• 24.03.2011, 15:10:51
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ÖAAB-Expertenhearing Wahlrecht III/Persönlichkeits-, Mehrheits- und Familienwahlrecht

Drexler: Wahlrechts-Föderalismus mit Wettbewerb / Schönegger: Rot-weiß-roter Schulterschluss für Familienwahlrecht / Mandl: ÖAAB ist Impulsgeber für Demokratiereform

Wien (OTS) - Nachdem beim heutigen Expertenhearing Wahlrecht
Praktikerinnen und Praktiker aus Verwaltung und Politik sowie
Politikexpertinnen und -experten referiert hatten, befasste sich im
dritten Teil der Veranstaltung ÖAAB-Generalsekretär LAbg. Mag. Lukas
Mandl zusammen mit dem Landesobmann des Steirischen ÖAAB, Klubobmann
LAbg. Mag. Christopher Drexler, und dem Juristen und
Stadtparteigeschäftsführer der ÖVP Graz, Abg.z.NR Mag. Bernd
Schönegger, mit möglichen Maßnahmen im Rahmen einer Demokratiereform.
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Möglichkeiten eines neuen Wahlrechts

Drexler betonte in seinen Ausführungen die Wichtigkeit rechtlicher
Klarheit im Wahlrecht. "Die Debatte um die Personalisierung ist alt
und immer noch aktuell. Ein Gebot der Stunde ist es rechtliche
Klarheit zu schaffen. Es ist eines, im Parteistatut das
Persönlichkeitswahlmodell festzuschreiben. Notwendig ist, dieses im
Wahlrecht abzubilden. Nur dürfen wir eines nicht vergessen: Die
Personalisierung des Wahlrechts ist kein Allheilmittel.
Gesellschaftliche Gegebenheiten sind auch hier nicht wirklich
abgebildet, und die regionale Dimension ist meist zu kurz gegriffen,
da es auch andere Dimensionen des Zusammenlebens gibt. Am wichtigsten
für eine Demokratiereform ist mir ein Wahlrechts-Föderalismus. Wir
brauchen keinen Bundesgesetzgeber, der uns vorschreibt, wie in der
Steiermark Wahlen abzuhalten sind. Es sollte möglich werden, die
verschiedenen Möglichkeiten bis hin zum Mehrheitswahlrecht
auszuprobieren und so auch zu einem wertvollen Wettbewerb von
Wahlrechtsmodellen zu kommen", so der Steirische ÖAAB-Landesobmann.

Schönegger legte besonderes Augenmerk auf das Familienwahlrecht:
"Der Befund ist klar. Die Unzufriedenheit mit der Politik ist in
diesen Tagen besonders groß. Wir müssen das Vertrauen in die Politik
und die Attraktivität von Wahlen heben. Zu den notwendigen
Reformmaßnahmen gehört auch die Einführung eines Familienwahlrechts.
Die demografische Entwicklung zeigt klar, dass die Älteren Oberhand
nehmen, nicht zuletzt deshalb wäre ein Familienwahlrecht wichtig. Ein
rot-weiß-roter Schulterschluss von allen Parteien für ein
Familienwahlrecht ist notwendig, um die Lebensrealitäten zu
spiegeln." Schönegger regte auch an, als Fortsetzung der
ÖAAB-Offensive zur Demokratiepolitik zu einem Expertenhearing
Familienwahlrecht einzuladen.

Mandl hatte zum Expertenhearing Wahlrecht eingeladen, um die
Verbesserungspotentiale des heimischen Wahlrechts auszuloten.
Persönlichkeiten aus Arbeitswelt, Medien, Politik, Verwaltung,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben ihre Expertise eingebracht.
"Wir müssen unsere Demokratie reformieren, um sie zu sichern und zu
erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten mehr unmittelbaren Einfluss
auf die politische Personalauswahl bekommen. Österreich braucht neue
bürgernahe Regeln für Wahl und auch Abwahl. Die Regeln müssen
verständlich und transparent sein, die beiden großen Leuchttürme, die
auf dem Weg zu einem besseren Wahlrecht Orientierung geben können,
heißen Persönlichkeitswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Aber auch
Fragen, wie ein Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf allen
Ebenen oder das Weißwählen ins Gewicht fallen sollte, gehören
thematisiert. Der ÖAAB hat heute einmal mehr einen kräftigen Impuls
als Treiber der Demokratiereform gesetzt ", so Mandl abschließend.

Rückfragehinweis:

ÖAAB-Generalsekretariat
   Mag. Nikola König
   PR & Kommunikation
   Tel.: Tel.: +43 (1) 40 141 216, Fax: +43 (1) 40 141 229
   mailto:[email protected]
   www.oeaab.com

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