• 14.01.2011, 08:52:24
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VKI: Unruhen in Tunesien - Kostenloser Reiserücktritt

Sicherheitsgefährdung und Reisewarnung sind Grund für Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wien (OTS/VKI) - Den Medien ist zu entnehmen, dass die Unruhen in
Tunesien zugenommen haben und auch Ausländer unter den Todesopfern
sind. Das österreichische Außenministerium hat seit gestern eine
formelle "Reisewarnung" für ganz Tunesien ausgesprochen. Erste
Reiseveranstalter bieten Reisenden von sich aus kostenlose
Stornierungen oder Umbuchungen an. "Die Rechtsprechung
österreichischer Gerichte dazu ist eindeutig", informiert Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für
Konsumenteninformation (VKI). "Wenn die Gefährdungslage für den
Reisenden so intensiv ist, dass ein Durchschnittskunde die Reise
nicht unternehmen würde, dann ist das ein Wegfall der
Geschäftsgrundlage und rechtfertigt den kostenlosen Rücktritt vom
Reisevertrag. Das scheint hier eindeutig gegeben."

Die Gerichte machen zwei Einschränkungen: Der Reisende muss die
Situation kurzfristig abschätzen (man kann also nicht wegen Unruhen
heute die Reise für Sommer 2011 bereits jetzt kostenlos stornieren)
und der Reiseveranstalter kann durch das Angebot einer gleichwertigen
und zumutbaren kostenlosen Umbuchung das Storno abwenden.

"Unter ,gleichwertig' versteht man, dass die Alternative
keinesfalls teurer sein darf, den selben Reisezeitraum umfassen muss
und von der Kategorie der Unterbringung bis zum Zuschnitt der Reise
der ursprünglich gebuchten Reise entspricht", erklärt Kolba. "Wer
eine Studienreise nach Tunesien gebucht hat, muss sich nicht zum
Tauchen nach Ägypten schicken lassen."

Die Alternative muss auch "zumutbar" sein. So kann ein kurzer Flug
in den engen Reihen des Flugzeuges nach Tunesien nicht unbedingt
durch einen Langstreckenflug nach Thailand ersetzt werden.

Der VKI empfiehlt daher:

- Sofort mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und eine
gemeinsame Lösung suchen. Einige Veranstalter haben bereits erklärt,
in den nächsten Tagen jedenfalls kostenlose Umbuchungen oder
Stornierungen anzubieten.

- Ist dies nicht möglich und will man zurücktreten, kann man den
Rücktritt vom Vertrag in einem eingeschriebenen Brief erklären. Hier
sollte man auf die Gefahrenlage verweisen und allenfalls darauf,
weshalb ein Umbuchungsangebot des Veranstalters nicht zumutbar ist.

- Allfällige Stornogebühren - wenn überhaupt - nur unter der
ausdrücklichen Erklärung zahlen, dass die Zahlung "vorbehaltlich der
rechtlichen Klärung und vorbehaltlich der Rückforderung" erfolgt.

- In Konfliktfällen besteht die Möglichkeit, sich an das
Konsumententelefon des VKI zu wenden: 0900 910 024 (Montag bis
Freitag von 9 bis 15 Uhr; max. 0,68 Euro pro Minute).

Weitere Hinweise und Musterbriefe sind auf www.verbraucherrecht.at
zu finden.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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