• 13.01.2011, 17:02:47
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Ausschuss debattiert Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes Berichtspflicht soll Einkommensgerechtigkeit fördern

Wien (PK) - Der Gleichbehandlungsausschuss debattierte heute eine
Regierungsvorlage, durch die man dem Ziel der
Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen näher kommen
möchte. Die Novellierung betrifft das Gleichbehandlungsgesetz,
das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die
Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz
und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Kernpunkt der
Novelle ist, wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer und
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek übereinstimmend
betonten, die Schaffung von mehr Einkommenstransparenz. Diese sei
ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die teilweise massiven
Einkommensunterschiede, die zwischen Männern und Frauen in
Österreich nach wie vor bestehen, abzubauen.

In der ersten Etappe der Durchführung des Gesetzes werden daher,
wie Bundesministerin Heinisch-Hosek erläuterte, ab 2011 Betriebe
mit mehr als 1000 Beschäftigten zur zweijährigen Erstellung eines
geschlechtsspezifischen Einkommensberichts verpflichtet. Diese
Berichtspflicht werde bis 2014 sukzessive ausgedehnt, um
schließlich alle Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten zu
erfassen. Damit erfasse man die Einkommenssituation von mehr als
40 % der ArbeitnehmerInnen. Unternehmen werden des Weiteren
künftig zu Lohnangaben bei Stellenausschreibungen verpflichtet.

Strafe bei Verstößen gegen Verschwiegenheitspflicht wird gesenkt

Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) sah in der Novelle einen
wichtigen Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit - eine
Auffassung, der sich auch Abgeordnete Heidrun Silhavy (S)
anschloss. Man habe in langwierigen Verhandlungen ein gutes
Ergebnis erreicht, zeigte sie sich überzeugt. Diskriminierung von
Frauen im Einkommensbereich stelle auch eine Form des unlauteren
Wettbewerbs dar, weshalb auch die Wirtschaft daran interessiert
sein müsse, sie zu beseitigen. Silhavy brachte einen S-V-Antrag
zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ein, der auf eine Verbesserung
der Einkommenstransparenz im öffentlichen Dienst abzielt.
Außerdem sieht der Antrag vor, dass der Mindestschadenersatz in
Fällen der Diskriminierung auf 1.000 € angehoben wird.

Ihre Fraktionskollegin Renate Csörgits hielt es für prinzipiell
erforderlich, versteckte einkommensbezogene Diskriminierungen von
Frauen in der Berufswelt stärker zu thematisieren. Es gehe um
gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, schloss sie. Abgeordnete
Sonja Ablinger (S) meinte in diesem Zusammenhang, die Novelle
unterstreiche, dass es Aufgabe der Betriebe sei, von vornherein
für Gleichbehandlung bei den Einkommen zu sorgen. Frauen müssten
ihr Recht in Gehaltverhandlungen nicht erst explizit einfordern,
sagte sie.

Auch Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) sprach in Hinblick auf
das Gesetz von einem großen Erfolg der Verhandlungen der
Sozialpartner. Dass man die im Gesetz vorgesehene
Verwaltungsstrafe in Fällen von Verstößen gegen die
Verschwiegenheitspflicht von 1500 auf 360 € gesenkt habe, sei
positiv zu bewerten, auch wenn sie die Meinung ihrer
Vorrednerinnen aus der SPÖ teile, dass man darauf überhaupt hätte
verzichten können. V-Mandatarin Katharina Cortolezzis-Schlager
meinte, der beste Schutz vor einkommensbezogener Diskriminierung
bestehe in Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb
erfolgreich bestehen können und damit hochwertige Arbeitsplätze
schaffen. Das führe letztlich auch zu einer besseren
Lohnstruktur, von der auch Frauen profitieren, zeigte sie sich
überzeugt.

F-Abgeordnete Heidemarie Unterreiner kritisierte die späte
Vorlage der eingebrachten Abänderungsanträge. Dies zeige, dass
auch innerhalb der Koalition keine Einigkeit in Hinblick auf die
Formulierung der Novelle bestanden habe. Ihre Fraktionskollegin
Carmen Gartelgruber bewertete die vorliegenden Regelungen als
nicht ausreichend. Sie befürchtete, dass sie im Gegenteil dazu
führen könnten, dass Frauen bei Bewerbungen in Zukunft sogar
schlechtere Chancen hätten.

Abgeordnete Judith Schwentner (G) sah bis auf die Tatsache, dass
Einkommensunterschiede nun tatsächlich thematisiert werden, in
der Novelle keinen besonderen Mehrwert. Auch sie kritisierte die
kurzfristige Einbringung umfangreicher Abänderungsanträge seitens
der Regierungsparteien. Schwentner erkundigte sich außerdem zu
diversen Details des S-V-Abänderungsantrags, den S-Mandatarin
Heidrun Silhavy eingebracht hatte.

B-Abgeordnete Martina Schenk sah die Novelle zum Scheitern
verurteilt. Die zu diesem Thema immer wieder eingebrachten BZÖ-
Entschließungsanträge betreffend mehr Einkommensgerechtigkeit
seien nicht berücksichtigt worden. Ihre Fraktionskollegin Ursula
Haubner meinte, die Probleme lägen nicht in der unzureichenden
Information über Einkommensdifferenzen innerhalb der Unternehmen,
sondern in der grundsätzlich schlechteren Bezahlung in typischen
Frauenberufen. Auch die Tatsache, dass Frauen häufiger Teilzeit
arbeiten, schlage sich in ihrer Einkommenssituation nieder.

Streitfrage Diskriminierungsschutz

In der Regierungsvorlage war ursprünglich vorgesehen, durch die
Gesetzesnovelle eine Angleichung des Schutzniveaus bei den
Diskriminierungsmerkmalen Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit,
Alter, sexuelle Orientierung und Religion bzw. Weltanschauung
vorzunehmen. In diesem Zusammenhang brachte Abgeordnete Dorothea
Schittenhelm (V) einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien
ein, der den nun gesetzlich garantierten Diskriminierungsschutz
außerhalb des Arbeitsbereichs auf den Schutz vor Diskriminierung
aufgrund von Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit einschränkt.
Was die anderen Punkte betreffe, werde eine solche Angleichung
des Schutzniveaus auch innerhalb der EU noch diskutiert. Hier
gebe es noch kein allgemeines Ergebnis, legte auch
Bundesministerin Heinisch-Hosek dar. Sie ließ aber keinen Zweifel
daran, dass die jetzt bestehende Regelung ihren Vorstellungen
noch nicht gänzlich entspreche. Es sei jedoch ein Kompromiss
gefunden worden, mit dem sich auf einem guten Weg befinde. So
werde etwa der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Wohnraum
oder für Behinderten nahestehende Personen verbessert.

F-Abgeordnete Heidemarie Unterreiner sah die Pläne zur Ausweitung
des Diskriminierungsschutzes äußerst kritisch. Es komme hier ein
gesellschaftspolitisches Vorhaben zum Ausdruck, das auf die
Herstellung eines "Einheitsmenschen" abziele. Ihre
Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein befürchtete, dass
die zahlreichen "schwammigen Formulierungen" des Gesetzes und ein
Übermaß an Regelungen zu einem Mehraufkommen von Streitfällen vor
Gericht führen werden.

Die beiden V-Abgeordneten Dorothea Schittenhelm und Gabriel
Obernosterer meinten, es sei eine Gratwanderung, wolle man den
Diskriminierungsschutz ausweiten, ohne in die berechtigten
Freiheiten von Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben
einzugreifen. Es bestehe daher keine Veranlassung, durch
gesetzliche Regelungen in einer Frage, über die auch innerhalb
der EU noch kontrovers debattiert werde, vorschnell Regelungen zu
treffen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) kritisierte den
Abänderungsantrag, da durch ihn unterschiedliche Schutzniveaus
bei Diskriminierung festgeschrieben würden. Es sei die Aufgabe
des Staates, sicherzustellen, dass Private niemand unbegründet
den Zugang zu Dienstleistungen verweigern könnten. Seine
Fraktionskollegin Judith Schwentner sprach in diesem Zusammenhang
ebenfalls von einer enttäuschenden Novelle. Vor allem im Bereich
des Diskriminierungsschutzes hätte Österreich in Europa eine
Vorreiterrolle einnehmen können. Sie brachte in Zusammenhang mit
der Regierungsvorlage insgesamt drei Abänderungsanträge ihrer
Fraktion ein. Diese wurden mehrheitlich abgelehnt.

In Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wurde außerdem ein von
Abgeordneter Heidemarie Unterreiner (F) eingebrachter Antrag
betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken
(606/A(E)), der in der letzten Ausschusssitzung am 1. Dezember
2009 vertagt worden war, erneut debattiert. Der F-Antrag wurde
diesmal mehrheitlich abgelehnt.

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz wurde unter
Berücksichtigung der eingebrachten S-V-Abänderungsanträge
mehrheitlich angenommen.

Ältere Frauen am Arbeitsmarkt: Keine Mehrheit für BZÖ-Initiative

Nicht durchsetzen konnte sich das BZÖ mit seiner Forderung nach
Maßnahmen zur Sicherung der Chancen von Frauen über 50 am
Arbeitsplatz. Abgeordnete Martina Schenk (B) erinnerte an die
Ankündigung im Regierungsübereinkommen 2008, einen entsprechenden
Schwerpunkt zu setzen, und meinte, bis jetzt sei noch nichts
geschehen. Ihr Antrag, der auch die Unterstützung von FPÖ und
Grünen fand, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien
abgelehnt. Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) argumentierte, es
gebe bereits zahlreiche durchaus erfolgreiche Aktionen, in der
Praxis bedürfe es eher eines Umdenkens als zusätzlicher
Maßnahmenkataloge. Abgeordnete Renate Csörgits (S) verwies auf
diesbezügliche Schwerpunktprogramme des AMS, die, wie sie sagte,
dazu geführt haben, dass heute die Arbeitslosenrate von Frauen
über 50 unter dem Durchschnitt liegt.

Vorstoß der Grünen gegen Sexismus in der Werbung: Antrag vertagt

Vertagt wurde hingegen ein Antrag der Grünen, in dem Abgeordnete
Judith Schwentner die Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf
Medien und Werbung forderte und dabei vor allem sexistische
Darstellungen von Frauen im Visier hatte.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die ebenso wie
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) auf die Brisanz und
Aktualität des Problems hinwies, plädierte für die Einrichtung
eines eigenen Sexismusbeirats im Werberat, und bemerkte überdies,
ein Verbot sexistischer Werbung wäre ihr am liebsten, sei aber
derzeit nicht verhandelbar. Die Zuständigkeit des Werberats sahen
auch die Abgeordneten Silvia Fuhrmann (V) und Martina Schenk (B)
angesprochen, wobei letztere feststellte, der Antrag der Grünen
schieße über das Ziel hinaus. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner
(F) wiederum lehnte die Initiative mit Nachdruck ab und warf den
Antragstellerinnen Scheinheiligkeit und ein Messen mit zweierlei
Maß vor. Wenn es um Kunst geht, würden sich die Grünen nie gegen
herabwürdigende Darstellungen von Frauen empören, meinte sie.
(Schluss)

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