• 18.02.2011, 08:34:15
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  • OTS0014 OTW0014

VGT zeigt Richtervereinigung wegen deren Vorwürfen gegen Strafrechtsprofessorin an

Wien (OTS) - Die Straftatbestände sind die gleichen, die die
Richtervereinigung der Professorin vorgeworfen hatte: Verleumdung,
üble Nachrede und verbotene Einflussnahme auf ein laufendes
Verfahren.

Strafrechtsprofessorin Petra Velten hatte in einem wissenschaftlichen
Artikel in der Fachzeitschrift Journal für Strafrecht sowie in einem
Zeitungsinterview die Verfahrensführung von Richterin Mag. Sonja
Arleth im Tierschutzprozess als strafrechtsprozessordnungs- und
menschenrechtswidrig bezeichnet und ihre Einschätzung entsprechend
begründet. Daraufhin wurde sie von der Richtervereinigung wegen
Verleumdung, übler Nachrede und verbotener Einflussnahme auf ein
Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Diese
weigerte sich allerdings, gegen Prof. Velten vorzugehen.

Nun ist aber die Richtervereinigung selbst im Fokus der
Strafverfolgung

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Graz erstattet: Gegen die Richtervereinigung nach
dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, sowie gegen deren Präsidenten
Mag. Werner Zinkl und Vizepräsidenten Mag. Manfred Herrnhofer wegen
eben jener Delikte, die die Richtervereinigung der Uniprofessorin
Velten vorgeworfen hatte. Dass die Richtervereinigung versucht hatte,
die von Velten geübte Kritik zu verhindern, sieht der VGT als
verbotene Einflussnahme auf einen laufenden Prozess, die Vorwürfe
gegen Prof. Velten als Verleumdung und üble Nachrede. Als Opfer
dieser Straftaten wurden neben Prof. Velten auch die angeklagten
TierschützerInnen angeführt. Einen Privatbeteiligtenanschluss wegen
zivilrechtlicher Ansprüche behält sich der VGT vor.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Seit 4,5 Jahren
laufen Ermittlungen und seit 1 Jahr ein Monsterprozess gegen uns,
dabei ist das Vorgehen der Behörden mehr als kritikwürdig. Die
Verfahrensführung von Richterin Mag. Arleth hat in den Augen
namhafter ExpertInnen genau diese kritische Befragung von ZeugInnen
verhindert und sie dadurch selbst in die Kritik gebracht. Auch ein
laufendes Verfahren, wenn es eben aus dem Ruder läuft, muss
kritisierbar sein. Die Richtervereinigung hat hier in das Verfahren
durch eine Anzeige eingegriffen, um diese Kritik zu verhindern. Damit
hat sie sich in unseren Augen selbst deswegen strafbar gemacht. Eine
Anzeige unsererseits ist daher die adäquate Antwort."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 0676-7203954, Email: [email protected]
Anzeige kann zugeschickt werden: Maria Griebl, Tel.: 0676-7203954, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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