• 16.05.2011, 14:04:56
  • /
  • OTS0195 OTW0195

Eierproduzenten fordern verpflichtende Deklaration für Produkte mit Ei-Anteil

AMA-Gütesiegel künftig auch für verarbeitete Eier möglich

Wien (OTS/aiz.info) - Seit 01.01.2009 gibt es in Österreich keine
Hühner mehr in Käfighaltung. Der heimische Lebensmittelhandel (LEH)
hat mittlerweile sein Angebot ebenfalls zu 100% auf alternative
Haltungsformen ausgerichtet. So gelangen 34% der hierzulande
erzeugten Frischeier und etwa 4% der gekochten Eier über den LEH zu
den Konsumenten, die durchaus bereit sind für ein österreichisches
Qualitätsprodukt, das durch die Einzeleikennzeichnung Herkunft und
Haltungsform ausweist, auch etwas mehr zu bezahlen. Eine
Schwachstelle stellen bislang die verarbeitende Industrie, die
Gastronomie und Großküchen dar, wo vor allem das Flüssigei eine
wertvolle Basis für zahlreiche Waren ist, jedoch eine Auslobung
fehlt. Für diese Sektoren fordern die heimischen Produzenten nun
ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht. Die Agrarmarkt Austria (AMA)
hat eigens Richtlinien für ein entsprechendes Gütesiegel erstellt.

22% der Eier aus österreichischen Betrieben werden industriell zu
Nudeln, Backwaren etc. verarbeitet, der Löwenanteil von 40% in der
Gastronomie, Hotellerie und in Großküchen. Der restliche Bedarf in
diesem Bereich wird hauptsächlich durch importierte Käfigeier
gedeckt. "Seit der Umstellung auf Alternativhaltung ist der Anteil
unserer heimischen Eier in der Gastronomie um rund die Hälfte
gesunken, hier gilt es Terrain wett zu machen", erklärte Benjamin
Guggenberger, Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft (EZG)
Frischei, heute bei einem Pressegespräch in Wien.

"Um diese Märkte für heimische Ware zu gewinnen, ist eine
verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Produkte mit Ei-Anteil
unbedingt erforderlich. Nur so kann der Konsument eine bewusste
Entscheidung für eine regionale, faire Produktion auf
kleinbäuerlichen Familienbetrieben fällen. Österreich hat sowohl bei
der Hygiene als auch im Tierschutz und bei der GVO-freien Fütterung
in der EU Meilensteine gesetzt. Mit einem solchen Qualitätsprodukt in
den Nischensektor abzuwandern, darf nicht passieren", so
Guggenberger.

AMA-Gütesiegel für Eiprodukte ausgearbeitet

Ein AMA-Gütesiegel für flüssige Eiprodukte soll deren Qualität und
Herkunft absichern. Schließlich werden alleine in den vier größten
heimischen Eiaufschlagwerken jährlich 200 Mio. Eier für die
Lebensmittelproduzenten zu flüssigen Produkten verarbeitet.
"Hauptkriterien sind die Herkunft aus österreichischer Erzeugung, die
alternative Haltung und die Naturbelassenheit", erläuterte der
Geschäftsführer der AMA-Marketing, Stephan Mikinovic. Maßnahmen dazu
seien eine Wareneingangskontrolle auf ordnungsgemäße Kennzeichnung
und Dokumentation (zum Beispiel Lieferscheine), die Überprüfung auf
sensorische und optische Mängel sowie auf die Einhaltung der
Kühlkette, die Chargenbildung für die Nachvollziehbarkeit der
Herkunft und die innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit der
eingesetzten Rohstoffe sowie eine verpflichtende Erhitzung und
Homogenisierung. Externe und interne Kontrollen gewährleisten die
Einhaltung der Richtlinien, so Mikinovic weiter. "Dieses Gütesiegel
soll dazu beitragen, die Konsumenten in Bereichen zu sensibilisieren,
wo sie dem Anbieter vertrauen müssen."

Das System befindet sich noch in der Zertifizierungsphase. Laut
Guggenberger kann der Flüssigeibedarf von den heimischen
Legehennenhaltern aber gedeckt werden, denn die durch das Käfigverbot
entstandene Bestandesreduktion hat sich mittlerweile wieder auf dem
früheren Niveau eingependelt. Mit Stichtag 31.12.2010 wurden 1.733
Betriebe mit insgesamt zirka 5,5 Mio. Tieren registriert, die rund
1,4 Mrd. Eier im Jahr produzieren.

Österreich gegen Verschiebung des EU-weiten Käfigverbotes

Mit Problemen rechnen die österreichischen Erzeuger bei dem ab
2012 in allen 27 EU-Staaten eintretenden Verbot der Haltung von
Legehennen in herkömmlichen Käfigen, fordern doch einige Länder wie
zum Beispiel Polen eine Verschiebung. Aus Sicht der LK Österreich
steht ganz klar fest, dass an diesem Termin nicht gerüttelt werden
darf. "Den betroffenen Ländern muss klargemacht werden, dass mit
01.01.2012 das Käfigverbot einzuhalten ist und ein Zuwiderhandeln
entsprechende Sanktionen nach sich zieht", betonte LK
Österreich-Präsident Gerhard Wlodkowski. Aus rechtlicher Sicht
dürften Käfigeier dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden, merkte
Wlodkowski an. Hier müsse die Vollziehung konsequent handeln und die
Kontrollen verstärken, sonst drohen den bereits umgestellten
Betrieben gravierende Wettbewerbsnachteile.
(Schluss) wol

Rückfragehinweis:
ZAG - Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft
Geschäftsführer DI Michael Wurzer
Tel: +43-1-334 17 21-60
Fax: +43-1-334 17 13
Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AIZ

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel