- 23.12.2010, 18:27:24
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DER STANDARD-Kommentar "Juristisch und politisch ausgehebelt" von Renate Graber
Der Aufstieg der Ex-Bawag-Richterin in die Regierung hat der Justiz geschadet // Ausgabe vom 24./25./26.12.2010
Wien (OTS) - Eine Beurteilung von Bawag-Erstrichterin Claudia
Bandion-Ortner nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist
natürlich schwierig. Je nach Standpunkt des Beurteilers oszilliert
sie zwischen "Grund für Rücktritt" (so sieht es die Opposition, denn
die einstige Richterin ist inzwischen der ÖVP zuzurechnende
Justizministerin) und "sprechen wir nicht von Niederlage"
(Bandion-Ortner). Dazwischen positionieren sich die Strafrechtler,
die klarerweise wissen, dass die Berufungsbehörde in Strafsachen
ähnlicher Größenordnung - der OGH nennt die Bawag den größten
Kriminalprozess der österreichischen Rechtsgeschichte - das
Ersturteil natürlich nicht einfach durchwinken; dass Aufhebungen von
Schuldsprüchen und Rückverweisungen an die erste Instanz natürlich
auf der Tagesordnung stehen.
Eine schwere Schlappe bedeutet das OGH-Urteil für Bandion-Ortner aber
in jedem Fall. Aus der OGH-eigenen Statistik wird die Bawag
jedenfalls haushoch hinausragen. Im Jahr 2009 nämlich kamen von jenen
Angeklagten, die Nichtigkeitsbeschwerden einbrachten, nur 17 Prozent
durch, bei den restlichen Fällen stellte sich der OGH auf die Seite
der Erstrichter.
Das kann man in der Causa Bawag wahrlich nicht behaupten. Der
Fünf-Richter-Senat des OGH hat tief in die Aufhebungskiste gegriffen
und einen Großteil des Urteils gehoben. Ob Schuldspruch gegen
Investor Wolfgang Flöttl, der das Geld der Bawag in den Sand gesetzt
hat, oder gegen die "kleinen" Bawag-Vorstandsmitglieder und
Wirtschaftsprüfer: alles aufgehoben und an die Erstinstanz verwiesen.
Einziger stabiler Faktor und argumentativer Rettungsanker für die
Erstrichterin sind die Strafzumessungen für Elsner und
Zwettler:_Obwohl auch bei ihnen Teile des Schuldspruchs aufgehoben
wurden (und Elsner vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen ist),
fasste Elsner für die rechtskräftig gewordenen Untreuevorwürfe die
Höchststrafe aus, Zwettler fünf Jahre, also gleich viel wie im
Ersturteil. Der Kern des Urteils steht also, das Gehäuse rundherum
aber ist in sich zusammengebrochen.
Das als Erfolg zu verkaufen, wie die Ministerin, die völlig
unsensibel ihre erste Aussendung über den OGH-Entscheid bereits eine
halbe Stunde nach Beginn der Urteilsverkündung im Justizpalast
ausschickte, war erwartbar, ist aber gewagt. Denn auch bei seiner
mündlichen Begründung hat der OGH keinen Millimeter Zweifel daran
gelassen, dass er das Ersturteil stellenweise für äußerst mangelhaft
hält - für mangelhafter, als es die Angeklagten selbst gesehen
hatten, was sich in amtswegigen "Hebern" manifestierte.
Die Beschwerde der Ministerin, mit den Rücktrittsforderungen an sie
werde nun "Parteipolitik mit unabhängiger Rechtssprechung vermischt",
ist, was die Fakten betrifft, richtig festgestellt; was die Anmutung
betrifft, ist sie, bestenfalls, naiv.
Denn dass Bandion-Ortner glaubt, sie könne unmittelbar nach der
Urteilsausfertigung im größten Kriminalfall der Zweiten Republik
Justizministerin werden, den Staatsanwalt zu ihrem Kabinettchef
machen - und werde dann, wenn ihr Urteil zerpflückt wird, behandelt
wie eine kleine oder größere Strafrichterin, ist mindestens ebenso
naiv.
Ex-Richterin Bandion-Ortner hat durch ihren Jobwechsel die Politik in
ihre Ex-Causa Bawag gebracht oder zumindest dazu beigetragen. Die
Folgen müssen nun beide ausbaden: die Ministerin und die Justiz.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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