- 30.03.2011, 09:30:04
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VKI: VPI-Entgelterhöhung in Bankbedingungen ist gesetzwidrig
Gerichtsurteile gegen BAWAG und Bank Austria - alle Banken betroffen
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - jene Klausel in den
Allgemeinen Bankbedingungen bekämpft, mit der sich die Banken
vorbehalten, jährlich die Entgelte gemäß dem Verbraucher-preisindex
(VPI) einseitig zu ändern - in der Regel also zu erhöhen. Diese
Gestaltung widerspricht dem am 1.11.2009 in Kraft getretenen
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Entgelte (ausgenommen Zinsen und
Wechselkurse) können danach nur einvernehmlich - wenn auch unter
Verwendung einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden - geändert
werden. Das Handelsgericht Wien (Verfahren gegen Bank Austria) und
das Oberlandesgericht Wien (Verfahren gegen BAWAG) geben dem VKI
Recht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Banken haben seit Jahren die Höhe ihrer Entgelte an die
Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) geknüpft. Das bedeutet,
dass es regelmäßig zu entsprechenden einseitigen Erhöhungen kommt.
Gesenkt wurden die Entgelte - mangels fallender Verbraucherpreise -
bislang noch nie. Zuletzt hat etwa u.a. die Bank Austria eine solche
Erhöhung per 1.4.2011 angekündigt.
Seit 1.11.2009 ist jedoch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in
Kraft und dieses lässt nur noch bei Zinsen und bei Wechselkursen eine
einseitige Änderung aufgrund von bezeichneten Parametern zu. Alle
sonstigen Entgelte können Banken nur noch einvernehmlich ändern. Sie
müssen die Änderung den Kunden mindestens zwei Monate vor
Inkrafttreten der Änderung vorschlagen und dürfen - wenn dies in den
AGB vereinbart ist - ein Schweigen des Kunden als Zustimmung werten.
Der Kunde dagegen kann innerhalb dieses Zeitraums der Änderung
widersprechen oder den Vertrag kosten- und fristlos kündigen.
HG Wien und OLG Wien (als Berufungsgericht) sehen daher die
Klausel der Banken, wonach alle Entgelte gemäß dem VPI einseitig
geändert werden dürfen, seit 1.11.2009 als gesetzwidrig und unwirksam
an.
"Wenn diese Urteile beim Obersten Gerichtshof halten - und davon
gehen wir aus - dann werden die Banken den Kunden die zu Unrecht
kassierten erhöhten Entgelte zurückzahlen müssen", sagt Dr. Julia
Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.
Konkreter Anlassfall für die Klage gegen die BAWAG war eine
einseitige VPI-Preiserhöhung im Herbst 2009 - noch rechtzeitig vor
Inkrafttreten des ZaDiG. Diese war damals zwar nicht gesetzwidrig,
aber - so stellt das OLG Wien fest - dennoch ein Verstoß gegen die
vereinbarte Klausel in den AGB, die eine einseitige Preisänderung nur
per 1.7. eines Jahres zugelassen hätte.
"Auch diese einseitige Preiserhöhung der BAWAG im Herbst 2009 ist
also ohne Rechtsgrundlage und die Kunden können darauf bestehen, dass
die Erhöhung zurückgenommen und zuviel bezahlte Entgelte
zurückbezahlt werden", so Dr. Jungwirth.
Die Urteile sind auf www.verbraucherrecht.at im Volltext
zugänglich.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Julia Jungwirth, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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