- 18.01.2011, 09:34:22
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Tierschutzprozess: auch Pressefreiheit angeklagt
Strafantrag wirft VGT-Obmann explizit seine journalistische Tätigkeit, d.h. das Veröffentlichen eines Artikels in einer legalen Zeitung, nach §278a vor
Wien (OTS) - Spätestens seitdem zwei Selbstanzeigen, die sich
wortwörtlich an der Anklage im Strafantrag des Tierschutzprozesses
gegen zwei der Beschuldigten orientiert hatten, von den
Staatsanwaltschaften Wien und Linz umgehend niedergelegt wurden,
stellt sich die Frage, wie fundiert die Anklage in diesem Prozess
eigentlich ist. Die MitarbeiterInnen des VGT sind alle nur wegen
Unterstützung einer kriminellen Organisation durch legale Handlungen
angeklagt. Beim VGT-Obmann DDr. Balluch findet sich dabei ein
Anklagepunkt, der der Pressefreiheit diametral widerspricht. DDr.
Balluch wird vorgeworfen, einen Zeitungsartikel, der im Jahr 2000 in
der Zeitschrift TATblatt erschienen ist, geschrieben zu haben!
Dadurch soll er eine kriminelle Organisation unterstützt haben und
deren Mitglied geworden sein.
Wörtlich findet sich im Strafantrag folgende Anklage: "Es hat sich
[bei einer kriminellen Organisation] als Mitglied beteiligt, auf
andere, die Ziele der Organisation fördernde Weise und zwar DDr.
Martin Balluch zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt zwischen
1999 und 2000 an einem unbekannten Ort durch Verfassen des am 25. 5.
2000 in der Zeitschrift "TATblatt", Schwerpunktnummer +14
0/141/142/14 3 "Tier?Rechte", veröffentlichten polemisierenden
Artikels "Die Geschichte der ALF" unter dem Pseudonym "E.
Brandstätter" zwecks Erlangung von Sympathie in der Öffentlichkeit
für das darin geschilderte Vorgehen."
DDr. Balluch kommentiert: "Ich habe seit über 10 Jahren einen
Presseausweis und bin Journalist. Neben Zeitschriften aus dem
Tierschutz werde ich auch immer wieder von anderer Seite eingeladen,
Artikel in Zeitungen und Wochenmagazinen zu verfassen. Abgesehen
davon, dass der im Strafantrag genannte Artikel nicht von mir stammt,
sondern ich nur Inhalte dazu beigetragen habe, ist dieser
Anklagepunkt frontal gegen die Pressefreiheit gerichtet. Er beweist:
man kann in Österreich für das Schreiben eines faktisch-objektiven
Artikels, ohne einem einzigen Werturteil darin, nur aufgrund des
gewählten Themas, wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation
angeklagt werden! Dieses Faktum ist bisher in der öffentlichen
Berichterstattung untergegangen. Der Umstand, dass eine solche
Anklage auf Weisung der Justizministerin eingebracht worden ist, muss
als ernste Bedrohung der Pressefreiheit gesehen werden. Das TATblatt
war immerhin zu dieser Zeit eine überall erhältliche und sogar vom
Innenminister finanziell geförderte Zeitung!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498
Email: martin.balluch@vgt.at
Verein Gegen Tierfabriken, Email: vgt@vgt.at
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