- 23.12.2010, 09:33:22
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BAWAG-Fall abgeschlossen: OGH bestätigt Schuldspruch nahezu in allen Punkten
Elsner rechtskräftig zu zehn Jahren verurteilt
Wien (OTS) - "Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute, Donnerstag
in seinem BAWAG-Urteil den Schuldspruch in 14 von 18 Fällen
bestätigt", so Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner.
Helmut Elsner ist rechtskräftig verurteilt. "Damit findet ein Stück
Wirtschaftskriminalität gewaltigen Ausmaßes einen Abschluss."
kommentiert Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil. "Dass nach
dreieinhalb Jahren Prozessdauer quer durch alle Instanzen selbst der
OGH als letzte Instanz die vorangegangenen Entscheidungen fast zur
Gänze bestätigt hat kann man nur als Beweis unseren funktionierenden
Justizsystems werten. Darauf können wir mit Recht stolz sein."
Bandion-Ortner erinnerte an die Größenordnungen der Causa: Der
Gesamtschaden liegt bei rund 1,4 Mrd Euro; das ist mehr, als der
Staat Österreich jährlich an Karenzgeld für die Betreuung von Kindern
zur Verfügung stellen kann (1,3 Mrd) und mehr als das gesamte
Justizbudget beträgt (1,15 Mrd.).
Immerhin habe der Staat mit einer Haftung von Steuergeld zur Rettung
der BAWAG und ihrer Sparer ausrücken müssen: "Ein eigenes
Rettungsgesetz musste beschlossen und zusätzlich zum Schaden 900
Millionen Steuergeld für die Rettung der BAWAG riskiert werden", so
Bandion-Ortner. Wegen Straftaten des BAWAG-Vorstandes hätten mehr als
1.000 Menschen auf ihre Betriebspension verzichten müssen. "Deshalb
gehört die BAWAG jetzt nicht mehr dem österreichischen
Gewerkschaftsbund, sondern dem Hedge-Fonds Cerberus. Helmut Elsner
wurde zu einer Strafe von insgesamt zehn Jahren verurteilt - nunmehr
rechtskräftig. Der Versuch, die Schuld auf seine Umgebung abzuwälzen,
ist gescheitert", so die Ministerin; und weiter: "Das Gesetz gilt für
alle gleich. Es gibt keinen Prominenten-Bonus und keinen
Prominenten-Malus. Objektivität ist ein Prinzip, nach dem jeder
Richter in Österreich urteilt."
"Es ist ja geradezu eine Bestätigung für die Unabhängigkeit der
Justiz, wenn die Generalprokuratur und der OGH in Teilen eines
äußerst komplexen Verfahrens eine andere Rechtssicht haben", so
Bandion-Ortner. Nur, wenn alle Instanzen einhellig zur Überzeugung
kommen, dass der Angeklagte schuldig ist, wird er letztlich
verurteilt. Hier hat nach einem aus 4 Richtern bestehenden
Schöffengericht nun auch der 5-köpfige Senat des OGH erkannt, dass
über mehr als ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen begangen
wurden.
Zu den vier zurück geleiteten Anklagepunkten meint die oberste
Justizchefin: "Wenn Dutzende Anwälte, die Generalprokuratur und 5
Hofräte des OGH ein solches Verfahren mehr als ein Jahr lang unter
die Lupe nehmen und das Urteil in insgesamt 14 Punkten einhellig
bestätigen, dann ist das eine eindeutige Entscheidung. Das ist nichts
anderes als gelebte Rechtstaatlichkeit. Es zeigt, dass wir in
Österreich eine unabhängige Justiz haben, die auch Urteile einer
nunmehrigen Ministerin kritisch prüft."
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle
Pressesprecher
mailto:[email protected]
www.justiz.gv.at
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