- 06.04.2011, 13:17:03
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GBH: Die Dienstnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai darf nicht unterschätzt werden!
Angriff auf österreichische Arbeitsplätze und Unternehmen!?
Wien (OTS) - (ÖGB/GBH). Trotz durchaus zufriedenstellender
Wirtschaftsdaten darf die Dienstnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai nicht
unterschätzt werden. Die tatsächlichen Auswirkungen sind von der
Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) noch nicht einschätzbar. ++++
"Von Skeptikern wird ein Ansturm von rund 30.000 Arbeitskräften aus
den betroffenen EU-Ländern Ungarn, Slowakei, Tschechien, Slowenien,
Polen, Lettland, Litauen und Estland befürchtet. Lohn- und
Sozialdumping werden laut Kritikern österreichische Arbeitsplätze
gefährden. Die Befürworter und möglichen Winner - wie zum Beispiel
die Industrie - beruhigen und befürchten keine Probleme", will und
kann GBH-Bundesvorsitzender Johann Holper zum jetzigen Zeitpunkt
keine seriösen Prognosen zu den tatsächlichen Auswirkungen abgeben.
Derzeit arbeiten schon mehr als 69.000 Beschäftige aus diesen Ländern
legal in Österreich. Insgesamt gibt es am österreichischen
Arbeitsmarkt mehr als 450.000 ausländische Arbeitskräfte.
Im Gegensatz dazu, leben weltweit rund 470.000 Österreicher im
Ausland. Der stellvertretende GBH-Bundesvorsitzende Josef Muchitsch
sieht erhöhten Handlungsbedarf in den grenznahen Regionen: "Nicht nur
zusätzliche günstigere Arbeitskräfte werden in den Grenzregionen
versuchen, über Tagesarbeitstourismus zu höheren Einkommen zu kommen,
sondern vor allem ausländische Unternehmen mit ihren ausländischen
Arbeitskräften werden Möglichkeiten suchen, in Österreich Fuß zu
fassen. Derzeit pendeln schon grenzüberschreitend 35.268 Arbeitnehmer
täglich nach Österreich. Gerade hier muss der Hebel für einen fairen
Wettbewerb durch effiziente Kontrollen angesetzt werden."
Leider sind Umgehungspraxen für einen unfairen Wettbewerb in
Österreich kein Tabu. Sie reichen von der Scheinselbständigkeit bis
zum organisierten Schwarzunternehmertum. Muchitsch dazu: "Wichtig
ist, dass der Schwerpunkt der Kontrollbehörden bei der Prüfung zur
Einhaltung von Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und der
richtigen Entlohnung auf die neuen Arbeitskräfte und Betriebe gelegt
wird. Durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz hat die
Politik eine rechtliche Grundlage geschaffen. Zu Beginn der
Dienstnehmerfreizügigkeit muss verstärkt über die vorhanden und
zusätzlich geschaffenen Kontrollorgane auf die Einhaltung des
Gesetzes geachtet werden."
Die GBH kann eine Unschuldsvermutung, dass Löhne und Abgaben
gesetzeskonform von allen neuen Auftragnehmern abgeliefert werden,
nicht gelten lassen. Mit den Maßnahmen ist der Gesetzgeber auf dem
richtigen Weg und Vorbild für den gesamten EU-Raum. Sollten diese
jedoch nicht ausreichen, wird die GBH unverzüglich Evaluierungen und
- wenn nötig - Gesetzesänderungen und weitere
Verbesserungsvorschläge, wie z. B.: Aufstockung des Kontrollpersonals
einfordern.
Muchitsch: "Es liegt an den Auftraggebern in Österreich, wer in
Österreich einen Auftrag erhält. Wichtig ist, dass nur Firmen die
ordnungsgemäß Abgaben und Steuern abliefern, Aufträge von der
öffentlichen Hand und Privaten bekommen. Bei einer Vergabe an bereits
etablierten Firmen wird es bei später eventuell auftretenden
Gewährleistungen keine Probleme geben. Wer letztendlich einen Auftrag
bekommt, entscheidet noch immer der Auftraggeber."
Als nächsten Schritt wir die GBH über regionale Pressekonferenzen
versuchen Aufklärungsarbeit und Bewusstseinbildung bei den
Auftraggeber wie Gemeinden, Länder, Bund, BIG, LIG, Asfinang,
Wohnbaugenossenschaften bis hin zu den Privaten in den meist
betroffenen Bundesländern zu leisten. Parallel dazu gibt es eine
Infokampagne für alle Gewerkschaftsmitglieder, Betriebsräte sowie den
restlichen Interessensvertretungen. Muchitsch: "Ziel der Kampagnen
wird es sein, den allgemeinen Wissenstand über die zur Verfügung
stehenden Kontrollinstrumente wie Schwellenwertverordnung,
Bundesvergabegesetz, AuftraggeberInnehaftung mit HFU-Liste,
Sozialbetrugsbekämpfungsstelle, Bauarbeiter Urlaubs- und
Abfertigungskasse (BUAK)-Kontrollmaßnahmen, Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) und der Finanzpolizei,
vormals KIAB zu erhöhen. Damit alle gesetzlichen Möglichkeiten für
eine fairen Wettbewerb auch genützt werden können, um österreichische
Arbeitsplätze und österreichische Betriebe zu sichern."
Detailinformationen in Form einer 56seitigen Unterlage finden Sie
unter: www.bau-holz.at
Rückfragehinweis:
GBH-Presse, Thomas Trabi, 0664/614 55 17, [email protected]
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