• 29.12.2010, 11:11:46
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  • OTS0075 OTW0075

Tierschutzprozess: VGT wirft Staatsanwalt mehrfachen Gesetzesbruch vor

Geschäftsführer des VGT belegt detailliert die Verfehlungen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und fordert von der Justizministerin die Einstellung des Verfahrens

Wien (OTS) - In einem offenen Brief wendet sich einer der im
Tierschutzprozess Angeklagten, Harald Balluch, Geschäftsführer des
Verein Gegen Tierfabriken nun an das Bundesministerium für Justiz. In
dem 17-seitigem Dokument wird detailliert belegt, wie der Wiener
Neustädter Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler in der Tierschutzcausa
mehrfach das Gesetz zum Nachteil der Angeklagten brach:

- Der Staatsanwalt hat zugelassen, dass die entlastenden Ergebnisse 
   der verdeckten Ermittlungen, von denen er in Kenntnis war, 
   unterdrückt wurden.
 - Der Staatsanwalt hat Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium falsch
   über das Verfahren berichtet. Diese bekamen daher als 
   übergeordnete weisungsbefugte Instanzen einen falschen Eindruck 
   von den Fakten.
 - Er hat - obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre - die Aufnahme 
   von Entlastungsbeweisen verweigert und somit ein jahrelanges  
   Hauptverfahren, inklusive finanzieller Vernichtung der 
   Angeklagten verursacht, ohne zuvor deren entlastende Beweise 
   aufzunehmen, obwohl diese geeignet gewesen wären, den Tatverdacht
   zu beseitigen.
 - Er hat den Angeklagten und deren Verteidigern das grundlegende 
   Recht auf Einsehen und Anhören von Ermittlungsergebnissen 
   gesetzwidrig verweigert.
 - Er hat durch Verfahrensverzögerungen und irreführende 
   Informationen an Gericht und Angeklagte daran mitgewirkt, deren 
   Einsicht in entlastende Aktenbestandteile erfolgreich zu 
   verhindern.
 - Er hat - obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre - 
   kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht selbst 
   staatsanwaltschaftlich geprüft und auf diese Weise die 
   Unterdrückung entlastender Beweismittel ermöglicht.
 - Er hat belastende Ermittlungsergebnisse erfunden.

Harald Balluch appelliert an das Ministerium für Justiz,

- Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler anzuweisen, endlich für eine 
   gesetzeskonforme vollständige Akteneinsicht zu sorgen, 
 - sich im Sinne der Objektivität nicht nur vom Staatsanwalt über 
   den Verfahrensstand berichten zu lassen, sondern auch die 
   Verteidigung anzuhören - immerhin habe der Staatsanwalt bereits 
   schon einmal das Ministerium in der Tierschutzcausa falsch 
   unterrichtet,
 - der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund deren 
   schwerwiegender Verfehlungen das Verfahren zu entziehen und
 - dass nach eingehender Prüfung der objektiven Fakten der 
   Strafantrag zurückgezogen und das Verfahren eingestellt werde, so
   wie die Staatsanwaltschaften Wien und Linz das bei analogen 
   Fällen ("Selbstanzeigen") auch bereits getan haben.

Der vollständige Text des offenen Briefs findet sich hier:
http://www.vgt.at/presse/news/2010/news20101229m_1.php

Rückfragehinweis:
Harald Balluch, Tel.: 01/9291498, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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