- 18.01.2011, 09:41:44
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Initiative Gegen-Unrecht fordert weitere Schritte bei Kinderrechten
Der jetzige Gesetzesentwurf ist kein Meilenstein und kann nur ein Anfang sein
Wien (OTS) - Anlässlich der bevorstehenden Verankerung von Teilen
der Kinderrechten in der österreichischen Verfassung fordert die
Initiative "Gegen-Unrecht: Kinder gehören nicht ins Gefängnis!"
weitere Schritte und Maßnahmen um zu garantieren, dass schon bald für
alle Kinder die gleichen Rechte gelten. Der jetzige Gesetzesentwurf
ist kein Meilenstein und kann hier nur ein Anfang sein. Seit dem
Start der Initiative Mitte Oktober 2010 unterstützen mehr als 115.000
Menschen und über 75 Organisationen die Initiative von Caritas,
Diakonie, SOS-Kinderdorf und Amnesty International. Die
Zivilgesellschaft hat hier ein deutliches Zeichen gesetzt. Die
verantwortlichen PolitikerInnen müssen den Worten endlich wirkliche
Taten folgen lassen: mit einer Verankerung der Kinderrechte in der
österreichischen Rechtsordnung und einem neuen, einheitlichen und
verständlichen Grundrechtskatalog, mit einer raschen Lösung für gut
integrierte Familien, die schon jahrelang in Österreich leben, mit
einem humanitären Bleiberecht, wie es der Tradition und
Rechtsstaatlichkeit unseres Landes entspricht, vor allem auch mit
raschen, fairen, qualitätsvollen Asylverfahren. Und nicht zuletzt mit
dem klaren und gemeinsamen Bekenntnis: Kinder gehören nicht ins
Gefängnis.
Caritasdirektor Michael Landau: "Es geht nicht um Ideologie, sondern
um den Vorrang des Kindeswohls. Insbesondere muss jetzt eine rasche
Lösung für gut integrierte Familien gefunden werden, die schon
jahrelang in Österreich leben. Nur so kann verhindert werden, dass
Familien mit Kindern, die jahrelang in Österreich leben, ins
Gefängnis kommen, auseinandergerissen und abgeschoben werden. Ich
erinnere an die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs,
nach der es Aufgabe des Staates ist, für rasche Asylverfahren Sorge
zu tragen. Und es ist Verantwortung der Republik, so das
Höchstgericht, für den Fall überlanger Verfahren die in dieser Zeit
erbrachte Integrationsleistung auch rechtlich anzuerkennen. In diesem
Bereich braucht es mehr und nicht weniger Rechtsstaatlichkeit."
Michael Chalupka, Diakonie-Direktor: "Kinder müssen einen eigenen
Bleiberechtsanspruch haben und dürfen niemals für ihre Eltern haften,
'Willkürakte' müssen der Vergangenheit angehören. Statt eines
'Gnadenakt-Roulettes' muss es einen österreichweit einheitlichen,
durchsetzbaren Bleiberechtsanspruch geben, wenn die Bedingungen eines
neu zu schaffenden Kritierienkataloges erfüllt sind. Dieser Katalog
muss menschenrechtskonform, transparent, differenziert und
individuell auf die einzelnen Elemente wie Aufenthaltsdauer,
Integration, Sprachkenntnis und korrekte Lebensführung eingehen."
Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf: "Ich anerkenne,
dass nach mehr als 20 Jahren die Kinderrechte erstmals konkret auf
der politischen Agenda von Parlament und Regierung stehen - und damit
erstmals verfassungsrechtlich relevant werden. Ob damit das
Kindeswohl real gestärkt wird und Fragen der Rechte und Würde jedes
einzelnen Kindes in der Rechtssprechung minteinbezogen werden, wird
sich weisen. Um dies zu erreichen, wünsche ich mir den weiteren
Dialog um nächste Schritte der Umsetzung, Evaluierung und rechtlichen
Verankerung zu realisieren."
Heinz Patzelt, Generalsekretär Amnesty-International:
"Kinder-Menschenrechte müssen für alle Kinder in Österreich gelten.
Die neuen Regelungen müssen daher entsprechend ins Asyl- und
Fremdenrecht eingebaut werden. Diese Rechtsbereiche müssen einander
ergänzen und dürfen einander nie mehr derart widersprechen, dass die
eine Behörde Maßnahmen der anderen Behörde unterläuft. Schnelligkeit,
Qualität, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Konsistenz von
Verfahren sind kein Widerspruch sondern möglich und ein Gebot der
Fairness und der Menschenrechte."
Rückfragehinweis:
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