• 13.01.2011, 08:33:30
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OGH weist Kleider Bauer ab: Blog des VGT-Obmanns bleibt unangetastet

Die Besitzer der Firma Kleider Bauer hatten gerichtlich erreichen wollen, dass Passagen aus dem Blog entfernt werden und dass der VGT-Obmann Euro 30.000 zahlen müsse

Wien (OTS) - Seit Beginn des Tierschutzprozesses führt der
Hauptangeklagte, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, einen eigenen Blog
(www.martinballuch.com) mit Kommentaren zur Tierschutzcausa. Dieser
war offenbar den Besitzern der Firma Kleider Bauer ein Dorn im Auge,
insbesondere ein Eintrag mit einer Kritik an Falter-Redakteur Florian
Klenk, der als einziger Journalist die Kleider Bauer Besitzer hatte
interviewen dürfen und ihnen dadurch die Möglichkeit gegeben hatte,
ihre einseitige Sichtweise zu verbreiten. Offenbar um sich zu
revanchieren strengte Kleider Bauer ein Verfahren an, mit dem Ziel
eine Unterlassung der Verbreitung von Passagen des Blogeintrags sowie
eine Zahlung von Euro 30.000 durch den Blogbetreiber DDr. Balluch zu
erreichen. Doch die Instanz am Landesgericht für Zivilrechtssachen in
Wien und jetzt auch der Oberste Gerichtshof wiesen das Begehren ab.
Kleider Bauer muss nun nicht nur den eigenen Anwalt und die
Gerichtsgebühren bezahlen, sondern auch an DDr. Balluch etwa Euro
1.700 überweisen.

Werner Graf, einer der Besitzer von Kleider Bauer, hatte am 29.
Juli 2010 bei seiner Einvernahme im Tierschutzprozess ausgesagt, dass
ein Sachschaden an einer Filiale, bei dem u.a. die Worte "Pelz=Mord"
an die Tür geschmiert worden waren und bei dem nichts gestohlen
worden war, an die Versicherung als Einbruchsdiebstahl gemeldet
worden ist. Graf sagte auch, dass ihm bewusst gewesen sei, dass der
Selbstbehalt bei Vandalismus Euro 12.700 und bei Einbruchsdiebstahl
nur Euro 1.800 gewesen sei.

Am 28. Mai 2008 hatte die Firma Kleider Bauer gegenüber der
Polizei bzgl. eines Vorfalls mit Buttersäure bei ihrer Filiale in
Graz einen Sachschaden von Euro 479.000 angegeben. Am 29. Juli 2010
erklärte Kleider Bauer Besitzer Werner Graf bei seiner Einvernahme im
Tierschutzprozess, nachdem er zuerst versucht hatte, die Antwort auf
die Frage zu verweigern, dass in dieser Sache ein Vergleich mit der
Versicherung für Euro 257.000 geschlossen worden sei, der aber alle
ausstehenden Beträge mit der Versicherung und auch zukünftige
Vorfälle umfasst habe. Fünf Fälle von Sachschäden, die nichts mit
Tierschutzvandalismus zu tun hatten, seien auch unter diesen
Vergleich gefallen, u.a. eine Überschwemmung der Innsbrucker Filiale.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Die Klagswut von
Kleider Bauer ist mittlerweile überall bekannt. Hat man anfänglich
beim Tierschutzprozess noch den Vorwürfen gegen den Tierschutz
Glauben geschenkt, so wendet sich jetzt das Blatt. Nun hat auch der
Oberste Gerichtshof in einem Erkenntnis die Wünsche von Kleider
Bauer, dass ich in meiner Meinungsfreiheit eingeschränkt werden möge,
zurückgewiesen. Rechtsstaatlichkeit wird aber erst dann hergestellt
sein, wenn die Verantwortlichen für diese Vendetta gegen den
Tierschutz auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-9291498
Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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