- 02.02.2011, 13:28:16
- /
- OTS0185 OTW0185
Getränke-Einkauf ab sofort wieder ohne bürokratische Hürden möglich
Alte großzügigere Mengengrenzen für Aufzeichnungspflicht in Kraft - Wirtschaft begrüßt rasche Einigung mit Finanzministerium zugunsten von Konsumenten und Betrieben
Wien (OTS/PWK069) - Wer drei Kisten Mineralwasser oder mehr als
zwei Kisten Bier oder mehr als 10 Liter Wein bei einem Händler oder
Gastronomiebetrieb kauft, muss in Österreich - so wie bisher auch -
Namen und Adresse NICHT angeben.
Auf diese konsumentenfreundliche und wirtschaftsorientierte
Regelung haben sich heute Vormittag Vertreter des Finanzministeriums
und der Wirtschaftskammer Österreich geeinigt.
Ralf Kronberger, Leiter der Finanzpolitischen Abteilung der WKÖ:
"Ein Erlass des Finanzministeriums hat vorgesehen, dass die
Mengengrenzen beim Einkauf von Bier, alkoholfreien Getränken, Wein
und Schnaps im Hinblick auf eine Aufzeichnungspflicht drastisch
abgesenkt werden. Damit wollte man von Seiten der Betrugsbekämpfer
"schwarze" Weiterverkäufe der Getränke unterbinden. Dieser Erlass war
jedoch für Lebensmittelhandel, Gastronomie und Winzer eine hohe
zusätzliche bürokratische Hürde und für den einzelnen Konsumenten
unzumutbar. Kein Käufer, der etwa für eine private Geburtstagsfeier
größere Getränkemengen einkauft, versteht, dass er sich dann mit Name
und Adresse registrieren lassen soll."
Das Finanzministerium hat auf die Kritik der Wirtschaft rasch und
verständnisvoll reagiert und die Erlass-Regelung noch heute Mittag
zurückgenommen. Kronberger: "Diese rasche Entscheidung des
Finanzministeriums ist im Interesse der Konsumenten und der Betriebe.
Die Wirtschaft ist selbstverständlich nicht gegen Betrugsbekämpfung.
Aber dafür haben die alten Mengengrenzen für verpflichtende
Aufzeichnungen auch ausgereicht, ohne dass es zu einem gewaltigen
Verwaltungsmehraufwand geführt hätte. Wir begrüßen die rasche und
richtige Entscheidung des Finanzministeriums. "
Ab nun gilt die Aufzeichnungspflicht wieder bei den alten
Mengengrenzen beim Einkauf von Getränken: 100 Liter Bier, 60 Liter
Wein, 15 Liter Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.
(RH)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Finanz- und Handelspolitik Dr. Ralf Kronberger Tel.: T:+43 (0)5 90 900 4267, F:+43 (0)5 90 900 11 4267 mailto:[email protected] persönl. Fax: +43 (0)5 90 900 11 4267
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






