- 11.04.2011, 10:23:05
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Bundeskriminalamt: Für zweckdienliche Hinweise im Fall der Vermissten Julia KÜHRER werden 25.000.- ausgelobt
Hinweise, die zum derzeitigen Aufenthaltsort von Julia Kührer führen oder die zur Klärung der Vorgänge am und nach dem 27. Juni 2006 beitragen, sind an das Bundeskriminalamt zu richten.
Wien (OTS) - Seit 20. Jänner 2010 wird der Vermisstenfall der
damals 16-jährigen Schülerin Julia Kührer im Bundeskriminalamt mit
großer Intensität bearbeitet. Seit diesem Zeitpunkt wurden 125
Personen einvernommen, insgesamt 247 konkrete Hinweise aus der
Bevölkerung bearbeitet und mehrere Suchaktionen mit
Polizeidiensthunden und Hubschraubereinsätze durchgeführt.
Der Gesamtaktenbestand in der Causa Julia Kührer umfasst mittlerweile
mehr als 60 Aktenordner. Methodisch wurden die neuesten
Ermittlungsinstrumente eingesetzt, wobei man sich auch auf die
operative Fallanalyse stützte. In diesem Zusammenhang wurde das
Telefonverhalten der Vermissten überprüft und ausgewertet, ihr
Tagebuch eingehend analysiert und insbesondere die Tage vor ihrem
Verschwinden minutiös nachvollzogen. Nach der Auswertung und Analyse
der vorhandenen objektivierbaren Ereignisse muss Julia Kührer am 27
Juni 2006 zwischen 13.33 Uhr - sie ist zu diesem Zeitpunkt in ihrem
Heimatort Pulkau aus dem Bus gestiegen - und 13.44 Uhr, als der
Gegenbus in Richtung Horn aus dem Haltestellenbereich abgefahren ist,
demnach innerhalb von nur elf Minuten Kontakt zu Personen gehabt
haben, die derzeit noch nicht ausgemittelt werden konnten. Diese
kriminalistischen Ergebnisse werden durch eine Zeugenaussage
bestätigt, wonach Julia am 27. Juni 2006 gegen 13.33 Uhr nach dem
Aussteigen aus dem Linienbus im Bereich des damaligen Postamtes
Pulkau ein Gespräch mit Jugendlichen geführt haben soll.
Auch die Erstellung eines Altersmorphing durch die Universität
Freiburg, beauftragt durch die fallführende Staatsanwaltschaft
Korneuburg, brachte bislang noch keine Hinweise zum Verbleib von
Julia Kührer. Die größte Schwierigkeit in den Ermittlungen besteht
darin, dass bis zum heutigen Tage keine Anhaltspunkte vorliegen, die
allenfalls in Richtung Ausreißen aus dem Elternhaus, Unfallversion,
Selbsttötung oder geplantes Vorgehen eines unbekannten Täters oder
widerrechtliches Festhalten an einem unbekannten Ort Schlüsse ziehen
lassen.
Die Auslobung von 25.000,- Euro soll neuerlich zur Klärung des Falles
beitragen und werden bei - auch vertraulicher Hinweisgebung - zur
Auszahlung gelangen.
Hinweise (Zusicherung der Vertraulichkeit) bitte an den Journaldienst
des Bundeskriminalamts unter +43 (0) 1/24836/85025 oder -85026.
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Rückfragehinweis:
Mag. Silvia Strasser Leiterin der Pressestelle im Bundeskriminalamt Mobil: +43 664 2640713 Helmut Greiner, Oberst Pressesprecher des Bundeskriminalamts Mobil: +43 664 8132128
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