• 28.04.2011, 15:47:43
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Donnerbauer: Vorratsdatenspeicherung dient der Aufklärung von Verbrechen

ÖVP-Justizsprecher: Es gibt auch ein Grundrecht auf Sicherheit!

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung geht es uns nicht um pauschale Überwachung
oder einen Verdacht gegen alle Staatsbürger. Es geht auch nicht um
Inhaltsdaten, sondern lediglich um Stammdaten der Anschlussteilnehmer
und Verbindungsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das heißt: keine
Überwachung von Inhalten, aber klare Vorsorge gegen Missbrauch. Das
erklärte ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer heute,
Donnerstag, im Plenum des Nationalrats in der Debatte zur
Vorratsdatenspeicherung.

"Wir wollen mit der heute zu beschließenden Regelung den Ermittlungs-
und Strafverfolgungsbehörden auch weiterhin die Möglichkeit geben,
Verbrechen aufzuklären oder gar zu verhindern - mit klaren
gesetzlichen Rahmenbedingungen und richterlicher Kontrolle", fuhr
Donnerbauer fort. Die ÖVP stehe nicht für den leichtfertigen Umgang
mit den Grundrechten. Dem Grundrecht auf Privatleben und Datenschutz
werde auch künftig selbstverständlich nachgekommen. "Aber es gibt
auch ein Grundrecht auf Sicherheit. Und wir wollen mit dieser
ausgewogenen Regelung der Sicherheit, dem Opferschutz und der
Verbrechensbekämpfung zum Durchbruch verhelfen."
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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