• 23.03.2011, 21:23:18
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  • OTS0352 OTW0352

Wirtschaftsausschuss: Grünes Licht für neues Gaswirtschaftsgesetz Abgeordnete billigen auch neue Bestimmungen für Exportgenehmigungen

Wien (PK) - Im zweiten Teil seiner Sitzung befasste sich der
Wirtschaftsausschuss des Nationalrats insbesondere mit dem neuen
Gaswirtschaftsgesetz und dem neuen Außenhandelsgesetz. Beide
Gesetze passierten mit unterschiedlichen Mehrheiten den
Ausschuss. Auch einer Reparatur des Abschlussprüfungs-
Qualitätssicherungsgesetzes stimmten die Abgeordneten
mehrheitlich zu. Die Opposition kritisierte insbesondere die
Enteignungsbestimmungen im Gaswirtschaftsgesetz, die Grünen orten
zudem zu laxe Bestimmungen für die Genehmigung von Waffenexporten
und so genannten "Dual-Use-Gütern"

Gaswirtschaftsgesetz bringt mehr Transparenz und Kundenrechte

Mit dem neuen Gaswirtschaftsgesetz wird das dritte Energie-
Binnenmarktpaket der Europäischen Union nun auch im Bereich der
Gaswirtschaft umgesetzt. Damit wollen die Koalitionsparteien
nicht nur den Wettbewerb am Gasmarkt ankurbeln, sondern auch die
Versorgungssicherheit erhöhen und den Anbieterwechsel für Kunden
erleichtern. Analog zur Stromwirtschaft sind etwa ausführliche
Informationen auf Werbematerial und Rechnungen, eine gesetzliche
Verankerung des Tarifkalkulators sowie die Einrichtung einer
zentralen Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde E-Control
vorgesehen. Außerdem werden mit dem Gesetz die Grundlagen für die
Einführung von intelligenten Mess-Systemen ("Smart Meters")
geschaffen. Netzbetreiber und Gaslieferanten müssen in Hinkunft
klar unterscheidbar sein.

Gemeinsam mit der Regierungsvorlage verhandelte der
Wirtschaftsausschuss einen Antrag der drei Oppositionsparteien,
in dem sich Grüne, FPÖ und BZÖ dafür aussprechen, sämtliche
Enteignungsbestimmungen aus dem Gaswirtschaftsgesetz zu
streichen.

Im Rahmen der Diskussion stieß das neue Gaswirtschaftsgesetz
insbesondere bei Vertretern der Koalitionsparteien auf
Zustimmung. So sprach Abgeordneter Martin Bartenstein (V) von
einem ausgewogenen Entwurf, der zwischen den Interessen der
bestehenden Unternehmen und potenziellen neuen Marktteilnehmern
abwäge. Überdies verwies er auf die deutliche Stärkung der
Verbraucherrechte.

Der von der Opposition geforderten Streichung der
Enteignungsbestimmungen konnte weder Bartenstein noch
Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) etwas abgewinnen. Bartenstein
wies darauf hin, dass es nur in seltensten Fällen zu Enteignungen
komme, dieses "Damoklesschwert" sei aber sei, um wichtige
Infrastrukturprojekte verwirklichen zu können. Abgeordneter
Katzian machte darauf aufmerksam, dass der Netzentwicklungsplan
künftig der E-Control vorzulegen sei und damit eine unabhängige
Stelle entscheide, welche Leitungen im öffentlichen Interesse
liegen. Für ihn ist der Oppositionsantrag daher hinfällig.

Von Seiten der Opposition räumten Abgeordnete Christiane Brunner
(G) und Abgeordneter Rainer Widmann (B) ein, dass das vorliegende
Gesetz auch etliche positive Punkte beinhalte. Als Beispiel
nannte Brunner die Ausweitung der Konsumentenrechte und das
"Ownership-Unbundling", Abgeordneter Widmann verwies auf das
Recht auf Grundversorgung durch KMU. Widmann äußerte gleichzeitig
aber auch "schwerwiegende Bedenken" gegen das Gesetz und
bezweifelte insbesondere, dass der Wettbewerb am Gasmarkt durch
die neuen Bestimmungen tatsächlich angekurbelt werde. Schließlich
hätten Altverträge weiterhin Gültigkeit, unterstrich er.

Sowohl Brunner als auch Widmann bestanden außerdem darauf, den
Enteignungsparagraphen aus dem Gesetz zu streichen. Öffentliches
Interesse müsste der Ausbau erneuerbarer Energieträger und nicht
der Ausbau des Gasnetzes sei, argumentierte etwa Abgeordnete
Brunner. Die Art und Weise der Vorgangsweise bei aktuellen Fällen
ist ihr zufolge zudem nicht akzeptabel.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) begründete die Ablehnung des
Gesetzes durch seine Fraktion mit dem weiter "aufgeblähten"
Verwaltungsapparat.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hob hervor, dass das
"Unbundling" und die Konsumentenrechte im Gesetz vorbildlich
geregelt seien, und zeigte kein Verständnis für eine Ablehnung
der neuen Bestimmungen. Die Frage der Enteignung ist für ihn kein
zentraler Punkt des Gesetzes, ihm zufolge geht es aber nicht an,
dass ein Projekt, das Hunderttausenden nutze, am Widerstand eines
einzelnen Betroffenen scheitern könne. Eine Enteignung sei
ohnehin nur unter genau definierten Bedingungen möglich, sagte
Mitterlehner, im Übrigen habe es in den vergangenen Jahren nur
fünf Enteignungen bei gleichzeitig Tausenden Einigungen gegeben.

Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 wurde vom Wirtschaftsausschuss mit
S-V-Mehrheit angenommen, der Antrag der Koalitionsparteien
vertagt.

Eine ebenfalls mit S-V-Mehrheit gefasste Ausschussfeststellung
betrifft die Biomethan-Beimischung zu Erdgas, wobei klargestellt
wird, dass die im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie
genannten Zielwerte Gültigkeit haben.

Außenhandelsgesetz: Neue Bestimmungen für Prüfung von
Exportgütern

Völlig neu gefasst und an EU-Vorgaben angepasst wird auch das
Außenhandelsgesetz, das die Genehmigung von Exporten und die
Prüfung von Exportgütern regelt. Die Ausfuhr von Gütern kann etwa
untersagt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie
für die Herstellung biologischer oder chemischer Waffen bzw. zur
Förderung des Terrorismus verwendet werden, oder wenn ein
eindeutiges Risiko gegeben ist, dass ein Staat sie für
Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und für schwer wiegende
Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

Hauptdiskussionspunkt im Ausschuss war die Frage, ob das
Außenhandelsgesetz "verwässert" werde, wie die Grünen
argumentierten, oder die bestehenden Regelungen verschärft
würden, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erklärte.
Die Grünen ließen sich von der Argumentation des Ministers
allerdings nicht überzeugen und lehnten das Gesetz ebenso ab wie
das BZÖ, dem die neuen Bestimmungen zu restriktiv sind.

Eingeleitet wurde die Diskussion durch Abgeordnete Alev Korun
(G), die die Novellierung des Außenhandelsgesetzes grundsätzlich
begrüßte. Sie übte allerdings an einzelnen Bestimmungen massive
Kritik und bemängelte unter anderem, dass die
Genehmigungskriterien "verwässert", Strafen zum Teil halbiert und
Sanktionsuntergrenzen aufgehoben würden. Überdies ist ihr zufolge
die Endverwenderkontrolle lückenhaft. Besonders kritisch setzte
sich Korun mit dem Umstand auseinander, dass für einzelne Export-
Untersagungsgründe verschiedene Maßstäbe gelten und zwischen
einem "begründeten Verdacht" und einem "eindeutigen Risiko"
unterschieden werde. Es gebe starke Indizien, dass während des
Begutachtungsverfahrens von der Waffenlobby "mächtig lobbyiert"
worden sei, sagte die Abgeordnete.

Kritisch zum Gesetz äußerte sich auch Koruns Fraktionskollege
Peter Pilz (G). Auch er brachte die Frage des unterschiedlichen
Schutzniveaus zur Sprache und wies auf Kontrolllücken bei Dual-
Use-Gütern hin. Die Schwächen des Außenhandelsgesetzes seien
nicht behoben worden und einige Bestimmungen noch problematischer
als zuvor, machte er geltend. Pilz zufolge wurde etwa in der
Vergangenheit der Bau ganzer Munitionsfabriken im Irak durch
österreichische Firmen unter den Augen des
Wirtschaftsministeriums genehmigt. Auch in Zukunft könne bei
Dual-Use-Gütern nicht geprüft werden, ob diese für eine
militärische Verwendung spezifiziert seien, bekräftigte er.
Neuerlich scharfe Kritik übte Pilz in diesem Zusammenhang an
Drohnen-Exporten der Firma Schiebel.

Aus ganz anderen Gründen als die Grünen lehnte Abgeordneter
Robert Lugar (B) das Gesetz ab. Dem BZÖ seien die Bestimmungen zu
restriktiv, unterstrich er. Wenn man eine Waffenindustrie in
Österreich wolle, müsse man ihr auch zugestehen, die erzeugten
Waffen zu verkaufen, man könne, so Lugar, nicht von Vornherein
davon ausgehen, dass Polizisten eines Landes ihre Waffe zur
Unterdrückung der eigenen Bevölkerung einsetzten. Besonders
problematisch ist für ihn die Exportverweigerung für Dual-Use-
Güter.

Zustimmung zum Gesetz äußerte neben den Koalitionsparteien auch
Abgeordneter Bernhard Themessl (F). Man könne auch mit einem
Hammer und einem Küchenmesser Menschen töten, hielt er den
Bedenken der Grünen entgegen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wies die Behauptung von
Abgeordneter Korun zurück, dass es in Deutschland wesentlich
strengere Bestimmungen gebe. Er könne aus dem vorliegenden Gesetz
auch nicht herauslesen, dass die Genehmigung von Waffenexporten
und Dual-Use-Gütern künftig gelockert werde, bekräftigte er.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner wies die Kritik der
Grünen ebenfalls zurück. Er machte geltend, dass eine ganze Reihe
von Bestimmungen im Außenhandelsgesetz verschärft werde und
nannte etwa jene über die Enduser-Zertifikate und einzelne
Strafbestimmungen. Warum die Exportuntersagung zum Teil auf einen
"begründeten Verdacht" und zum Teil auf ein "eindeutiges Risiko"
abstelle, begründete Mitterlehner damit, dass man sich exakt an
die EU-Vorgaben gehalten habe, um Interpretationsspielräume zu
vermeiden. Für das Wirtschaftsressort würden beide Formulierungen
im Prinzip das gleiche Schutzniveau bedeuten, versicherte er.
Generell gab Mitterlehner zu bedenken, dass man sich beim Export
von Dual-Use-Gütern ständig im Graubereich befinde, viele
Produkte können für verschiedene Zwecke verwendet werden.

Zur Exportgenehmigung für Schiebel-Drohnen nach Libyen hielt
Mitterlehner fest, ein Gutachten habe festgestellt, dass es sich
um kein Kriegsmaterial handle. Auch die Argumentation Libyens,
dass es die Drohnen zur Kontrolle der Flüchtlingsströme brauche,
sei plausibel gewesen.

Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz wird repariert

Mit S-V-G-B-Mehrheit sprach sich der Wirtschaftsausschuss für
eine Reparatur des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes
aus, die aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs
notwendig geworden ist. Durch die Neuformulierung einiger
Bestimmungen und erweiterte Behördenkompetenzen soll die
Qualitätssicherung weiter gewährleistet bleiben. Ein in der
Sitzung eingebrachter V-S-Abänderungsantrag betrifft die Aufnahme
von Revisoren in das öffentliche Register der Abschlussprüfer und
Prüfungsgesellschaften.

Abgeordneter Christian Höbart (F) begründete die Ablehnung der
Gesetzesänderung durch die FPÖ damit, dass man schon bei der
Beschlussfassung des Gesetzes im Jahr 2010 skeptisch gewesen sei.
Seiner Ansicht nach werden durch das Gesetz große Unternehmen
bevorzugt. Abgeordneter Rainer Widmann (B) und Abgeordnete
Ruperta Lichtenecker (G) äußerten sich hingegen zustimmend, auch
wenn für die Grünen, wie Lichtenecker erklärte, manche
Bestimmungen zu hinterfragen seien. So ist es für sie nicht
einsichtig, dass sich Abschlussprüfer ihre Qualitätssicherer
selbst aussuchen könnten.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bekräftigte, das Gesetz
würde kleine und mittlere Betriebe nicht benachteiligen.

Schließlich vertagten die Abgeordneten auf Antrag von
Abgeordneter Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (V) mit S-V-
Mehrheit einen Entschließungsantrag der Grünen, der auf eine
Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes abzielt. Die Grünen
kritisieren, dass bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen die
Interessen des Umweltschutzes und der Anrainer zu kurz kommen,
und sprechen sich unter anderem für die Einbindung auch
angrenzender Gemeinden in Genehmigungsverfahren, die strikte
Einhaltung der 300-Meter-Verbotszone und die Erstellung eines
nachhaltigen, ressourcenschonenden und verbindlichen
Rohstoffplans aus.

Die Koalitionsparteien begründeten die Vertagung damit, dass ein
Evaluierungsbericht zum Mineralrohstoffgesetz erwartet werde.
Es sei erst nach Vorliegen dieses Berichts sinnvoll, über eine
Novellierung des Gesetzes zu sprechen, sagte Abgeordneter
Christoph Matznetter (S). Abgeordnete Christiane Brunner (G)
verwies darauf, dass der Anlassfall für den gegenständlichen
Antrag eine geplante Reststoffdeponie in Parndorf sei. (Schluss)

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