- 15.04.2011, 11:45:07
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Kickert: Erfreuliche Entscheidung des OGH betreffend Fortpflanzungsverbot von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen
Grüne: Fortpflanzungsmöglichkeit und Adoption für gleichgeschlechtliche Paare rechtlich absichern
Wien (OTS) - "Wieder gibt es einen Teilerfolg am Weg zur
Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen zu
verbuchen: Der Oberste Gerichtshof stellt an den
Verfassungsgerichtshof den Antrag, das Fortpflanzungsverbot für
Lesben als verfassungswidrig aufzuheben", zeigt sich Jennifer
Kickert, Sprecherin für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und
Transgender-Personen und Bundesrätin der Grünen, hoch erfreut. "Die
Grünen fordern bereits seit vielen Jahren, gleichgeschlechtlichen
Paaren mit Kinderwunsch sowohl die Möglichkeiten der
Fortpflanzungsmedizin als auch der Adoption zu eröffnen und diese
auch rechtlich abzusichern", erläutert Kickert. Die derzeitige
gesetzliche Lage sieht jedoch vor, dass lesbischen Paaren die
medizinisch unterstütze Fortpflanzung verboten ist und mit Strafen
von bis zu 36.000 EUR oder zwei Wochen Haft sanktioniert wird.
"Schwulen und lesbischen Paaren, die in eingetragener
PartnerInnenschaft leben, ist außerdem die Fremd- und
Stiefkind-Adoption ausdrücklich verboten."
"Dieser Beschluss des OGH muss nun endlich auch die
Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wachrütteln, nicht nur die
gesellschaftlichen, sondern auch die verfassungsrechtlichen
Realitäten in Österreich anzuerkennen. Schließlich liegt es an der
Gesetzgebung, verfassungskonforme Gesetze zu beschließen. Die Grünen
sehen sich bestätigt und ermutigt, ihren jahrelangen Einsatz für die
völlige Gleichstellung von homo- und transsexuellen Menschen
engagiert fortzusetzen. Ich hoffe sehr, dass der
Verfassungsgerichtshof sich der Meinung des OGH anschließt und den
Menschenrechten zum Durchbruch verhilft", so Kickert.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at
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