesundheit
hinwiesen. Positiv bewerte die Volksanwaltschaft aber die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Kinderrehabilitation.

Mangelhafte Einbindung von behinderten Menschen in den
Arbeitsmarkt

Kritik übt die Volksanwaltschaft außerdem an der mangelhaften
Einbindung von behinderten Menschen in den österreichischen
Arbeitsmarkt: Trotz Einstellungspflicht bestehe kein Anspruch auf
Beschäftigung. Arbeit bleibe damit ungerecht verteilt. Nicht
einmal jeder vierte Dienstgeber stelle ausreichend Menschen mit
Behinderung an, moniert der Volksanwalt, man zahle lieber eine
Ausgleichstaxe. Der öffentliche Bereich sei dabei ebenso säumig
wie Unternehmen der Privatwirtschaft.

Was die kostenlose Autobahnvignette für Behinderte anbelange,
gelte es, die diesbezügliche Regelung zu überdenken: Sie stehe
derzeit nur Gehbehinderten zu, denen die Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Außerdem muss das Fahrzeug auf
den Betroffenen zugelassen bzw. zweitzugelassen sein. Ein
Nachtrag einer solchen Zweitzulassung sei allerdings nicht
möglich, weshalb in zahlreichen Fällen eine Ab- bzw. Neuanmeldung
des Autos erfolgen müsse, die wiederum mit zusätzlichen Kosten
verbunden sei.

Kritik übt die Volksanwaltschaft auch an der Tatsache, dass die
zeitliche Zielvorgabe für die Herstellung von Barrierefreiheit in
Bundesgebäuden aus budgetären Gründen um weitere vier Jahre
verlängert wurde. Österreich verletze damit seine internationalen
Verpflichtungen, die ihm aus der UN-Behindertenkonvention
erwachsen, kritisieren die VolksanwältInnen.

Pflegereform-Debatte muss initiiert werden

Dringend anzugehen gelte es außerdem jene Herausforderungen, die
sich im Bereich der Pflege stellten: Die demografische
Entwicklung erfordere eine solidarische und langfristige
Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, zeigt sich die
Volksanwaltschaft überzeugt. Derzeit würden pflegende Angehörige
- und hier vor allem Frauen - mehrfach belastet: Die von dieser
Gruppe an die Volksanwaltschaft herangetragenen Beschwerden
betreffen unter anderem die Bewilligung einer Ersatzpflege im
Falle eines Erholungsurlaubs sowie Möglichkeiten der Mit- bzw.
Pensionsversicherung.

Unzumutbare Arbeitsbelastung in Krankenhäusern

Anlass zur Kritik gibt laut Volksanwaltschaft auch die
Arbeitsbelastung österreichischer SpitalsärztInnen: Im Falle von
verlängerten Diensten betrage ihre Arbeitszeit bis zu 49 Stunden,
in einzelnen Wochen seien sogar bis zu 72 Stunden zulässig. Für
die Patientensicherheit stelle diese Situation eine ernsthafte
Gefahr dar, zeigt sich die Volksanwaltschaft überzeugt. Die
permanente Überforderung des ärztlichen Personals führe außerdem
zu Resignation, Mobbing, Burnout und chronischen Erkrankungen.

Der Erholungswert der Ruhezeit im Dienst werde außerdem weit
überschätzt. Nach Rechtsprechung des EuGH ist eine solche sogar
als Arbeitszeit zu bewerten. Die Volksanwaltschaft fordere vor
diesem Hintergrund eine rasche Reduktion der durchgehenden
zeitlichen Belastung für in Krankenhäusern tätige MedizinerInnen.
Darüber hinaus solle der Spitalsbetrieb generell neu organisiert
und das medizinische Personal vermehrt von administrativen
Aufgaben befreit werden, heißt es im Bericht.

Krankenversicherte müssen sich Zahnersatz leisten können

Wie zahlreiche Beschwerden bei der Volksanwaltschaft
illustrierten, erbringen die österreichischen Krankenkassen bei
schwerwiegenden, vergleichbaren Krankheitsbildern, die einen
festsitzenden Zahnersatz erfordern, Unterstützungsleistungen in
unterschiedlicher Höhe. Es gelte deshalb, eine Vereinheitlichung
auf dem Gebiet der Kostenübernahme anzustreben.

Des Weiteren wäre der Ausbau ambulanter und stationärer
Behandlungszentren für Sonderfälle durch Länder und Krankenkassen
geboten. Mit diesen sollten die Krankenkassen sodann eine direkte
Abrechnung - unter Einhebung eines zumutbaren Selbstbehalts -
vereinbaren, fordern die VolksanwältInnen.

Auch Homosexuelle sollen Blut spenden dürfen

Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind
verfassungs- und europarechtlich verboten. Dass man Homosexuellen
grundsätzlich einen unreflektierten Lebenswandel und die
billigende Gefährdung durch potenziell infektiöses Blut vorwirft,
indem man sie von Blut- und Blutplasmaspenden ausschließt, stellt
aus Sicht der Volksanwaltschaft eine eklatante Diskriminierung
dar, die es zu beseitigen gilt.

Probleme in Hinblick auf Rauchverbot und Gastgartenregelung

Probleme gebe es bei der Exekution des Rauchverbots in der
Gastronomie: Wie die diesbezüglichen Beschwerden bei der
Volksanwaltschaft illustrierten, sei man bei keiner anderen
Verwaltungsmaterie so sehr auf die Initiative Privater
angewiesen, was die Ahndung von Übertretungen anbelange.

Auch gegen die mit Sommer 2010 in Kraft getretenen
einschneidenden Änderungen der Gastgartenregelung hegt die
Volksanwaltschaft Bedenken. Dass Gastgärten mit bis zu 75
Sitzplätzen keiner Genehmigung mehr bedürfen, sei angesichts der
Bedürfnisse der Menschen, die in direkter Nachbarschaft zu ihnen
leben, kritisch zu betrachten, heißt es im Bericht. Die
Volksanwaltschaft fordert, dass alle Gastgärten, die über die
genehmigungsfreien Zeiten hinaus betrieben werden sollen, in
einem eigenen Betriebsanlagenverfahren individuell geprüft
werden, um den notwendigen Nachbarschaftsschutz zu gewährleisten.

Dauerbrenner Sachwalterschaft

Der Bereich des Sachwalterschaftsrechts war im Berichtszeitraum
besonders häufig von Beschwerden betroffen. Oft lägen diesen
Klagen falsche Vorstellungen über den Umfang von
Sachwalterleistungen zugrunde, hält Volksanwältin Gertrude Brinek
fest, die diesbezüglichen Informationsangebote würden deshalb
gerne in Anspruch genommen.

Derzeit stehen rund 60.000 Personen unter Sachwalterschaft. Die
Entwicklungstendenz ist angesichts der demografischen Situation
stark steigend, was auch eine Zunahme diesbezüglicher Beschwerden
zur Folge hat: Im Berichtsjahr überprüfte die Volksanwaltschaft
mehr als 100 vermutete Missstände auf diesem Gebiet.

Beklagt werden vor allem fehlender persönlicher Kontakt zum
jeweiligen Sachwalter, mangelnde Sorgfalt, unzureichende
Versorgung mit finanziellen Mitteln für lebensnotwendige
Aufwendungen und finanzielle Ungereimtheiten. Außerdem kritisiere
man die Tatsache, dass Angehörigen im Falle der Bestellung eines
Sachwalters bei Gericht keine Parteistellung zukommt.

Anstieg bei der Zahl der Kindesentführungen ins Ausland

Was den Bereich der Obsorge anbelangt, standen vor allem die
Tätigkeit der GutachterInnen, die Dauer der Verfahren, Probleme
in Hinblick auf die Nichteinhaltung von Besuchsregelungen und die
Verbringung von Kindern ins Ausland im Zentrum der Kritik. Wie
die einschlägige Statistik zeigt, konnte bei den Fällen, in denen
ein Elternteil das Kind ins Ausland entführte, Zuwächse
verzeichnet werden (2010: 34 Fälle).

Den Plan zur Einrichtung von Schlichtungsstellen für die
vorgerichtliche Beilegung von Obsorgestreitigkeiten begrüßt die
Volksanwaltschaft.

Unterhaltsverfahren sollten außerdem möglichst kurz gehalten
werden. Im Rahmen der Prüftätigkeit stoße die Volksanwaltschaft
aber immer wieder auf eklatante Verfahrensverzögerungen.

Konfliktpotential in den Bereichen Raumordnung und Flächenwidmung

Konfliktpotential bestehe außerdem in den Bereichen des
Raumordnungsrechts und der Flächenwidmungsverfahren. Ebenfalls an
Bedeutung gewonnen haben Fragen der unterschiedlichen
Tarifgestaltung kommunaler öffentlicher Einrichtungen und der in
diesem Zusammenhang festgestellten Ungleichbehandlungen, führt
Volksanwältin Gertrude Brinek im Rahmen des Berichts aus.

Dass Grundbuchsgesuche seit Juli 2009 nur noch schriftlich zu
Protokoll gebracht werden können, habe zu einer Vielzahl von
Beschwerden bei der Volksanwaltschaft geführt. Die neue
Rechtslage zwinge die Betroffenen schließlich dazu, die Hilfe
eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, was neben
den Gerichtsgebühren zusätzliche Kosten verursache.

Kritik an verspäteter Auszahlung von Agrarförderungen

Im Rahmen ihrer Prüftätigkeit stellte die Volksanwaltschaft
außerdem fest, dass 2010 rund 4.500 landwirtschaftliche Betriebe
von einer verspäteten Ausbezahlung von Umweltförderungen,
Ausgleichszahlungen und Betriebsprämien betroffen waren. Das
führte einen Teil der betroffenen Betriebe in eine
existenzbedrohende Situation, zumal auch die AMA nicht
rechtzeitig über die Verzögerung informierte. Das in diesem
Zusammenhang gewählte Prozedere hält die Volksanwaltschaft für
äußerst fragwürdig.

Zu lange Asylverfahren, Verfahrensverzögerungen bei
Fremdenpolizei

Auf die Entwicklung der Beschwerden betreffend den
Vollzugsbereich des Asylgerichtshofs möchte Volksanwältin
Terezija Stoisits besonderes Augenmerk gelegt wissen: Mit einem
Anstieg um 198 Fälle sei es in diesem Bereich schließlich zu
einer Verzehnfachung des Beschwerdevolumens gekommen. Die meisten
Asylsuchenden beanstandeten dabei die zu lange Dauer ihres
Rechtsmittelverfahrens. Wie zahlreiche Prüfverfahren zeigten,
blieben viele dieser Verfahren jahrelang unerledigt. Der
Asylgerichtshof konnte die ihm übergegebenen "Altlasten" des
Unabhängigen Bundesasylsenats nicht vollständig abbauen und auch
auf Neuverfahren nur verzögert reagieren. Stoisits spricht in
diesem Zusammenhang von langjährigen Versäumnissen der Politik.

Kritik übt die Volksanwaltschaft überdies an der Verfahrensdauer
bei der Fremdenpolizei: Unverhältnismäßige Verzögerungen im
Aufenthaltstitelverfahren seien in jedem Fall zu vermeiden, heißt
es im Bericht.

Eklatanter Personalmangel im Polizeianhaltezentrum Graz

Des Weiteren fordert die Volksanwaltschaft, den Sanitätsdienst
des Polizeianhaltezentrums Graz personell aufzustocken, um
sicherzustellen, dass er die hohen Anforderungen, die an ihn
gestellt werden, erfüllen könne. Die in Folge einer
Organisationsreform 2005 durchgeführten Personalkürzungen
brächten eine Verschlechterung des Status-quo mit sich, zeigt
sich die Volksanwaltschaft überzeugt. Man fordere deshalb den
Einsatz von mindestens zwei hauptamtlichen Sanitätsbediensteten
im Tagdienst ein.

Was den Bereich der Kriminalpolizei anbelange, sei festzustellen,
dass zweckdienliche Fahndungsmaßnahmen nicht immer gesetzt bzw.
bei Gericht beantragt würden. Die Tatsache, dass man das
bestehende Repertoire nicht ausschöpfe, sollte angesichts der
zuletzt geforderten Ausweitung der Befugnisse bedenklich stimmen,
so das Fazit von Volksanwältin Terezija Stoisits.

Zu arm für die Staatsbürgerschaft

Die Zahl der Beschwerden betreffend Einbürgerungen hat seit dem
Jahr 2006 drastisch zugenommen, wobei vor allem die
Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts
beanstandet werden. Dass Behörden seit der Reform 2005 kein
Ermessensspielraum bei der Beurteilung der finanziellen Situation
zukommt, habe dazu geführt, dass Menschen, die unverschuldet in
Not geraten sind, der Zugang zur Staatsbürgerschaft verwehrt
bleibe. Nicht zuletzt die Tatsache, dass unter anderem auch
anerkannte Flüchtlinge mit (durch Folter erlittenen)
Behinderungen keine Chancen auf die Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft haben, mache eine
Gesetzesänderung dringend erforderlich, heißt es im Bericht. Käme
den Behörden - wie vor 2005 - ein Ermessensspielraum zu, könnte
im Einzelfall auch Personen, die unverschuldet in eine
finanzielle Notlage geraten sind, der Erwerb der
Staatsbürgerschaft ermöglicht werden.

Länderstreit um kostenloses Kindergartenjahr

Beschwerden gab es im Berichtsjahr außerdem über Probleme
hinsichtlich des grenzüberschreitenden Kindergartenbesuchs
zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich: Die
unterschiedlichen Fördersysteme kollidierten, was zur Folge habe,
dass Kinder aus Niederösterreich, die in Wien einen Kindergarten
besuchen, nicht vom dort bestehenden Angebot des kostenlosen
Kindergartenjahrs profitierten.

Die Volksanwaltschaft hält es in diesem Zusammenhang für
sinnvoll, jeder Familie zur freien Wahl zu stellen, wo bzw. in
welchem Bundesland ihre Kinder das Pflichtkindergartenjahr
absolvieren.

Seniorenvorteilskarte: Diskriminierung von Männern

Der Verfassungsgerichtshof bekräftigte im Dezember 2010 die
Kritik der Volksanwaltschaft, wonach eine Ungleichbehandlung von
Männern und Frauen bei der Vergabe von Seniorenvorteilskarten für
Bus- und Bahnkunden bestehe. Die niedrigere Altersgrenze für
Frauen in Hinblick auf Tarifermäßigungen könne nicht als soziale
Vergünstigung zum Ausgleich einer spezifischen Benachteiligung
von Frauen betrachtet werden, heißt es dazu im Bericht. Vor dem
Hintergrund der diesbezüglichen europarechtlichen Vorgaben müsse
diese Ungleichbehandlung umgehend beendet werden, fordert die
Volksanwaltschaft. (Schluss Bericht Volksanwaltschaft)

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