• 09.12.2010, 09:16:28
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  • OTS0028 OTW0028

Listerien-Quargel: VKI bringt Sammelklage gegen Prolactal ein

Für acht Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - ein Schaden von rund 80.000 Euro gerichtlich geltend gemacht.

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat
für acht eschädigte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums -
gegen den Erzeuger des "Listerien-Quargels" (Firma Prolactal GmbH mit
Sitz in Linz) wegen durch den Genuss des Käses verursachten schweren
Erkrankungen bzw auch zwei Todesfällen Sammelklage eingebracht. Der
Streitwert beträgt rund 80.000 Euro.

Trotz ärztlicher Gutachten war das Unternehmen aussergerichtlich
nicht bereit, Ansprüche der Geschädigten anzuerkennen und
Schadaenersatz zu leisten. Vielmehr versucht das Unternehmen, durch
firmenrechtliche Spaltung und Übernahme die finanziellen Risken auf
die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH mit Sitz in Hartberg
abzuschieben.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 gab es rund um Quargel-Käse in
Österreich und Deutschland Listerien-Alarm. Laut Medienberichten
waren 21 Personen betroffen; es gab angeblich auch 5 Todesfälle.
Dieser Käse soll im Hartberger Werk der Firma Prolactal erzeugt
worden sein. Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums
die Geschädigten gesammelt, ärztlich begutachten lassen und letztlich
in acht Fällen Ansprüche gegen Prolactal gestellt. Prolactal war
nicht bereit, diese Ansprüche anzuerkennen bzw zu befriedigen.

Die Geschädigten - sechs zum Teil schwer erkrankte Personen, in
weiteren zwei Fällen die Erben von Verstorbenen - haben ihre
Ansprüche dem VKI zum Inkasso abgetreten. Rechtsanwalt Dr. Dieter
Gallistl (Linz) hat die Sammelklage mit einem Streitwert von rund
80.000 Euro heute beim Landesgericht Linz eingebracht. Es werden
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatz aufgrund
von Schutzgesetzverletzungen (ua. die EGVO 2073/2005) und nach dem
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geltend gemacht. Die Geschädigten
haben sich überdies dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Graz
als Privatbeteiligte angeschlossen.

"Wir hoffen immer noch, dass das Unternehmen die Geschädigten ohne
langes Verfahren rasch und ordentlich entschädigt" sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Doch wenn man versucht,
der Haftung zu entgehen, werden wir die Ansprüche gerichtlich
durchsetzen."

Die Firma Prolactal hat im Juni 2010 den Käsebetrieb in Hartberg
firmenrechtlich abgespalten und in ein Tochterunternehmen, die
Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH, eingebracht. Die Folge: Alle
Haftungen sollen von dieser Firma aufgefangen werden. Dennoch haftet
Prolactal - betragsbeschränkt - weiter neben dieser Firma.

"Geschädigte können überdies binnen 6 Monaten nach
Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt gegenüber Prolactal die
Sicherstellung ihrer Ansprüche verlangen", erklärt Dr. Peter Kolba.
Die Veröffentlichung war am 9.11.2010 in der Wiener Zeitung erfolgt.
"Es wird also Prolactal nicht gelingen, die Haftung auf eine kleine
Firma abzuschieben und sich selbst rauszuhalten", resümiert Dr.
Kolba.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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