- 23.03.2011, 17:31:16
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Kontroverse Diskussion um Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung Experten äußern sich mehrheitlich kritisch zum Regierungsentwurf
Wien (PK) - Die Frage nach Verfassungs- und
Grundrechtskonformität eines zur Umsetzung der EU-Richtlinie
betreffend Vorratsdatenspeicherung vorgelegten
Regierungsentwurfs, der die Novellierung der Strafprozessordnung
und des Sicherheitspolizeigesetzes zum Gegenstand hat, stand im
Zentrum der Diskussion des heutigen Justizausschusses. Im Rahmen
eines öffentlichen Hearings, zu dem man Hannes Tretter (Ludwig
Boltzmann Institut für Menschenrechte), Eckhart Ratz
(Vizepräsident des OGH), Johannes Öhlböck (Rechtsanwalt), Bernd
Christian Funk (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,
Universität Wien) und Alexander Scheer (Rechtsanwalt) als
Experten geladen hatte, erörterte man Vor- und Nachteile des
gegenständlichen Umsetzungsversuchs der EU-Richtlinie, der
schließlich in der Fassung eines Abänderungsantrags mit den
Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen wurde. Die
Vertagungsanträge von BZÖ und FPÖ fanden hingegen nicht die
erforderliche Mehrheit.
Funk: Zweifel an Grundrechts- und Verfassungskonformität
Bernd Christian Funk (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,
Universität Wien) bezog sich im Rahmen seiner Wortmeldung vor
allem auf die anvisierten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
und gab zu bedenken, dass diese Regelungen Sicherheitsbehörden
"große Bedienungsmöglichkeiten" am Pool der Vorratsdaten
einräumen würden. Der in diesem Zusammenhang gegebene Verweis auf
eine Zweckbindung falle dabei sehr allgemein aus. Faktisch
eröffne man damit eine Ersatzschiene für einen Bereich, der sonst
im Rahmen der Strafverfolgung streng gehandhabt werde. Dass
dieses Vorgehen grundrechts- und verfassungskonform sei, ziehe er
deshalb in Zweifel, meinte Funk. Für ihn stand auch fest, dass
die Regierungsvorlage über die zwingenden Mindestvorgaben der
Richtlinie hinausgehe. Die ausschließliche Verabschiedung der zur
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung erforderlichen Novelle zum
Telekommunikationsgesetz (TKG) beurteilte er als problematisch,
zumal, wie er sagte, die drei Gesetze als Gesamtpaket zu sehen
seien.
Öhlböck: Bruch mit der rechtstaatlichen Tradition Österreichs
Rechtsanwalt Johannes Öhlböck hielt fest, dass man durch die
Speicherung von Vorratsdaten gleich in mehrere Grundrechte
schwerwiegend eingreife. Man dürfe die gegenständlichen
Änderungen deshalb nicht "im Vorbeigehen" verabschieden, zumal
sie einen "Bruch mit der rechtsstaatlichen Tradition Österreichs"
darstellten. Die Richtlinie, die man damit umsetze, datiere aus
dem Jahr 2005. Zwischenzeitlich sei es durch den Vertrag von
Lissabon und das Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtscharta
aber zu einer Entwicklung gekommen, die mit den Vorgaben der
Richtlinie nicht mehr im Einklang stehe, meinte Öhlböck. Dass im
Falle des gegenständlichen Entwurfs weder ein
Begutachtungsverfahren noch eine Enquete stattfand, sei eine
"Schande", zumal die "Vorväter" 1848 auf den Barrikaden unter
Einsatz ihres Lebens für jene Freiheitsrechte gekämpft hätten,
die man nun einschränken wolle, kritisierte er. Dabei unterwerfe
man alle BürgerInnen ungeachtet ihrer Position einem
Grundrechtseingriff: Das betreffe Rechtsanwälte genauso wie den
"Beichtvater". Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich
schließlich um eine Überwachung, bevor es einen Verdacht gibt.
Allein schon hinsichtlich der Unschuldsvermutung bestehe ein
Widerspruch zur Grundrechtscharta. Er spreche sich deshalb gegen
die Regierungsvorlage aus und empfehle dies auch dem Hohen Haus,
meinte Öhlböck.
Ratz: Kein Grundrechtsproblem gegeben
Eckhart Ratz, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, konnte
sich dieser Argumentation nicht anschließen und rief dazu auf,
"die Kirche im Dorf zu lassen". Auch das deutsche
Bundesverfassungsgericht habe bei der Umsetzung der Richtlinie,
die es zweifellos vorzunehmen gelte, kein Problem gesehen. Man
dürfe die Grundrechte auch nicht einseitig betrachten: Ohne
effektive Strafverfolgung könne ihre Ausübung schließlich nicht
gewährleistet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei jedenfalls
kein "Freibrief" für die Staatsanwaltschaft, blieben doch die
Staatsanwälte unter der vollen rechtsstaatlichen Kontrolle bis
hinauf zum OGH, betonte Ratz mit Nachdruck. Strafbestimmungen und
die Regelung betreffend Amtsmissbrauch würden vor
missbräuchlicher Anwendung, so auch vor Eingriffen in
Berufsgeheimnisse, schützen.
Zu berücksichtigen gelte es in der Diskussion außerdem die
Definition "schwerer Straftaten", zu deren Aufklärung die Daten
verwendet werden sollen: Hier könne man nicht vom
innerstaatlichen Recht ausgehen, zeigte sich Ratz überzeugt.
Scheer: Österreich schießt über das Ziel hinaus
Rechtsanwalt Alexander Scheer bezeichnete die gegenständliche
Regierungsvorlage als "reine Themenverfehlung", denn Österreich
schieße damit weit über das durch die Richtlinie vorgegebene Ziel
hinaus und opfere grundlegende Freiheitsrechte. In Gefahr sah er
unter anderem das Rechtsanwalts- und Redaktionsgeheimnis. Im
Punkt, dass die Definition "schwerer Straftaten"
richtlinienkonform und nicht vor dem Hintergrund
nationalstaatlicher Regelungen zu erfolgen habe, stimmte Scheer
seinem Vorredner zu: Die Richtlinie ziele schließlich auf die
Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ab,
stellte er klar und hielt sämtliche Bestimmungen, die darüber
hinausgehen, für problematisch. Dass man nun auch
Kriminalpolizeibehörden bei Vorliegen eines konkreten Verdachts
den Weg der Datenabfrage öffne, sei durchaus bedenklich. Über
eine IP-Adresse wären schließlich sehr wohl Rückschlüsse auf
Inhalte möglich: Man könnte damit nachvollziehen, wer was wem und
zu welcher Zeit geschickt habe. Er rate vor diesem Hintergrund
zur Erstellung einer Liste "schwerer Straftaten", zur Nicht-
Verabschiedung der kritisierten Artikel des
Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung, zur
Durchführung einer diesbezüglichen Enquete sowie zur Einholung
von Gutachten. Er zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass die
Änderungen des TKG zur Umsetzung der Richtlinie ausreichten,
zumal es in erster Linie darum gehe, die in Österreich bisher
unerlaubte Sicherung der Daten zu legalisieren, meinte Scheer.
Tretter: Notwendiger Grundrechtsschutz ist nicht garantiert
Hannes Tretter (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte)
erklärte, seine Institution sei vom BMVIT damit betraut worden,
eine möglichst grundrechtssensible Variante der
Vorratsdatenspeicherung auszuarbeiten. Davon könne beim
gegenständlichen Entwurf nicht die Rede sein: Bei diesem wäre der
notwendige Grundrechtsschutz keineswegs garantiert, zumal sein
Inhalt weit über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehe. Unter
anderem der Mangel legistischer Transparenz, den diese Vorlage
angesichts ihrer Unübersichtlichkeit und Zirkelverweise mit sich
bringe, führe ihn so weit, von "Etikettenschwindel" zu sprechen.
Zu kritisieren sei auch, dass dem Richtervorbehalt nur noch ein
bescheidener Anwendungsbereich zukomme, meinte Tretter. Außerdem
wäre eine umfassende Informationspflicht der Betroffenen
einzumahnen: Den Rechtsschutzbeauftragten halte er für ein nicht
ausreichend effizientes Rechtsschutzorgan.
Vor dem Hintergrund seiner Einwände plädierte Tretter daher für
den Beschluss der TKG-Novelle, aber für ein Zuwarten im Falle des
gegenständlichen Entwurfs. Für eine "überfallsartige
Beschlussfassung" gebe es auch keinen Grund: Man könne also die
in sechs Wochen von EU-Kommissarin Reding vorzulegenden Resultate
der Evaluierung der Richtlinie abwarten. Angesichts der Tatsache,
dass diese nur die Speicherung, nicht aber die Verwendung der
Daten vorsehe, halte er die TKG-Novelle für ausreichend, um
Österreich vor einem EU-Strafverfahren zu bewahren.
Scharfe Kritik der Opposition am Vorgehen von SPÖ und ÖVP
S-Mandatar Johann Maier äußerte sein Bedauern darüber, dass im
Falle des gegenständlichen Entwurfs kein Begutachtungsverfahren
stattgefunden habe. Als Vorsitzender des Österreichischen
Datenschutzrates könne er ein solches Vorgehen nicht gutheißen,
schloss Maier. Abgeordneter Otto Pendl (S) sah die Notwendigkeit,
die Bestimmungen zu präzisieren und zu schärfen und trat wie sein
Fraktionskollege Johannes Jarolim für weitere Verhandlungen über
die Materie ein. Eine Abänderung der derzeitigen Vorlage müsse
vorgenommen werden, zeigte sich der S-Justizsprecher ob der
Stellungnahmen der Experten überzeugt. Die Oppositionsparteien,
die an diesem Vorgehen massive Kritik übten, lud Jarolim ein, an
Gesprächen über den Inhalt eines solchen Abänderungsantrags
teilzunehmen - ein Vorgehen, das auch V-Mandatar Werner Amon
begrüßte.
Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wandte sich gegen eine
weitere Aufschiebung der Beschlussfassung, die seiner Meinung
nach die Gefahr von Defiziten bei der Strafverfolgung mit sich
bringen könnte. Klar war für ihn dabei, dass es neben der TKG-
Änderung auch einer Anpassung der StPO und des SPG bedürfe. Seine
Fraktionskollegin Karin Hakl sah in der Vorratsdatenspeicherung
eine Reaktion auf die Entwicklung der Kriminalität und warnte,
Datenschutz dürfe nicht "Täterschutz" werden. Sie verwies
außerdem auf den S-V-Abänderungsantrag zum gegenständlichen
Entwurf, mit dem man Einschränkungen hinsichtlich des Datenabrufs
im SPG festschreibe.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach angesichts der von
Seiten der SPÖ zum Ausdruck gebrachten Absicht, einem Gesetz
zuzustimmen, das noch nicht ausgereift sei, um es im Plenum
mittels Abänderungsantrag weiterzuentwickeln, von einer
"Pervertierung des Parlamentarismus". Er kritisierte, die
Ermittlungsmethoden der Vorratsdatenspeicherung würden die
Menschen unter einen "Generalverdacht" stellen und sprach in
diesem Zusammenhang von einem "Freibrief" für die Behörden, der
auch Eingriffe in Berufsgeheimnisse der Ärzte und Rechtsanwälte
sowie in das Redaktionsgeheimnis zulasse. Westenthaler wies zudem
auf die Bedenken der Experten aus dem Hearing hin und trat dafür
ein, bloß die TKG-Änderungen umzusetzen, die Bestimmungen
betreffend StPO und SPG aber zurückzustellen. Gegen ein
"Durchwinken" der sensiblen Regelungen wandte sich auch sein
Fraktionskollege Herbert Scheibner (B). Es gelte vielmehr, eine
Abwägung zwischen der Kriminalitätsbekämpfung einerseits und dem
Schutz der Interessen Unbeteiligter andererseits vorzunehmen.
Wenn man sich als ParlamentarierInnen noch ernstnehmen wolle,
müsse man die Beratungen über den Entwurf in jedem Fall vertagen,
schloss Scheibner.
Den Bruch der Geschäftsordnung, wegen dem Ausschussobmann
Heribert Donnerbauer (V) G-Abgeordneter Daniela Musiol einen
Ordnungsruf erteilt hatte, weil diese den nicht öffentlichen Teil
der Sitzung mittels Videokamera festhielt und über das Internet
live dokumentierte, hielt B-Mandatar Westenthaler für einen
"Klax" gegenüber dem Vorgehen der Regierungsparteien. Da man den
Entwurf einfach "durchwinken" wolle, habe es sich schließlich um
ein "Scheinhearing" gehandelt, empörte sich der Redner. Die
Sozialdemokraten wären nun am Zug, ihrer Verpflichtung
nachzukommen und dieses Gesetz "zu Fall zu bringen", meinte
Westenthaler.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) lehnte den gegenständlichen
Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie mit dem Argument ab, hier
handle es sich um eine präventive Überwachung, bei der
rechtschaffene Bürger ins Visier genommen würden und die Gefahr
des Missbrauchs bestehe. Er verglich die Vorratsdatenspeicherung
mit einer Anweisung an die Post, zu überwachen, wer an wen in
Österreich Briefe versendet. Steinhauser zweifelte nicht nur an
der Grundrechtskonformität, sondern auch an der Effektivität und
erinnerte, in Deutschland habe die Speicherung nichts an der
Aufklärungsquote geändert. Was das zweifellos "schreckliche
Delikt" der Kinderpornografie anbelange, dürfe es von Seiten des
BMI nicht nur dann angesprochen werden, wenn es um die
Vorratsspeicherung von Daten gehe.
Den Vorwurf der Nötigung, den man seiner Fraktion ob der
Weiterführung der Filmaufnahmen vor dem Hintergrund der Nicht-
Vertagung des Entwurfs gemacht habe, wollte Steinhauser in jedem
Fall zurückgewiesen wissen. Die diesbezüglichen Wortmeldungen der
V-Abgeordneten Karin Hakl und Werner Amon seien lediglich dazu
angetan, G-Mandatare zu "kriminalisieren", schloss Steinhauser.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) gab zu bedenken, dass die
Europäische Grundrechtscharta zeitlich nach der Richtlinie
erlassen wurde und demnach Vorrang gegenüber dieser habe. Auch
ortete er mögliche Widersprüche zwischen beiden Regelungen. Als
unverhältnismäßige Maßnahme qualifizierte Abgeordneter Werner
Herbert (F) die Vorratsdatenspeicherung, wobei er überdies
Zugriffe europäischer Behörden auf österreichische Daten
befürchtete. Den Versuch der Grünen Fraktion, mittels
Videoaufzeichnung Einfluss auf das Abstimmungsverhalten zu
nehmen, bewertete sein Fraktionskollege Walter Rosenkranz als
"untauglich".
Bandion-Ortner: "Künstliche Überhöhung" der Debatte
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wollte die Diskussion um
den gegenständlichen Entwurf versachlicht wissen. Bereits heute
würden zu Verrechnungszwecken Verbindungsdaten gespeichert, auf
die die Justiz bei Vorliegen eines
Rufdatenrückerfassungsbeschlusses Zugriff habe. Die so
ermittelten Daten wären unter anderem für die Aufklärung von
Einbruchsfällen und Internetbetrügereien von großer Bedeutung,
meinte die Justizministerin. Was man zuvor lautstark gefordert
habe, um Kinderpornografie den Kampf anzusagen, nämlich der
Zugriff auf IP-Adressen, werde nun möglich.
Datenschutz sei zweifellos ein wesentliches Grundrecht, doch
müsse man im Sinne des staatlichen Schutzauftrags auch Abwägungen
vornehmen, meinte Bandion-Ortner. Die Polizei brauche schließlich
moderne Instrumente, um mit den Kriminellen, die sie verfolge,
"Schritt halten" zu können. Der Rechtsschutz werde mit
gegenständlichem Entwurf außerdem erhöht. Wäre die Umsetzung
grundrechtswidrig, hätte der Vizepräsident des Obersten
Gerichtshofs, der zweifelsfrei der "Hüter der Grundrechte" sei,
heute gegen sie votiert, schloss die Justizministerin.
Fekter: Datenschutz darf nicht zum "Täterschutz" werden
Innenministerin Maria Theresia Fekter verwehrte sich gegen den
Vorwurf, dass es kein Begutachtungsverfahren gegeben habe. Der
vom Infrastrukturministerium vorgelegte Entwurf sei sehr wohl zur
Begutachtung versandt worden, doch wäre er auf massive Kritik
gestoßen, da er die Rücknahme von bereits im SPG verankerten
Befugnissen bedeutet hätte. Man habe sich daher entschieden, die
Materie auf drei Gesetzesvorlagen aufzuteilen, wovon zwei heute
zur Abstimmung stünden.
Ohne den Rückgriff auf IP-Adressen könne man keine wirksame
Bekämpfung der Kinderpornografie erzielen, meinte Fekter: Stelle
man im Rahmen des Entwurfs lediglich auf Terrorismusbekämpfung
ab, wie von manchen Experten empfohlen, habe man zur Verfolgung
dieser Täter schlichtweg keine Handhabe. Sie spreche sich deshalb
klar gegen ein "Zurückschrauben" von Ermittlungsbefugnissen aus:
Datenschutz dürfe schließlich nicht zum "Täterschutz" werden.
Die Novelle zum TKG zu verabschieden, jene zum SPG aber nicht,
bedeute, dass der Polizei kein Datenzugriff mehr möglich sein
werde: auch nicht in jenem Umfang, wie er heute bereits
offenstehe. Den Vorwurf der "präventiven Bespitzelung" wolle sie,
so Fekter, zurückgewiesen wissen: Gehe es auf einem anderen
kriminalistischen Weg, verzichte man schließlich auf den
Datenzugriff. (Fortsetzung Justizausschuss)
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