- 18.03.2011, 10:45:11
- /
- OTS0088 OTW0088
VKI und EVZ: Internetabzocke, eBay, Facebook & Co - Was darf man? Welche Rechte hat man?
Neues Konsument-Buch "Ihr Recht im Internet" bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sensibilisiert für richtiges Verhalten im Internet
Wien (OTS/VKI) - Ein simpler Mausklick kann vieles besiegeln: Die
Buchung für den Traumurlaub, den Kauf der so lange gesuchten,
vergriffenen Buchausgabe oder den Kontakt mit dem - so hofft man -
Partner fürs Leben. Was aber tun, wenn der Onlinehändler die
bestellte Ware nicht liefert, sich scheinbare Gratisangebote als
kostenpflichtig entpuppen oder ein Anwaltsschreiben ins Haus
flattert, demzufolge man eine Urheber- und Markenrechtsverletzung
beim Verkauf eines Produktes auf eBay begangen hat? Fakt ist: Wer das
Internet nutzt, ist auf vielfache Weise mit Rechtsfragen
konfrontiert.
Wie groß der Bedarf an Beratung in diesem Bereich ist, zeigen
aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Diese von
der Europäischen Kommission und dem Verein für Konsumenteninformation
(VKI) etablierte Beratungsstelle steht Verbrauchern unter anderem in
den Bereichen Internetabzocke und Onlinekauf hilfreich zur Seite:
Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten suchten im Jahr 2010
dahingehend Rat. Tendenz steigend.
Das neue, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI)
herausgegebene Konsument-Buch "Ihr Recht im Internet" zielt nun
darauf ab, Internetnutzer jeglichen Alters mit rechtlichem
Basiswissen auszustatten. "Die Grundidee des Buches ist, dass man
nicht jeder Form der Abzocke im Internet hilflos ausgeliefert ist.
Hilfe zur Selbsthilfe ist möglich", erläutert Buchautor und
Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne. "Umgekehrt thematisiert der Ratgeber
aber auch Pflichten von Konsumenten - etwa wenn diese eine eigene
Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken
beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind.
Rechtliche Graubereiche sind im Internet keine Seltenheit. Mit dem
neuen Konsument-Ratgeber ist man aber jedenfalls auf der sicheren
Seite."
Die Download-Falle
"Ich habe mir im Internet ein paar Lieder und Videos
heruntergeladen. Ich hatte gelesen, man darf das in Österreich. Jetzt
schreibt mir trotzdem ein Rechtsanwalt, fordert eine hohe Summe und
droht mit einem Gerichtsverfahren. Mein Freund meint, ich hätte beim
Download etwas falsch eingestellt, sodass ich nicht nur etwas für
mich heruntergeladen habe, sondern sich andere Leute gleichzeitig
Lieder und Videos von meinem Rechner holen konnten. Das sei verboten.
Stimmt das? Was hätte ich wie einstellen müssen?"
"Die Nutzung von sogenannten Tauschbörsen ist nicht prinzipiell
verboten. Wenn die Inhalte rechtlich nicht (mehr) geschützt sind bzw.
wenn die Einwilligung des Rechteinhabers vorliegt, ist das legal",
erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Dr. Thomas Höhne. "Problematisch
ist, dass viele Tauschbörsenprogramme so eingestellt sind, dass man
seine Dateien automatisch anderen zur Verfügung stellt. Hier sollte
man darauf achten, den Upload zu deaktivieren oder alternativ ein
Programm zu verwenden, das ausschließlich Dateien von anderen
Benutzern herunterlädt. Andernfalls würde man gegen das Recht der
Zurverfügungstellung verstoßen. Oder anders gesagt: Wer Dateien in
einer Tauschbörse oder über Programme wie BitTorrent auch zum Upload
anbietet, riskiert ein Strafverfahren."
Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien
aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Dr. Höhne: "Das
lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung.
Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal
beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload
beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal."
eBay-"Knigge" - Was Onlineverkäufer wissen müssen
"Ich habe ein Marken-T-Shirt, das mir zu klein ist, auf eBay zum
Verkauf angeboten. Dazu habe ich es fotografiert. Jetzt schreibt mir
ein Anwalt, dass ich eine Urheber- und Markenrechtsverletzung
begangen habe, dass das kein echtes Marken-T-Shirt sei, sondern eine
Fälschung. Ich soll einen hohen Betrag zahlen und so ein Formular
unterschreiben. Muss ich das machen?"
"Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch
falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des
EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen
Marken- und Urheberrecht", erklärt Dr. Barbara Forster vom
Europäischen Verbraucherzentrum. "Die Rechte des Markeninhabers gehen
relativ weit. Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung und
Zahlungsverpflichtung. Man kann nur auf Nachsicht der Rechteinhaber
hoffen und versuchen zu überzeugen, dass es sich um einen
bedauerlichen Einzelfall handelt. Weiters sollte man vermitteln, dass
man die angebotene Ware aus eBay rausnimmt und vernichtet. Unter
Umständen kommt der Rechteinhaber dann bei dem geforderten Betrag
entgegen." Was man als Onlineverkäufer daher wissen sollte:
- Unwissenheit schützt nicht: Eine Marken- und
Urheberrechtsverletzung begeht man verschuldensunabhängig. Das heißt:
Man hat die Konsequenzen auch dann zu tragen, wenn man nicht wusste,
dass es sich um gefälschte Ware handelt bzw. dass man die Ware nicht
weiter verkaufen darf.
- Kaufort bei Markenware entscheidend: Wurde etwa ein original
Ed-Hardy-T-Shirt im EU- bzw. EWR-Raum gekauft, darf es dort auch
wiederverkauft werden. Nicht so aber, wenn es ursprünglich außerhalb
davon gekauft wurde.
- Fotos und Texte: Für die Nutzung fremder Fotos und Texte muss man
über die notwendigen Rechte des Urhebers verfügen. Wer das nicht
beachtet, muss mit einer Abmahnung oder gar einer Klage rechnen.
Weitere Tipps sowie Informationen zum Abmahnschreiben gibt es im
Konsument-Buch "Ihr Recht im Internet" sowie auf
www.europakonsument.at.
Soziale Netzwerke, Foren & Co
"Ich habe bei einem Onlinehändler einen Sat-Receiver gekauft und
per Vorauskasse bezahlt. Trotz mehrfacher Urgenz liefert der Händler
die Ware nicht und vertröstet ständig mit der Rückzahlung des
Kaufpreises. Ich habe deshalb eine schlechte Bewertung über den
Händler auf einer bekannten Preisvergleichsplattform veröffentlicht,
damit andere Leute nicht dieselbe bittere Erfahrung machen. Der
Onlinehändler droht mir nun mit einer Anzeige. Darf er das? Ich bin
mir sicher, nichts geschrieben zu haben, was nicht stimmt."
"Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kritik gilt natürlich
auch im Internet", erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Mag.
Alexander Koukal. "Man sollte aber beachten, dass alles, was man von
sich gibt, im Streitfall auch beweisbar ist - sei das nun durch
Vorlage von Bestellbestätigungen, Rechnungen oder E-Mails. Heikel
wird es, wenn man dem Unternehmer oder Händler Betrug am Kunden
vorwirft. In einem Gerichtsverfahren müsste man dann beweisen können,
dass der Händler tatsächlich nur Geld herauslocken wollte und nie die
Absicht hatte, die Ware zu liefern. Verliert man den Prozess, können
die Kosten beträchtlich sein."
Auch wer sich in einem Forum abschätzig über seinen Arbeitgeber
äußert, Zeitungsartikel vollständig auf Facebook wiedergibt oder
Profilbilder für seinen Webauftritt verwendet, ohne sich darum zu
kümmern, ob er dafür die erforderlichen Rechte besitzt, kann
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwar darf der Betreiber
von sozialen Netzwerken und Foren Benutzerdaten nicht an Dritte
weitergeben. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor - etwa, wenn sich
Privatpersonen und Unternehmen durch ein Posting in ihren Rechten
verletzt sehen. "Wir informieren im Rahmen des neuen Konsument-Buches
somit nicht nur über die Rechte von Konsumenten, sondern
sensibilisieren zugleich auch dafür, wie man sich im Internet
verhält, ohne sich selbst zu schaden, aber auch ohne die Rechte der
anderen zu verletzen und so in Schwierigkeiten zu geraten", so Mag.
Koukal abschließend.
Informationen zum Buch:
Im neuen, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI)
herausgegebenen Konsument-Buch "Ihr Recht im Internet" klären die
Buchautoren Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal Verbraucher
über ihre Rechte - aber auch Pflichten - im Internet auf. Der
Ratgeber umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und
beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das
Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.
- Dr. Thomas Höhne: Rechtsanwalt mit Tätigkeitsgebiet: u.a. Medien-
und Internetrecht, Wettbewerbs-, Urheber-, Markenrecht,
Persönlichkeitsrechte, Vertragsrecht
- Mag. Alexander Koukal: Rechtsanwalt mit Arbeitsschwerpunkt Medien-
und Internetrecht, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht,
Datenschutzrecht
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/ Europäisches Verbraucherzentrum Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 01/588 77 - 256 mailto:[email protected] www.konsument.at www.europakonsument.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






