• 27.01.2011, 14:31:05
  • /
  • OTS0223 OTW0223

Königsberger-Ludwig zu 24-Stunden-Pflege: Behauptungen von Seniorenbund-Korosec sind völlig aus der Luft gegriffen

Keine Änderung des Systems - Korosec betreibt verantwortungslose Verunsicherung von Betroffenen

Wien (OTS/SK) - In der 24-Stunden-Pflege wird es keine Änderungen
für bestehende Fälle geben. Der Erlass gilt nur für Neufälle und der
einzige Unterschied zum bestehenden System wird künftig darin
bestehen, dass der Betreuungsbedarf von einem Facharzt und nicht mehr
von praktischen Ärzten bestätigt wird. Das betonte Ulrike
Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit
Behinderung am Donnerstag im Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst. "Die
Behauptungen der Landtagsabgeordneten und
Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbundes,
Ingrid Korosec, sind also völlig aus der Luft gegriffen und
schlichtweg falsch. Was Korosec hier betreibt, ist eine
verantwortungslose Verunsicherung von Betroffenen", so
Königsberger-Ludwig. ****

An der bislang schon bestehenden Struktur des Fördersystems hat sich
nichts geändert, da nach wie vor pflegebedürftige Personen, die im
Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 3 bis 7 stehen, grundsätzlich
Zugang zu einem Zuschuss für die 24-Stunden-Betreuung haben, betont
die SPÖ-Abgeordnete. "Auch bislang war es schon so, dass die
Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung für Bezieher eines
Pflegegeldes der Stufen 3 und 4 gesondert durch eine (fach)ärztliche
Bestätigung zu belegen war", so Königsberger-Ludwig. Der Grund
hierfür ist, dass der der 24-Stunden-Betreuung zu Grunde liegende
Betreuungsbegriff nicht deckungsgleich mit dem Begriff des
Pflegebedarfes nach den Pflegegeldgesetzen ist, sondern auch darüber
hinaus gehende Aspekte umfasst.

Zur Qualitätssicherung werden nun aufgrund der bisherigen Erfahrungen
statt der allgemeinärztlichen Bestätigung primär ausgebildete
Fachärztinnen und Fachärzte als Bewilligungsbasis herangezogen. Es
bleibt weiterhin bei der freien Arztwahl durch die Betroffenen.

"Es geht mit dieser Präzisierung insbesondere nicht darum,
Förderwerbern zusätzliche Hürden aufzubürden, sondern es geht aus
Sicht des Ärztlichen Dienstes des Bundesministeriums für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz vor allem um eine Optimierung der
kurativen, medizinischen Betreuung und Behandlung der Patienten. Es
geht darum, behandelbare Krankheiten so früh und so gut wie möglich
zu diagnostizieren und entsprechend tätig zu werden", so
Königsberger-Ludwig. Bei manchen Krankheitsbildern sei es von großem
Vorteil, wenn auch Fachärzte in die Diagnostik und Therapie
eingebunden werden. "Insofern kann die möglichst frühzeitige
Kontaktaufnahme mit speziell ausgebildeten Ärzten nur im Interesse
der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gelegen sein",
so Königsberger-Ludwig. (Schluss) sv/mb/tg

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel