- 27.01.2011, 11:41:50
- /
- OTS0123 OTW0123
VKI-Appell an Reiseveranstalter: Kostenlose Stornos und Umbuchungen für Ägypten zulassen
Semesterferien nahen und Reisende haben Sorge vor Unruhen in Ägypten
Wien (OTS/VKI) - Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI)
melden sich Urlauber, die für die Semesterferien Ägypten gebucht
haben und nun Sorge vor den sich ausbreitenden Unruhen haben. Der VKI
stellt klar: Eine Reisewarnung des Außenministeriums ist in der
Judikatur keine zwingende Voraussetzung für ein Recht auf einen
kostenlosen Rücktritt wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Wenn
die in seriösen Medienberichten dargestellte Gefahrensituation einen
"Durchschnittsreisenden" so ängstigen würde, dass eine Reise
unzumutbar ist, dann kann man kostenlos stornieren. Der VKI
appelliert an die Reiseveranstalter, bereits jetzt verunsicherte
Kunden kostenlos umzubuchen bzw. deren Reisen stornieren zu lassen.
Ähnlich wie in Tunesien schaukeln sich derzeit Demonstrationen und
Unruhen auch in Ägypten auf. Zwar sind derzeit - nach Medienberichten
- noch nicht die Touristenziele am Roten Meer betroffen, wohl aber
die Großstädte und auch die Touristenziele in den Großstädten.
Weitere Demonstrationen sind - trotz Verbot - angekündigt. Derzeit
warnt das Außenministerium vor erhöhten Sicherheitsgefahren, hat aber
noch keine formelle Reisewarnung ausgegeben.
Der VKI verweist auf die Judikatur der österreichischen Gerichte
zur Frage des Wegfalles der Geschäftsgrundlage wegen Gefahren am
Urlaubsort:
1) Die Gefahrenlage muss eine Intensität erreichen, die über das
"normale Lebensrisiko" hinausgeht und bei einem Durchschnittskunden
dazu führen würde, dass er die Reise nicht antritt.
2) Diese Gefahrenlage ist aus der Perspektive des Kunden zum
Zeitpunkt seiner Entscheidung zu prüfen (ex ante); nicht aus der
Perspektive beim Prozess - rückblickend sind alle gescheiter.
3) Die Gefahrenlage kann der Kunde im Lichte seriöser Medienberichte
einschätzen. Ergeben diese eine entsprechende Gefahrenlage, dann
reicht das aus. Wenn das Außenministerium überdies eine
"Reisewarnung" ausgibt, dann ist dies ein weiteres starkes Indiz,
dass die Gefahrenlage intensiviert ist. Der Umkehrschluss (keine
Reisewarnung - kein kostenloses Storno) ist dagegen unzulässig.
4) Der Kunde muss die Situation kurzfristig vor Abreise einschätzen.
Liegt diese in weiterer Zukunft, muss er erst einmal die Entwicklung
der Situation abwarten.
5) Der Reiseveranstalter kann ein kostenloses Storno des Kunden
dadurch abwehren, dass er eine kostenlose Umbuchung auf eine
gleichwertige Reise (gleicher Preis/gleiche Reisezeit/gleicher
Reisezuschnitt) anbietet. Diese muss auch zumutbar (das kann z.B. bei
ungewöhnlicher Kost oder Langstreckenflug statt Kurzstrecke im
Einzelfall nicht vorliegen) sein.
Der VKI rät daher Ägyptenreisenden:
1) Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und versuchen, eine
konsensuale Lösung zu erzielen. Der VKI appelliert an die Branche,
den Kunden entgegenzukommen.
2) Gelingt dies nicht, dann sollte - wenn für die Semesterferien
gebucht wurde - die weitere Entwicklung der Situation vor Ort noch
abgewartet werden. Kommt es nicht zu einer Entspannung, sondern zu
einer Verschärfung der Situation, und will man die Reise nicht
antreten, dann rät der VKI:
- Im Rücktrittsschreiben ausdrücklich auf die Angst vor weiteren
Unruhen und die damit verbundene Unzumutbarkeit des Reiseantritts
(Wegfall der Geschäftsgrundlage) Bezug nehmen,
- allfällige Stornokosten nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und
Rückforderung" bezahlen,
- im Falle des Rücktritts von der Reise die bereits bezahlten
Reisekosten vom Reiseveranstalter zurückfordern.
"Wir appellieren an die Branche, sich nicht auf eine formelle
Reisewarnung des Außenministeriums zurückzuziehen, sondern den
verunsicherten Kunden weitgehend entgegen zu kommen", sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






