• 11.01.2011, 08:29:08
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Tierschutzcausa: Staatsanwaltschaften Wien und Linz widersprechen Justizministerium

Staatsanwaltschaften sehen bei Vorwürfen im Strafantrag keinen Anfangsverdacht; Justizministerium droht deshalb aufsichtsbehördliche Prüfung an

Wien/Linz (OTS) - Die oberösterreichische Kampagnenleiterin des
Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) und ein Tierschutzaktivist aus Wien
erkannten ihre eigenen Tätigkeiten unter den Vorwürfen im Strafantrag
des Tierschutzprozesses wieder. Also erstatteten sie Selbstanzeige
und bezichtigten sich Wort für Wort den Anklagepunkten gegen zwei der
Tierschützer auf der Anklagebank. Doch die Verfahren wurden
eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien sah in den Vorwürfen des
Strafantrags keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt, die
Staatsanwaltschaft Linz ortete nicht einmal einen Anfangsverdacht für
§278a. Das Justizministerium hatte aber am 23. Juli 2009 unter der
Geschäftszahl BMJ-4031956/0004-IV 3/2009 die Weisung erteilt, mit den
genannten Vorwürfen Anklage zu erheben. Das Justizministerium
erklärte dazu jetzt, es werde die Staatsanwaltschaften Wien und Linz
einer aufsichtsbehördlichen Prüfung unterziehen.

Die VGT-Kampagnenleiter von Tirol und Oberösterreich hatten viel
gemeinsam: sie organisierten die gleichen Events, luden dieselben
Personen zu Vorträgen ein, hatten die gleichen Flugblätter zu Hause
usw. Während der eine, Chris Moser aus Tirol, dafür monatelang in
U-Haft saß und seit bald 1 Jahr vor Gericht sitzt, blieb die andere
völlig unbehelligt. Ähnlich die Situation bei einem Wiener
Tierschutzaktivisten und einem anderen der Angeklagten, DI Elmar
Völkl. Die beiden unbehelligten TierschützerInnen wollten es daher
genau wissen und zeigten sich selbst nach §278a an. Die
Staatsanwaltschaft Wien erklärte dazu wörtlich: "Die ins Treffen
geführten Schulungen und Vorbereitungen für Kampagnen sind
strafrechtlich nicht relevant." Und die Staatsanwaltschaft Linz
meinte: "Die von Ihnen geschilderten Handlungen mögen einen
Anfangsverdacht in Richtung §278a StGB nicht zu begründen." Ganz
anders sah das seinerzeit das Justizministerium bzgl. derselben
Vorwürfe. Es wies die Oberstaatsanwaltschaft Wien an, der
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt aufzutragen, Anklage zu erheben und
im Strafantrag "klar zu stellen, dass DDr. Balluch - wie die
Beschuldigten Moser und DI Völkl - nach dem §278a StGB zu bestrafen
sein wird." Der VGT machte die Justizministerin auf diesen
Widerspruch aufmerksam und erhielt jetzt vom Ministerium die Antwort,
dass die betreffenden Staatsanwaltschaften einer
"aufsichtsbehördlichen Prüfung" unterzogen werden.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Wie kann ein und dieselbe
Handlung nach Ansicht der Staatsanwaltschaften Wien und Linz
strafrechtlich irrelevant sein, aber aufgrund einer Weisung des
Justizministeriums angeklagt werden? Da geht etwas nicht mit rechten
Dingen zu. Die konkreten Vorwürfe im Strafantrag sind normale
Tierschutzarbeit, die Angeklagten völlig austauschbar. Jetzt ist
offensichtlich, dass der ganze Tierschutzprozess politisch motiviert
ist und mit Rechtsstaatlichkeit und einem fairen Verfahren nichts zu
tun hat! Die Drohung des Justizministeriums, die aufmüpfigen
Staatsanwaltschaften durch eine aufsichtsbehördliche Prüfung
gleichzuschalten, ist bedenklich. Umgekehrt, das Justizministerium
sollte jetzt endlich zu seiner Verantwortung stehen, die Notbremse
ziehen und dieses ganze Verfahren, das völlig aus dem Ruder gelaufen
ist, umgehend beenden! Immerhin hat Ministerin Bandion-Ortner den
ganzen Prozess durch eine Weisung erst ausgelöst!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498,
Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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