- 03.12.2010, 12:28:53
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Österreich verschärft Kampf gegen Kindesmissbrauch
Bandion-Ortner greift EU-Richtlinie vor und implementiert sofort einen neuen Straftatbestand
Brüssel (OTS) - Anlässlich des aktuell stattfindenden Rates der
Justiz- und Innenminister in Brüssel hat Bundesministerin Claudia
Bandion-Ortner ihre Amtskolleginnen und -kollegen zu einem
informellen Abendessen zu den Themen Kinderpornographie und
Kindesmissbrauch eingeladen. Im Vorfeld des Abendessens hat
Bandion-Ortner gegenüber dem ORF-Radio eine österreichische
Gesetzesinitiative im Bereich "grooming" angekündigt.
Dabei geht es um einen Straftatbestand im Bereich der Vorbereitung
des sexuellen Missbrauchs Unmündiger, der auf völkerrechtlicher Ebene
im Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller
Ausbeutung und sexuellem Missbrauch erstmals eingeführt wurde.
Auf Ebene der Europäischen Union ist aktuell eine Richtlinie zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern sowie der Kinderpornografie in Vorbereitung, die auch diesen
Straftatbestand mit einschließen wird.
Der Justizministerrat hat im Oktober 2010 eine politische Einigung
über Teile der Richtlinie erzielt, beim heute stattfindenden
Justizministerrat soll diese Einigung für den gesamten Text erreicht
werden. Die Richtlinie selbst soll aber erst Mitte bzw. Ende des
Jahres 2011 endgültig beschlossen werden.
Während die Europaratskonvention einen Vorbehalt für die
Mitgliedstaaten vorsieht, gibt es eine derartige
Vorbehaltsmöglichkeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Richtlinie
nicht.
Österreich wird dem Europaratsübereinkommen und der Richtlinie
vorgreifen und schon jetzt einen neuen Straftatbestand in das StGB
aufnehmen: "Wir verstärken damit unsere Vorreiterrolle, die wir
bereits 2009 unter Beweis gestellt haben, als wir das wissentliche
Betrachten kinderpornographischen Materials als einer der ersten
Staaten unter Strafe gestellt haben", sagte Bandion-Ortner.
Über die Mindeststrafhöhe werde man noch diskutieren müssen, es sei
aber durchaus denkbar über die von der Richtlinie vorgeschriebene
Strafhöhe von mindestens einem Jahr hinauszugehen.
Bandion-Ortner erläuterte auch die Praktiken, derer sich
Kinderschänder im Bereich des "groomings" bedienen: Dazu zählt etwa
sich mit einem Kind anzufreunden, (oft, indem der Erwachsene vorgibt,
auch ein Kind zu sein) oder das Kind dazu zu bringen, intime Dinge zu
besprechen und ihm allmählich eindeutiges sexuelles Material zu
zeigen oder das Kind dazu zu bringen, einem realen Treffen
zuzustimmen, wo es dann sexuell oder auf andere Weise missbraucht
wird.
"Rechtlich ist der Tatbestand dann erfüllt, wenn Handlungen eines
Erwachsenen mit Hilfe der Informations- und
Kommunikationstechnologien ein Treffen mit einem Kind, das noch nicht
das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht hat, vorschlägt, um
diesem gegenüber eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder
kinderpornographisches Material herzustellen", erläuterte die
Ministerin.
"Einige Staaten haben diese Art des Kindesmissbrauchs bereits in
ihren Strafgesetzbüchern unter Strafe gestellt, etwa Australien,
Kanada, USA, Großbritannien oder Schweden. Für uns gibt es keinen
Grund zuzuwarten und daher wird Österreich sofort eine entsprechende
Gesetzesinitiative ergreifen", so die Ministerin abschließend.
Fotos vom Abendessen, an dem die Justizminister aus Ungarn,
Slowenien, Deutschland, Schweden, Finnland und des Ratsvorsitzlandes
Belgien sowie die Staatssekretärin der Slowakei teilgenommen haben,
erhalten Sie per Mail - Anforderungen bitte an
[email protected].
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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