• 18.05.2011, 17:10:55
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Von Logenplätzen, Herkulesaufgaben und elternlosen Kindern

Lochau (OTS) - "Keine Logenplätze hatte das ABGB in seiner
ursprünglichen Fassung Frauen und unehelichen Kindern zugewiesen", so
begann der Wiener Rechtsanwalt Mag. Marschall seinen Beitrag zum
Thema "Die Frau im ABGB" bei der RichterInnenwoche 2011. Die Ehefrau
hatte die Anordnungen des Mannes zu befolgen und ihm bei einem
Wohnsitzwechsel zu folgen. Um von ihm als Erbin eingesetzt zu werden
musste sie sich "wohl verhalten", pflichtteilsberechtigt war sie
nicht. Auch uneheliche Kinder hatten bis in die 70er Jahre nicht die
gleichen Rechte wie eheliche Kinder.
Das hat sich innerhalb der letzten 40 Jahre aufgrund der zahlreichen
Reformen im Familienrecht aber geändert. Früher Heute haben eheliche
und uneheliche Kinder dieselben Rechte. Frauen und Männer sind im
ABGB beinahe vollständig gleichgestellt. Abweichungen finden sich
z.B. noch im Obsorgerecht und im Namensrecht.

Eine "Herkulesaufgabe, deren Bewältigung wohl einige Jahre dauern
würde" nannte der Universitätsprofessor Dr. Martin Schauer eine
mögliche Reform des Schuldrechts. Reformbedarf ergibt sich bei
Gesetzen nach Ablauf von mehreren Jahrzehnten schon allein aufgrund
der sich stetig ändernden (Lebens-)Verhältnisse. So sieht der
Professor der Universität Wien auch im Bereich des Schuldrechts
Anpassungsbedarf. Geht es nach ihm sollte das Recht an die ständige
Rechtsprechung herangeführt, Lücken im Vertragsrecht geschlossen und
"totes" Recht aus dem ABGB entfernt werden.

Mater semper certa est, oder doch nicht?
"Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat", so regelt es das
ABGB. Wer sonst, denkt man auf den ersten Blick. Das das nicht immer
so klar ist, zeigte der Wiener Rechtsanwalt Mag. Marschall im Rahmen
seines Vortrags bei der RichterInnenwoche 2011 auf.
Leihmutterschaft ist in Österreich verboten. Daher wandte sich ein
österreichisch-italienisches Ehepaar um ihren Wunsch nach leiblichen
Kindern zu erfüllen an eine Leihmutteragentur in den USA. Schon im
Vorfeld der Geburt übertrug ein Gericht in den USA die elterlichen
Rechte an das österreichische Paar. Den Kindern wurde nach der Geburt
der österreichische Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt, ein paar
Jahre später - im Jahr 2010 - beantragten die Eltern beim Magistrat
Kindergeld. Dieses vertrat aber die Meinung, dass die Kinder keine
österreichischen Staatsbürger seien. Der Grund dafür: Die
us-amerikanische Leihmutter hat die Kinder geboren. Sie ist daher
nach österreichischem Recht ihre Mutter. Aufgrund der im Gesetz
ebenso verankerten Vermutung der ehelichen Geburt von Kindern, gilt
als Vater der Kinder der Ehemann der Leihmutter. Ein
us-amerikanisches Gericht übertrug allerdings schon im Vorfeld der
Geburt die elterlichen Rechte an die genetischen Eltern.
So haben die Kinder daher - rechtlich gesehen - keine Eltern. Derzeit
befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit diesem Fall.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz,
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik
E-Mail: [email protected]

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