• 05.01.2011, 16:23:54
  • /
  • OTS0130 OTW0130

Königsberger-Ludwig: OGH-Urteil hat niemals Kind zum "Schaden" erklärt - Lediglich Mehraufwand muss abgegolten werden

Debatte muss sachlich geführt werden - Vorliegender Gesetzesentwurf wäre Verschlechterung für Eltern

Wien (OTS/SK) - Zu den Aussagen von VP-Huainigg und Abgeordneten
der FPÖ stellte Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin
für Menschen mit Behinderung, klar, dass das Urteil des OGH niemals
das Kind zum "Schaden" erklärt hat, sondern lediglich der
Mehraufwand, der durch die Behinderung entsteht abgegolten wird. "Die
Behauptung von Franz-Joseph Huainigg ist insofern falsch, dass nicht
der gesamte Unterhalt für das Kind zugesprochen wurde sondern nur der
Mehraufwand", stellte Königsberger-Ludwig am Mittwoch im Gespräch mit
dem SPÖ-Pressedienst klar. Der vorliegende Gesetzesentwurf von
Justizministerin Bandion-Ortner würde deutliche Verschlechterungen
für Eltern bringen und wird daher von der SPÖ abgelehnt. ****

Als "ungeheuerlich" bezeichnet die SPÖ-Bereichssprecherin, dass der
Gesetzesentwurf von Justizministerin Bandion-Ortner den Ärzten
unterstellt, werdende Mütter von Kindern mit Behinderung zur
Abtreibung zu drängen: "Es ist beleidigend und geschmacklos pauschal
davon auszugehen, dass Ärzte und werdende Mütter ihre Kinder mit
Behinderungen abtreiben wollen. Ich gehe davon aus, dass Ärzte alle
werdenden Mütter in alle Richtungen, auch wie das Leben mit einem
Kind mit Behinderung am besten gemeistert werden kann, beraten."

Käme die geplante Gesetzesänderung würden Eltern, die nicht über eine
mögliche Behinderung informiert wurden und aufgrund dieser fehlenden
Information eine Entscheidung getroffen haben eine mögliche
Schadenersatzzahlungen (basierend auf einer Fehldiagnose und nicht
aufgrund der Behinderung an und für sich) verlieren. Ärzte wären
demnach aus der Haftung entlassen. "Das brächte für Eltern massive
Verschlechterungen und daher erteilt die SPÖ diesem Gesetzesentwurf
eine klare Absage", so Königsberger-Ludwig.

"Der medizinische Fortschritt ermöglicht Pränataldiagnostik, es gibt
daher das Recht auf Diagnose und Beratung. Wenn es dabei zu Fehlern
kommt, muss auch ein Schadenersatz geltend gemacht werden können.
Dies hat nichts mit Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu
tun, sondern mit dem Anspruchsrecht auf ärztliche Sorgfaltspflicht",
betont die SPÖ-Abgeordnete. Eltern würden eine Entscheidungsgrundlage
brauchen auf die sie dann ihre persönliche Entscheidung aufbauen
können.

"Niemand unterstellt Frauen, dass sie mit einer Abtreibung
leichtfertig umgehen, da dies in jedem Fall eine sehr schwerwiegende
Entscheidung ist. Die Letztentscheidung muss aber bei der werdenden
Mutter und/oder den Eltern liegen. Wenn sich Frauen für eine
Abtreibung entscheiden, aus welchen Gründen auch immer, dann muss
dies ohne moralische Wertung akzeptiert werden", unterstreicht
Königsberger-Ludwig. Vielmehr müssten werdende Eltern bestmöglich
beraten werden. Frauen, die sich zu einer Abtreibung in einer
schwierigen Lebenslage entscheiden, dürften nicht zusätzlich
psychisch belastet werden.

"Dass es neben einem möglichen Schadenersatzanspruch - bei
nachgewiesenen Fehlern von Ärzten - auch eine Reihe von anderen
Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern von behinderten Kindern
braucht, ist unbestritten und muss ein Ziel in der Behindertenpolitik
bleiben", so Königsberger-Ludwig, die weiter ausführt, dass man
dieses Ziel durch den vorliegenden Vorschlag der Justizministerin
nicht erreichen würde. "Vielmehr würde dieser Gesetzesentwurf zu
einer deutlichen Verschlechterung für Frauen und Familien führen", so
die SPÖ-Abgeordnete, die sich dafür ausspricht eine sachliche und
keine moralisierende Debatte über dieses sensible Thema zu führen.

"Unser gemeinsames Ziel muss es sein, eine bestmögliche
Entscheidungsbasis für werdende Eltern zu schaffen. Und dazu gehört
auch die Bereitstellung von optimalen Rahmenbedingungen, damit Kinder
mit Behinderung und ihre Eltern ein möglichst selbstbestimmtes Leben
führen können. Um dies zu erreichen, müssen wir die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen Schritt für Schritt
verbessern. Das ist verantwortungsvolle Behindertenpolitik. Das
Ausspielen zwischen Frauenrechten und Behindertenrechten hingegen ist
Populismus, der bei einem derart sensiblen Thema nichts zu suchen
hat", so Königsberger-Ludwig. (Schluss) sv/sa

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel