- 28.04.2011, 10:30:18
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CIPRA Österreich bekräftigt den Erhalt der Naturschutzgebiete am Warscheneck
Die Rechtsservicestelle Alpenkonvention von CIPRA Österreich zeigt auf, dass eine schitechnische Verbindung zwischen Vorderstoder und Wurzeralm rechtlich nicht möglich ist
Wien/Linz (OTS) - "Das Hochplateau des Warschenecks mit seiner
reichhaltigen und schützenswerten Fauna und Flora ist ein Juwel
Oberösterreichs. Eine geplante schitechnische Verbindung zwischen
Vorder- und Hinterstoder und Wurzeralm gefährdet nun diesen
Naturraum", erklären Herbert Jungwirth, Landesnaturschutzreferent des
OeAV Oberösterreich und Josef Friedhuber, Alpinreferent Naturfreunde
Oberösterreich, beide Sprecher des Mollner Kreises, der für den
Erhalt des Warschenecks als Schutzgebiet eintritt. Die
Rechtsservicestelle Alpenkonvention von CIPRA Österreich, die
nationale Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission, wurde
um eine Stellungnahme bezüglich des Schigebietszusammenschlusses
angefragt. Die Rechtsservicestelle ist eine kostenlose Einrichtung
mit anerkannten und unabhängigen Experten für Auskünfte zur
rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention.
Alpenkonvention und nachhaltige Entwicklung im Alpenraum
"Die Alpenkonvention als internationales völkerrechtliches
Vertragswerk gibt seit 20 Jahren den Rahmen für eine nachhaltige
Entwicklung im Alpenraum vor. Sie versucht, einen Ausgleich zwischen
intensiver und extensiver Nutzung der Alpen durch rechtlich
verbindliche Vorgaben aber auch durch Umsetzung auf Projektebene zu
ermöglichen", sagt Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRA
Österreich.
Erhöhte Bestandesgarantie für Schutzgebiete
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Alpenkonvention verpflichten sich die
Vertragsparteien, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres
Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu
erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen. Sie
treffen alle geeigneten Maßnahmen, um Beeinträchtigungen oder
Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden. "Durch das
Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention werden negative Eingriffe in
alpine Schutzgebiete zwar nicht gänzlich verboten; aus dem klaren
Wortlaut der genannten Bestimmungen geht aber eindeutig hervor, dass
der Gesetzgeber Schutzgebieten im Alpenraum eine erhöhte
Bestandsgarantie einräumen wollte, die nur - ausnahmsweise - bei
Vorliegen außergewöhnlicher anderer öffentlicher Interessen (z.B.
Abwehr von Gefahren für Menschen oder besondere Sachwerte) nicht zum
Tragen kommt", sagt Gerhard Liebl, Experte der Rechtsservicestelle
Alpenkonvention von CIPRA Österreich. Der festgelegte Schutzzweck des
2008 von der OÖ Landesregierung verordneten Naturschutzgebietes
Warscheneck Nord ist vor allem auch die Vermeidung der Errichtung von
touristischer Infrastruktur wie Liftanlagen und Schipisten. "Die
geplante Seilbahnerrichtung inmitten des Schutzgebietes ist nach
Ansicht der Rechtsservicestelle eindeutig im Widerspruch zur
Verpflichtung der Vertragsstaaten der Alpenkonvention, bestehende
Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzweckes zu erhalten, zu pflegen
und wo erforderlich, zu erweitern. Das Land Oberösterreich hat daher
alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung zu treffen, um nicht
vertragsbrüchig zu werden", so Gerhard Liebl abschließend.
Rückfragehinweis:
CIPRA Österreich - Internationale Alpenschutzkommission
Helmut Kudrnovsky, Geschäftsführer CIPRA Österreich
Strozzigasse 10/7-9, 1080 Wien
Tel. +43(0)1/40 113-36, Email: [email protected], www.cipra.at
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