- 14.12.2010, 19:31:13
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EU-Kommission: Staaten sollen über Anbau von GVO selbst entscheiden EU-Unterausschuss bekräftigt Selbstbestimmungsrecht bei GVO-Anbau
Wien (PK) - Hinsichtlich des Anbaus gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) gibt es innerhalb der EU einen
Meinungsumschwung. Die Europäische Kommission schlägt mittels
eines Verordnungsentwurfs vor, es den Mitgliedstaaten frei zu
stellen, ob sie den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet
zulassen, einschränken oder verbieten. Damit löst die Kommission
ein politisches Versprechen von Präsident Barroso ein, in dieser
Frage das Subsidiaritätsprinzip und damit das
Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in den Vordergrund zu
stellen. Ausschlaggebend dafür war eine Initiative Österreichs
und der Niederlande im Juni 2009 beim Umweltministerrat, der sich
dann zwölf andere Mitgliedstaaten angeschlossen haben, wie
Bundesminister Nikolaus Berlakovich berichtete.
Das Engagement der Bundesminister Nikolaus Berlakovich und Alois
Stöger in dieser Frage wurde auch im heutigen EU-Unterausschuss
des Nationalrats von allen Fraktionen anerkennend hervorgehoben.
Gemeinsam mit der genannten Verordnung stand auch die Mitteilung
der Kommission "zur Freiheit der Mitgliedstaaten, über den Anbau
von genetisch veränderten Kulturen zu entscheiden" auf der
Tagesordnung des Ausschusses. Die Mitteilung stellt das
Hintergrunddokument für das GVO-Paket dar.
S-V-G-Antrag: Unterstützung und Kritik
SPÖ, ÖVP und Grüne legten einen Antrag auf Stellungnahme vor,
deren Inhalt für die österreichischen Regierungsmitglieder bei
den Beratungen in Brüssel verbindlich ist. Darin unterstützen sie
den Vorschlag der Kommission, in die Richtlinie 2001/18/EG einen
neuen Artikel 26 b aufzunehmen, der es den Mitgliedstaaten
gestattet, Maßnahmen zu treffen, um den Anbau aller oder
bestimmter GVO, die gemäß der EU-Gesetzgebung zugelassen wurden,
auf ihrem Hoheitsgebiet oder in bestimmten Regionen zu
beschränken oder zu verbieten. Dies gilt unter der Einschränkung,
dass sich diese Maßnahmen auf andere Gründe stützen als
diejenigen, die sich auf die Risikobewertung in Bezug auf die
Gesundheit und die Umwelt beziehen und dass sie im Einklang mit
den EU-Verträgen stehen.
Daran stoßen sich jedoch die Abgeordneten und fordern im
genannten Antrag, dass für die Entscheidung der Mitgliedsstaaten
im Sinne des Vorsorgeprinzips auch Argumente des Gesundheits- und
Umweltschutzes als Begründung für die Erlassung nationaler
Anbauverbote anerkannt werden sollten. Insbesondere sollten auch
sozioökonomische Faktoren und der Schutz der Biodiversität
akzeptiert werden.
Weiters treten die AntragstellerInnen für eine baldige rechtlich
verbindliche und umsetzbare Regelung ein. Sie vertreten auch die
Auffassung, dass die Mitgliedsstaaten in die Lage versetzt werden
sollten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahr einer
Kontaminierung der Umwelt sowie der konventionellen und
biologischen Landwirtschaft durch gentechnisch veränderte
Organismen zu verhindern.
Der Verordnungsentwurf der Kommission sieht auch vor, dass die
Verbote und Beschränkungen nicht mehr von der Kommission
genehmigt werden müssen. Die Mitgliedstaaten, die solche
Maßnahmen zu erlassen beabsichtigen, müssen lediglich die anderen
Mitgliedstaaten und die Kommission einen Monat vor Erlass dieser
Maßnahmen zu Informationszwecken in Kenntnis setzen.
Gentechnikfreier Anbau in Österreich schon jetzt
Derzeit dürfen Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von GVO als
Produkte oder in Produkten, die den Anforderungen der Richtlinie
2001/18/EG entsprechen, weder verbieten noch einschränken noch
behindern. Analoges gilt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
für GVO, die als solche in Lebensmitteln oder als daraus
hergestellte Lebensmittel und Futtermittel in Verkehr gebracht
werden. Für GVO gilt ein EU-weites Zulassungsverfahren, für die
Risikobewertung liegt die Zuständigkeit bei der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Trotz dieser strikten EU-Vorschriften, werden derzeit in
Österreich keine GVO angebaut. Die innerstaatlichen Vorschriften
sind so streng formuliert, dass der gentechnikfreie Anbau damit
rechtlich wie organisatorisch abgesichert ist, weil der Anbau
unattraktiv ist (Gentechnikgesetz, Saatgut-Gentechnik-Verordnung,
Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung, Verordnung: Verbot des
Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises Zea mays
L., Linie MON 810, in Österreich sowie die Gentechnik-
Vorsorgegesetze der Bundesländer).
Noch viel Verhandlungsgeschick nötig
Bundesminister Nikolaus Berlakovich erläuterte, dass einige
Mitgliedstaaten Zweifel hegen, ob die Initiative der Kommission
mit den Bestimmungen der WTO in Einklang zu bringen ist. Die
Kommission wiederum teilt diese Befürchtungen nicht, sie wurde
jedoch aufgefordert, Argumente auszuarbeiten, die die genannten
Zweifel ausräumen.
Gesundheitsminister Alois Stöger machte auf die geteilte
Zuständigkeit zwischen Umwelt- und Gesundheitsministerium in
dieser Frage aufmerksam und unterstrich, dass bei der
Ausarbeitung der Argumente in Bezug auf die WTO drei
ÖsterreicherInnen mitarbeiteten. Er sah gute Chancen, dass
während des ungarischen Ratsvorsitzes in dieser Frage einiges
weitergeht und setzte auch Hoffnungen in das Europäische
Parlament. Dennoch warnte Bundesminister Berlakovich, es sei
nicht selbstverständlich, dass sich die Kommission mit ihrem
Vorschlag auch durchsetzt.
Gentechnikfreiheit - es ist noch viel zu tun
In der Diskussion wurde die Initiative der Kommission unisono
unterstützt. FPÖ und BZÖ lehnten den vorliegenden Antrag der drei
anderen Parteien jedoch ab, weil er ihnen zu wenig weit geht. So
kritisierten die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Gerhard Huber
(B), dass im Antrag nichts über eine Kennzeichnungspflicht steht
und auch Handel und Import weiterhin möglich seien. Dem hielt
Minister Berlakovich entgegen, dass dies auf alle Fälle der WTO
widersprechen würde, während er beim Verbot des Anbaues von GVO
allein keinerlei Verstöße dieser Regelungen erkennen könne.
F-Mandatar Hofer vermutete auch, dass die Kommission in Zukunft
eine beschleunigte Zulassung durch die Europäische Behörde für
Lebenssicherheit (EFSA) erlauben möchte, was Berlakovich
entschieden in Abrede stellte. Er stimmte jedoch mit Abgeordneter
Petra Bayr (S) überein, dass die EFSA kritischer werden müsste
und bei der Zulassung höhere Standards beachten sollte.
Trotz seiner kritischen Bemerkungen sah Abgeordneter Hofer (F)
jedoch auch die Notwendigkeit, das Thema auf EU-Ebene zu lösen,
da es sonst zu einer großen Verschmutzung kommen könnte. Man
müsse auch in Bezug auf Grenzregionen entsprechende Vorkehrungen
treffen, meinte er.
Für Abgeordneten Gerhard Huber (B) besteht das Hauptproblem in
der Kontaminierung, wobei Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G)
meinte, bei einer guten Qualitätssicherung sei die Vermeidung von
Kontamination möglich. Die Qualitätskriterien seien konsequent
gestiegen, sagte er. Bundesminister Stöger erläuterte dazu, dass
die zugelassenen 0,9 % an Verschmutzung einen
Kennzeichnungsschwellenwert darstellen, bei Bioprodukten und
Saatgut liege der Wert aber bei 0,1 %.
Abgeordneter Huber kritisierte auch den "Dschungel an
Gütesiegel", wodurch der Konsument in die Irre geführt werde. Er
forderte eine genaue Kennzeichnung ein. Auch Abgeordnete
Christine Muttonen (S) und Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G)
sprachen sich für ein einheitliches Gütesiegel in Österreich und
in der EU aus. Pirklhuber meinte, ein solches Gütesiegel würde
die einheimische Wirtschaft stärken. Bundesminister Nikolaus
Berlakovich machte in diesem Zusammenhang jedoch aufmerksam, dass
dabei nicht nur die Hauptinhaltsstoffe, sondern auch sämtliche
Zusatzstoffe berücksichtigt werden müssten.
Im Gegensatz zu den anderen beiden Oppositionsparteien begrüßte
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber den zur Diskussion stehenden
Drei-Parteien-Antrag. Dieser richte sich sowohl an die Kommission
als auch an die Regierung und betreffe Fragen, die derzeit
aktuell anstehen. Er bekräftigte die Notwendigkeit, keinerlei
Einschränkungen der Begründungen für GVO-freien Anbau zuzulassen
und meinte, dass diese Bedingungen auch vor der WTO halten
sollten. Auch Abgeordneter Peter Mayer (V) erwartete sich von der
Kommission eine juristische Schützenhilfe.
Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrich das
Selbstbestimmungsrecht in der Frage des Anbaus von GVO und machte
auf die noch immer bestehenden großen Unsicherheitsfaktoren, die
es hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen gibt,
aufmerksam. Man wisse viel zu wenig über die Langzeitfolgen und
könne auch nicht abschätzen, wie sich die Kontamination auf das
Ökosystem auswirkt. Für Abgeordneten Peter Mayer (V) geht es auch
darum, die biologische Landwirtschaft sowie die konventionell
arbeitende, aber gentechnikfreie Produktion zu unterstützen, denn
diese sei für die Bauern und Bäuerinnen heute noch immer teuer.
Trotz dieser aus seiner Sicht notwendigen Konzentration auf den
Anbau von GVO zum jetzigen Zeitpunkt vertrat Abgeordneter
Pirklhuber die Auffassung, dass man sich nun auch mit der
Futtermittelfrage beschäftigen müsse, da hier großer
Handlungsbedarf besteht. Abgeordnete Petra Bayr wiederum ortete
Lücken im Gentechnikgesetz, und zwar in Bezug auf die Haftung, wo
es um die Freisetzung von GVO geht. Dazu meinte
Gesundheitsminister Stöger, es gebe Haftungsregeln im
Gentechnikgesetz, die für Fälle bei einer Versuchsfreisetzung
gelten. Gehe es um eine kommerzielle Freisetzung, dann sei das
Bundeshaftungsgesetz zu verändern, und dieses liege nicht in
seinem Kompetenzbereich. (Fortsetzung EU-Unterausschuss)
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