• 31.01.2011, 13:29:16
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VKI begrüßt Strafurteil gegen Auer-Welsbach

Schadenersatz zum Teil symbolisch zugesprochen; nächste Schritte für die Geschädigten

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
begrüßt das heutige Strafurteil im Verfahren gegen Wolfgang
Auer-Welsbach und insbesondere auch den Zuspruch eines Teils der
Schadenersatzansprüche als Symbol für die finanzielle Verantwortung
des Wolfgang Auer-Welsbach. Damit bekommen die
Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger eine weitere
Grundlage. Zum einen haftet Auer Welsbach mit seinem Privatvermögen,
zum anderen haften auch die AvW-Firmen für die Schäden, die durch
Auer-Welsbach verursacht wurden. Daher werden nun Forderungen im
Konkurs anzumelden sein und man wird Schadenersatz von Auer Welsbach
fordern. Der VKI wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums
- den geschädigten Anlegern mit Rat und mit Musterprozessen zur Seite
stehen.

Das heutige Strafurteil gegen Auer Welsbach ist eine wichtige
Zäsur für geschädigte Anleger auf dem Weg, wenigstens teilweise die
erlittenen Schäden ersetzt zu bekommen. Das Gericht hat sogar einen
symbolischen Teil der Schadenersatzansprüche den Privatbeteiligten -
rund 600 von ihnen wurden auch heute von Rechtsanwalt Dr. Felsberger
im Auftrag des VKI vertreten - zugesprochen und sie mit dem Rest auf
den Zivilrechtsweg verwiesen. Damit sollte klargestellt sein, dass
nun Wolfgang Auer-Welsbach auch persönlich für den angerichteten
Schaden haftet. Bleibt nur die Frage, auf welches Privatvermögen
seine Gläubiger noch greifen können. Dazu wird es weiterer Aufklärung
bedürfen - notfalls auch im Zuge von Exekutionen und eines
allfälligen weiteren Konkursverfahrens.

Aber auch die von Auer-Welsbach geleiteten Firmen - AvW Invest und
AvW Gruppe, beide im Konkurs - haben für die von Auer-Welsbach
verursachten Schäden einzustehen. In den Konkursen wurde die Frist
zur Anmeldung von Forderungen zuletzt auf den 30.4.2011 erstreck. Die
Masseverwalter haben für Ende Februar ein vereinfachtes
elektronisches Anmeldesystem angekündigt. Gleichzeitig haben die
Masseverwalter aber auch angekündigt, Forderungen von geschädigten
Anlegern bestreiten zu müssen, um mit Musterprozessen Rechtsklarheit
zu schaffen.

"Der VKI wird in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen
und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt wird,
sodass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können", kündigt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI an. Der VKI wird
rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist genaue Anleitungen geben, wie
Geschädigte ihre Forderungen im Konkurs der beiden Firmen richtig
anmelden können. Wer von Anlegeranwälten oder Kreditschutzverbänden
vertreten wird, möge sich an diese Institutionen wenden.

Weitere Informationen zum Thema AvW gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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