• 03.03.2011, 09:15:11
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  • OTS0027 OTW0027

VKI-Sieg: Entgelt für Papierrechnung ist gesetzwidrig

Handelsgericht Wien sieht Klausel zum "Umweltbeitrag" in den AGB von T-Mobile als gesetzwidrig an

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - jene Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen
für Kunden, die auf einer Papierrechnung bestehen, ein besonderes
Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen ist. Das
Handelgericht Wien (HG Wien) hat die genannten Klauseln nun als
gesetzwidrig beurteilt.

T-Mobile will mit Kunden, die sich nicht mit einer Online-Rechnung
zufrieden geben und auf einer Papierrechnung bestehen, in seinen AGB
ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung
vereinbaren. Dieses Entgelt wird von T-Mobile "Umweltbeitrag"
genannt, da ein Teil des Geldes in einen Umweltfonds fließen soll.
Gegen diese Strafgebühr für eine Papierrechnung ist der VKI ebenso
gerichtlich vorgegangen, wie gegen solche Entgelte für
Zahlscheinzahlungen. Auch im Fall des Entgelts für die Papierrechnung
hat nun das HG Wien dem VKI in erster Instanz Recht gegeben.

Gerade beim Mobilfunk ist es im Hinblick auf unverlangte
Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und
ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen
Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die
Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht
kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten
versäumen können.

Dazu kommt, dass die Mobilfunker die Änderung von AGB oder
Entgelten oft nur auf den Rechnungen den Kunden bekanntgeben.
Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, kann man auch hier die Frist
für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen. "Daher ist es
gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere
Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden
sollen", sagt Dr. Julia Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich
Recht des VKI.

Es ist daher sehr erfreulich, dass das HG Wien das Entgelt für
eine Papierrechnung zum Einen als eine überraschende Klausel ansieht
und zum Anderen die Kunden dadurch gröblich benachteiligt sieht.
Insbesondere jene Kunden, denen es gar nicht möglich ist, die
Rechnungen via Internet zu empfangen, würden gravierend
benachteiligt.

"Wir gehen davon aus, dass T-Mobile auch in diesem Fall die
Rechtsfrage letztlich durch den Obersten Gerichtshof geklärt sehen
will und raten daher den Kunden, dieses Entgelt vorerst zwar weiter
zu bezahlen, aber deutlich klarzustellen, dass dies nur
,vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung'
geschieht", so Dr. Jungwirth.

Der Volltext des Urteils findet sich auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Julia Jungwirth, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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