- 23.03.2011, 17:53:11
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- OTS0328 OTW0328
Umgang mit besonderen Ermittlungsmaßnahmen ist verhältnismäßig Vier große und drei kleine Späh- und Lauschangriffe 2008
Wien (PK) - Neben dem Thema der Vorratsdatenspeicherung befasste
sich der heutige Justizausschuss auch mit dem Bericht der
Justizministerin über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen
im Jahre 2008 (III-110 d.B.), der Regierungsvorlage betreffend
Erlass eines Bundesgesetzes über bestimmte Aspekte der
grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in
der Europäischen Union (1055 d.B.) und einem Oppositionsantrag
(1400/A[E]), in dem G-Abgeordneter Steinhauser die
Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus fordert.
Der Bericht der Justizministerin wurde einstimmig zu Kenntnis
genommen. Seine Enderledigung findet auf Verlangen der Grünen
Fraktion im Plenum statt. Die Regierungsvorlage, mit der
Österreich eine EU-Richtlinie umsetzt, passierte den Ausschuss
mit Stimmeneinhelligkeit. Den G-Antrag vertagte man unter Hinweis
auf die noch nicht abgeschlossene Arbeit der
Historikerkommission.
Auch 2008 keine "Rasterfahndung" durchgeführt
Wie der Bericht der Justizministerin betreffend Einsatz
besonderer Ermittlungsmaßnahmen (III-110 d.B.) ausführt, wurden
2008 vier große und drei kleine Späh- und Lauschangriffe
durchgeführt, 334 Verdächtige optisch und/oder akustisch
überwacht und 107 Videofallen gestellt. Das Instrument der
"Rasterfahndung" kam jedoch nicht zum Einsatz.
G-Mandatar Albert Steinhauser wollte angesichts der vom
Rechnungshof an der Ineffizienz dieser Berichte geübten Kritik
eine intensive Diskussion über deren Gestaltung in Gang gesetzt
wissen. Außerdem wäre es, so Steinhauser, sinnvoll, sich
eingehend mit der Tätigkeit der Rechtsschutzbeauftragten zu
beschäftigen.
B-Mandatar Herbert Scheibner hielt die Befassung mit
gegenständlichem Bericht für lohnend, auch wenn es sich um ein
nicht mehr ganz rezentes Werk handle. Dass - obgleich des
unbestrittenen Nutzens - besondere Ermittlungsmaßnahmen wie
Lausch- und Spähangriff nur selten zum Einsatz kommen, konnte
sich der Abgeordnete nicht erklären.
Wie sein Vorredner ging auch F-Mandatar Peter Fichtenbauer auf
das Erstellungsdatum des vorliegenden Berichts ein. Dieser sei,
wie der Abgeordnete ausführte, "zu historisch", es bedürfe einer
zeitnahen Betrachtung. Obgleich dieser Bericht grundsätzlich
sinnvoll sei, könne man ihn, ob dieser Verzögerung nicht als "das
Gelbe vom Ei" bezeichnen.
Ausschussobmann Heribert Donnerbauer (V) sprach in diesem
Zusammenhang von einer "Gratwanderung" zwischen den Ansprüchen
Aktualität und Inhaltsreichtum. Ungeachtet seines Datums sei der
Bericht ein wertvolles Instrument, das Rückschlüsse ermögliche,
zeigte sich der V-Mandatar überzeugt.
Die beiden S-Abgeordneten Otto Pendl und Johannes Jarolim
bedauerten, dass die Justizministerin den angekündigten
Evaluierungsbericht betreffend Vorverfahrensgestaltung noch nicht
vorgelegt habe. Das sei aber notwendig, um über das
gegenständliche Zahlenwerk sinnvoll diskutieren zu können, meinte
Jarolim.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner meinte, der Bericht
attestiere einen äußerst maßvollen und verhältnismäßigen Einsatz
besonderer Ermittlungsmaßnahmen. Das sei auch erforderlich, zumal
man mit ihnen tief in die Grundrechte des Einzelnen eingreife.
Dass man diese Methoden nicht öfter zum Einsatz bringe, habe aber
auch damit zu tun, dass es technisch oft nicht machbar sei. Was
den Evaluierungsbericht anbelange, werde dieser nochmals ergänzt,
ehe man die Vorverfahrensreform in einem Monat präsentieren
wolle. Wie aktuell die Berichte seien, die man auf die
Tagesordnung setze, liege nicht in ihrem Entscheidungsbereich,
erklärte Bandion-Ortner.
Schriftliche Mediationsvereinbarungen sollen vollstreckbar werden
Einstimmigkeit herrschte über ein Bundesgesetz betreffend
bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil-
und Handelssachen in der Europäischen Union, durch das eine EU-
Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Einer der
Kernpunkte ist dabei eine Bestimmung über die
"Vollstreckbarmachung" einer schriftlichen
Mediationsvereinbarung. Außerdem umfasst das Gesetz eine
Ergänzung zum Bundesgesetz über das internationale Privatrecht
(IPRG), mit der eine Lücke in Hinblick auf die Umsetzung des
Haager Kinderschutzübereinkommens geschlossen wird, sowie
redaktionelle Anpassungen im Rahmen des Suchtmittelgesetzes
(SMG).
Rehabilitierung von Justizopfern: G-Antrag vertagt
Vertagt wurde schließlich ein Antrag der Grünen betreffend
Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wies auf die grundsätzliche
Einigung aller Fraktionen über Forschungsprojekte hin, um die
Möglichkeit der Rehabilitierung auszuloten, und betrachtete das
Treffen der Historiker mit Barbara Prammer und Fritz Neugebauer
als "gutes Zeichen".
Abgeordneter Hannes Fazekas (S) erinnerte ebenfalls an den
breiten Konsens über das Anliegen und begründete die Vertagung
mit den derzeit noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der
Historikerkommission. (Schluss)
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