- 03.03.2011, 15:26:28
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KFV: Wer es im Fasching zu bunt treibt, ist nicht vor Strafe gefeit
Hinter einer Maske sinkt bei vielen Faschingsnarren die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen. Narrenfreiheit bedeutet allerdings nicht Straffreiheit.
Wien (OTS) - Rund 74.000 Fällen von Sachbeschädigung sind jährlich
in Österreich zu verzeichnen. Insbesondere in der Faschingszeit
treiben es manche Narren noch bunter. Ausgiebiger Alkoholkonsum, die
Anonymität einer Verkleidung und der Hang zu Übermut lassen viele
Menschen rund um den Faschingsdienstag weit über die Stränge
schlagen: "Vandalenakte wie abgefackelte Müllcontainer, demolierte
PKW oder mit Eiern beworfene Hausfassaden fallen nicht mehr in die
Kategorie Faschingsscherz sondern gelten eindeutig als
Sachbeschädigung und sind damit strafrechtlich verfolgbar", erklärt
Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im KFV (Kuratorium für
Verkehrssicherheit). Auch Körperverletzungen stehen in der
Faschingszeit auf der Tagesordnung.
Vermeintlicher "Schutz" hinter einer Verkleidung
Die Erfahrung des KFV im Bereich Kriminalforschung zeigt, dass vor
allem der Schutz, unter dem Kostüm unerkannt zu bleiben, zu einer
herabgesetzten Hemmschwelle führt: Das Verkleiden und der spöttische
Umgang mit Verboten und dadurch die Aufhebung der geltenden sozialen
Ordnung führen dazu, dass im Fasching Regeln und Gesetze außer Kraft
gesetzt scheinen. Dieser Schein trügt allerdings: "Lachen auf Kosten
oder zum Schaden anderer
gehört ganz sicher nicht zum Fasching. Wer - verkleidet oder nicht -
gegenüber Personen oder Gegenständen gewalttätig wird, bleibt nicht
ungestraft", warnt Kaltenegger.
Das KFV ist nicht nur führender Ansprechpartner beim Thema
Unfallverhütung in Österreich, sondern auch im Bereich
Kriminalprävention.
Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Bakk.phil. Elisabeth Gerstendorfer
Tel.: 05 77 0 77-1906
mailto:[email protected]
www.kfv.at
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