- 21.03.2011, 17:06:17
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Verein für Antipiraterie: Anarchie im Internet?
Die Regierungsvorlage zur Vorratsdatenspeicherung führt zu enormen Rechtsschutzdefiziten im Internet
Wien (OTS/PWK191) - Die Bundesregierung hat Anfang März dem
Parlament eine Gesetzesvorlage übermittelt, mit der die lange
überfällige Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll.
Umstritten war insbesondere, welche Daten wie lange gespeichert
werden sollen und wer Auskunft über diese Daten erhalten soll. Der
nun gefundene "Kompromiss" hat ausschließlich den Bedenken aus
Datenschutzkreise und der "Free Internet"- Bewegung Rechnung
getragen; Private, die sich gegen Beleidigungen, Stalking oder
Kreditschädigung im Internet zur Wehr setzen müssen, bleiben ebenso
auf der Strecke wie der Urheberrechtsschutz im Internet.
In Hinkunft kann sich jeder User hinter einer "dynamischen"
IP-Adresse verstecken und weiß, dass seine Identität nur bei schweren
Straftaten preisgegeben werden darf.
Die Verfolgung von Privatanklagedelikten - z.B. Verletzungen von
Immaterialgüterrechten, wie Urheberrecht, Markenrecht etc . - werden
durch diese geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes bewusst
ignoriert bzw. verunmöglicht.
Dieses Rechtsschutzdefizit wurde bereits mehrmals vom Obersten
Gerichtshof kritisiert, die Bundesregierung hat sich jedoch bisher
geweigert, im Internet den gleichen Rechtsschutz zu garantieren wie
in der Offline-Welt. Österreich verletzt damit nicht nur zahlreiche
internationale Verträge zum Schutz geistigen Eigentums, es drohen
Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der Arbeitskreis "Rechtsdurchsetzung von Immaterialgüterrechten in
Österreich" - ein Expertenkreis der Urheberrechtsanwälte - hat in
einem Schreiben vom Februar 2011 an das Justiz- und
Infrastrukturministerium mit Besorgnis auf die Rechtsschutzdefizite
der Regierungsvorlage hingewiesen.
Der Verein für Antipiraterie VAP hat Mitglieder des
österreichischen Parlaments (Kulturausschuss, Justizausschuss) nun
über die Konsequenzen informiert und konkrete Änderungsvorschläge
eingebracht. Aus Sicht des VAP bleibt es eine für die Rechteinhaber
untragbare Situation, dass massive Urheberrechtsverletzungen im
Online-Bereich weiterhin in Österreich praktisch nicht verfolgbar
sind.
Eine angemessene Abwägung der betroffenen grundrechtlichen
Interessen - Datenschutz, Verletzung von Immaterialgüterrechten,
Zugang zu Wissen usw. - ist selbstverständlich zu gewährleisten.
Genau diese, auch die Berücksichtigung von Urheberinteressen
berücksichtigende Abwägung, ist mit dieser Regierungsvorlage
unterblieben. (AC)
Rückfragehinweis:
Verein für Antipiraterie
Geschäftsführer Dr.Werner Müller
Telefon: +43 (0)5 90 900 3010
E-Mail: [email protected]
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